Abstand hinter Einmündungen
Guten Morgen, in der Verkehrsordnung steht, dass vor und nach Einmündungen ein Abstand von bis zu 5m einzuhalten ist. Was bedeutet hier das "bis zu"? Ist das ERmessensspielraum des kontrollierenden Polizisten? Gilt dieser Abstand auch nach der Einmündung in einer Einbahnstraße, bei der die abgehende Straße ebenfalls eine Einbahnstr. ist, in die eingebogen werden darf?
bis zu heißt man muß mindesten 5 m Abstand halten.
"das halten ist nicht erlaubt bis zu 5m vor Ampeln...Einmündungen ...usw." Gilt immer an allen Einmündungen.
Einen Ermessensspielraum gibt es nicht,Gott sei Dank.
Sicherlich drücken die meisten Mitarbeiter/Ordnungsamt gerade in den Ballungszentren ein Auge zu,verlassen oder darauf bestehen kannst Du nicht.
Der Grund für die 5m sind die Schleppkurven für LKW
(benötigter Platz für abbiegen in einem Zug - Programm der Konstrukteure).Feuerwehr,THW usw. benötigen diesen Platz;eventuell auch mal für Dich .
MfG
Ich wohne auch in einer Großstadt,und bei uns wirds nicht ganz so eng gesehen.Sind die Bordsteinabsenkungen frei,gibt in der Regel auch kein Knöllchen.Sind aber auch die Straßen schon eng,so das sich PKW schon kaum einfädeln können gibts auch bei uns Ärger.Aber das ist auch OK so.