Muß eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach jeder Einmündung wiederholt werden um gültig zu sein?
Muß eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach jeder Einmündung wiederholt werden um gültig zu sein? (Recht)
Also so kenne ich das. Mein Fahrschullehrer hat mir mal eine Stelle gezeigt: War 40, dann kam eine Einmündung und mein Fahrschullehrer meinte: "Dieses Schild (Anmerkung 40 aufgehoben) ist überflüssig, weil..." - Ich: "Die Einmündung das Geschwindigkeitslimit aufhebt" - "Richtig!"
Über die Auslegung,den Sinn oder Unsinn läßt sich ja streiten,aber die Antwort vom hosenmatz ist top korrekt.
Alle Achtung.
@hosenmatz: Okay! Wie soll ich denn wissen, wenn ich auf eine Straße fahre, was da für ein Geschwindigkeitslimit herrscht?
Bestes Beispiel: Die Hauptstraße bei uns im Ort; dort sind 30 km/h erlaubt. Ein Schild stand nach der ersten Einmündung da. Nach der 2. Einmündung nicht; zusätzlich wurde die 30-Zone aufgehoben. Deshalb stehen mittlerweile auch überall Zeichen, weil jede Messung, die angefochten wurde, musste statt gegeben werden.