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Arglistige Täuschung bzgl. Testwageneigenschaft

K
Konrad2018
October 20, 2017

Liebe Community,

ich bitte euch dringend um Euren Rat:

Ich habe ein T5 Fahrzeug vor einiger Zeit erworben. Nach nur
50.000 Kilometern wies das Fahrzeug einen Defekt am Partikelfilter auf. Ich
habe mir nichts dabei gedacht und es als „Pech“ verbucht.

Nun, nach 100.000 km, hat das Fahrzeug einen Motorschaden.

Ich habe mich an eine ortsansässige VW Werkstatt gewandt.
Dieser erklärte mir gegenüber, dass ein Motorschaden ggf. vorkommen kann bei
Fahrzeugen dieser Art. Jedenfalls bezahle der VW Konzern idR. die
Materialkosten.

Ich habe also über die Werkstatt das Serviceheft und alle Daten
nach Wolfsburg übersenden lassen.

Zu meiner Überraschung teilte man mir dann mit, dass eine
Kulanz / Garantie nicht in Betracht komme, da es sich um ein früheres Test-Fahrzeug
von VW handele (Halter war ehemals VW).

Dies ergäbe sich aus dem Scheckheft.

Dort befindet sich ein Stempel auf der Seite der ersten
Inspektion (von VW AG durchgeführt) mit den Worten

„Ausschluß der Gewährleistung auf das gesamte Fahrzeug“.

Kennt jemand von Euch sich damit aus? Kann mir jemand sagen,
ob das ein eindeutiger Hinweis auf die besondere Eigenschaft des Fahrzeuges
(Testwagen) ist oder wann ein solcher Stempel benutzt wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

K
Konrad2018
October 22, 2017

Es gab schlichtweg keinen Anlass. Der Eintrag befindet sich ganz vorne im Serviceheft und wurde bei Vertragsschluss nicht vorgelegt. Der Kauf erfolgte bei einem VW - Händler für etwa 50.000,00 EUR. Da ist man davon ausgegangen, dass alles in Ordnung sei.

F
Fuxfan
October 21, 2017

Was ich hier nicht verstehe:
Warum hat niemand bisher den Stempel im Serviceheft gesehen, ihr nicht, die Werkstatt nicht?

100.000 km gefahren und nie ins Heft geschaut?

K
Konrad2018
October 22, 2017

Hat jemand vielleicht noch eine Idee, was es mit dem Stempel auf sich haben könnte?

D
Daisie
October 23, 2017

Ist es auch deine Frage: http://www.frag-einen-anwalt.de/Fehlende-Werksgarantie--f14271.html ?

F
Fuxfan
October 23, 2017

Ein interessanter Hinweis!
Mit diesen Angaben des Anwalts auf die gesetzliche und nicht ausschließbare Gewährleistung sollte man sich an VW (über die VW-Werkstatt) wenden.
Sofern in deinem Fall der Motorschaden innerhalb der zwei Jahre lag, bestehen da gute Chancen.