Wie groß muß der abstand zur straßenecke sein
Na komm........jetzt werd nich päpstlicher als der Papst !!!!!!!!! Du weißt es genau ! :))
wie groß muß der abstand zur straßenecke sein (Sonstiges / Quasselecke)
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung: 5 Meter
MfG
rama
Korrekt !
Von was?
Ich weiß es auch nicht. Erklärs mir,...bitte!
Na is doch gaaaanz einfach.........Wie weit muß die "Straßendame" von der Ecke weg stehen,damit man sie ansprechen darf ? 5 Meter........denn wenn sie NÄHER dran steht,darf sie das nur,wenn da auch ne Laterne steht und die Frau "Lili" heißt !!!!!
Vielleicht muss sie aber auch soweit von der Strassenecke wegstehen, DAMIT sie jemand vom Auto aus anspricht!
(Kann sein, dass der ein bisschen braucht, aber dann kommt er gut!)
absolutely correctly
Laß es mich SO formulieren.....Wenn vorne schon ne 5 ist,sind 20!! Meter vom Gesetzgeber vorgeschrieben ! Und wenns ne 6 is,dürfen die nur noch in unbeleuchteten Grünstreifen stehen !!! :)))
Da bin ich absolut nicht päpstlicher, als der Bayer.
Die Aussage 5m ist nämlich äußerst teilrichtig. Denn das Parken ist unzulässig:
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den SCHNITTPUNKTEN der Fahrbahnkanten
bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 205) und "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt werden.
Und genau diese letztere Regelung ist kaum jemandem bekannt. Aber die Polizei weiß das und verdient hervorragend dran. Und da es in .de kaum Kreuzungen und Einmündungen gibt, wo nicht entweder ein Lichtzeichen, oder ein Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), oder ein "Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 205), oder ein "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206) steht, kann man die 10m schon fast Zur Regel erklären.