Waschstraßenschaden - wie vorgehen?
Hallo zusammen,
hatte leider vor kurzem einen Waschstraßenschaden.
Die Stoßstange wurde total verkratzt und auch de Rest des Wagens weist vereinzelt tiefe Kratzer auf.
Folgendes Problem:
Nur bei der Stoßstange kann ich sicher sagen dass alle Kratzer neu sind, beim restlichen Fahrzeug ist mir eine 100%ige Unterscheidung nicht möglich...
Ich war an diesem Tag nicht der einzige mit Schäden - schon gleichzeitig mit mir beschwerten sich 2 andere Fahrer...
Nun habe ich vor 2 Wochen endlich nach längerem Kampf einen Schrieb von der Versicherung bekommen den ich nun beantworten wollte...
Mir stellt sich momentan noch die Frage ob es rechtens ist, dass die Versicherung der Waschsstraße einen Gutachter bestimmt und wie ich vorgehen soll bezüglich der Kratzer...
Nur die Stoßstange monieren oder auch die restlichen Kratzer?
Vielen Dank für eure Tips!
Du hast Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter; musst also nicht den von der Versicherung des Schadenverursachers beauftragten Gutachter akzeptieren.
Zu den "restlichen Kratzern":
Um nicht wegen versuchter Täuschung Deine Ansprüche einzubüßen, würde ich dem Gutachter ehrlich mitteilen, dass Du Dir bei den fraglichen Kratzern nicht sicher bist, ob es Altschäden sind.
Hintergrund: Oftmals kann man Altschäden von neuen Beschädigungen unterscheiden ... und dann stehst Du natürlich dumm da, wenn Dir eine unwahre Auskunft nachgewiesen wird. Wegen Obliegenheitsverletzung kann DIr dann die Leistung teilweise oder gänzlich versagt werden.
Danke Lo,
Das mit dem unabhängigen Gutachter ist schonmal gut...
Hatte natürlich auch nicht vor irgenwelche Schäden anzugeben die nicht dadurch entstanden sind. Ist auch mein Alltagsauto und ein absoluter Gebrauchsgegenstand aber irgendwie hat ihn die Waschstraße schon ordentlich zugerichtet... leider...
Ist eigentlich echt ne moderne Textilanalge bei der ich noch nie Probleme hatte aber meine Stoßstange sieht aus als wäre jemand mit einem grobem Schleifpapier drübergegangen.... Ist auch sicher nicht mehr polierbar...
Beste Grüße!
Tja, Funktionsstörungen kommen auch bei modernen Anlagen mal vor. Viel Erfolg bei der Schadenregulierung! daumen-hebt
Hy Stick,
kurze Gegenfrage: Zeigt die Waschstraße auch dass sie den Schaden regulieren will? Ansonsten wäre es vielleicht auch nicht schlecht sich rechtlichen Beistand (Rechtssch.Vers.vorhanden?) zu nehmen. Hast du Adressen mit den weiteren Geschädigten ausgetauscht? Weißt ja: Gemeinsam sind wir stark !
Ahne wie du dich mit den Kratzer an deinem Auto fühlst !
Er wird wieder )
Gruß
BigM
Unabhängiger Sachverständiger, das sagt sich sehr leicht, aber dann mußt Du den auch erst mal bezahlen, und erst wenn die Sache zu Deinen Gunsten ausgeht bekommst Du das Geld zurück!
Ich würde erst mal den Gutachter der Versicherung kommen und den Schaden begutachten lassen.
Diese Kosten trägt ja die Versicherung des Waschanlagenbetreibers.
Wenn Du dann der Meinung bist, das das Gutachten nur zu Gunsten der Versicherung ausgelegt wurde, und Du absolut keine Einigung betreffend der Schäden mit dem Gutachter findest, dann kannst Du immer noch das Gutachten als befangen ablehnen und Dir Deinen eigenen Sachverständigen suchen.
MfG
rama
Hallo Stick,
ich gebe auch mal meinen Senf dazu und hoffe das Du eine Rechtsschutzversicherung hast, sonst kann es im Vorfeld teuer und ggf. sehr zeitaufwendig werden.
Als Geschädigter hast Du das Recht auf einen Rechtsanwalt, eine Werkstatt und eines freien Sachverständigen, Deiner Wahl.
Zu ramas Einwand sei gesagt, auch die Sachverständigen arbeiten mit Abtrittserklärungen, die dann erstmal die offenen Forderungen, von der Versicherung haben wollen.
Es ist richtig, dass die SV, Alt-und Vorschäden gut unterscheiden können. Aber auch Falschangaben des Geschädigten können so oft wiederlegt werden.
Wenn Du also nur die Stoßstange vorne monierst, kann das unter die Bagatellschadensgrenze fallen, die bei 750 liegt, die auch ein SV vor dem Gutachten schätzen sollte, da er dann aus Schadenminderungspflicht gegenüber der Versicherung, kein Gutachten erstellt werden darf
(Urteil BGH-Schadenminderungspflicht,Bagatellschäden).
Auch ramas Vorschlag, zuerst den -dann einen eigenen SV kann ich nur wiedersprechen.
Der SV der Versicherung arbeitet und erhält seinen Lohn von der Versicherung und ist angehalten, die Kosten so gering wie möglich zu halten , - ergo, er arbeitet gegen Dich und mindert Deinen Schaden.
Gruß Baco
Zu Deinen Kratzern.Ich denk mal Du warst in einer rotierenden Bürstenwäsche.Sind die Kratzer waagerecht,
müßte logisch auch eine der beiden Seiten und hintere Stoßstange betroffen sein.Sind die Kratzer senkrecht,
dann die Motorhaube,Scheiben vorn & hinten,Dach und Kofferraumdeckel.Die Ursache sind meist Metallteile,welche sich in der Bürste verfangen haben.
Der Lauf der drei Bürsten läst sich gut nachvollziehen.
Die Anzahl und Stellen der Kratzer würd ich gar nicht angeben.Lass den erstmal machen.Am Ende bekommst Du eh eine neue Lackierung außen.
MfG
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Rechtschutzverischerung könnte höchstens bei meiner ADAC Mitgliedschaft dabei sein - werde ich gleich mal anrufen...
Die Stoßstange hinten ist sozusagen der Mittelpunkt des Schadens und die Kratzer sind fein aber tief und so vielzählig das sich eine klare Richtung kaum definieren lässt (von mir). Aber eher von oben nach unten... Sieht wirklich sehr eigenartig aus....
Vielen Dank schonmal für euren Beistand!
Sorry rama,
die Gutachter der Dekra, der GTÜ oder GÜS,die SSH-Gutachter und wie Du meinst die "freien" Sachverständigen, die von einer Versicherung beauftragt werden, haben alle einen Vertrag mit Rahmenabkommen der beauftragten Versicherung abgeschlossen. Somit sind diese weder neutral, noch unvoreingenommen oder unparteiisch!!
Die Poblematik mit dem Vers-Gutachten und anschließenden Gegengutachten liegt darin, das dieses Verfahren anschließend meist über das Gericht und ggf. mit einem gerichtlich angeordneten Drittgutachten enden, dass dann einem Vergleich zum Opfer fällt.
Vom Zeitaufwand mal abgesehen, bis die Versicherung bezahlt.
Da fährt man doch besser, direkt einen eigenen SV, vielleicht auf Empfehlung, einzuschalten.
Natürlich gibt es hier auch noch, wie Du so schön sagst "Nieten", die ich auch schon kennen gelernt habe.
Als Entschuldigung dazu, darf sich leider jeder "Sachverständiger" schimpfen, der meint "Sachverstand" zu haben, da dieser Name gesetzlich nicht geschützt ist.
Übrigens kann man die Kosten im Vorhinein, mit dem Sachverständigen abstimmen, falls man es doch aus eigener Tasche bezahlen muss.
MfG. Baco