Wie weiter vorgehen privater Autoverkauf
Ich würde in diesem Fall abwarten. Weitere Handlungen kann man abwägen wenn von ihm schriftlich etwas kommt.
Wir haben vor 5 Tagen unseren alten PKW privat verkauft. Nun steht heute der Händler der es gekauft hat mit dem Auto vor der Tür er will es zurückgeben oder den Kaufvertrag ändern in dem die Schäden nachträglich aufgeführt werden sollen,weil das Getriebe nicht in Ordnung wäre und der Motor überkocht. Kaufvertrag wurde der Vordruck vom ADAC genommen ausschluß Sachmängelhaftung. Bis vor 4 Wochen sind wir das Auto noch selber gefahren und bei uns sind diesen Mängel nicht aufgetreten. Wir sind so verblieben weiteres vorgehen seinerseits nur im Schriftverkehr und haben das Auto nicht zurückgenommen. Komisch ist auch trotz das er gesagt hat das wäre ein Motorschaden und Getriebe nicht in Ordnung noch munter mit Roten Kennzeichen durch die Gegend fährt. ( Welchen migrationshintergrund die zwei Händler hatten muss ich wohl nicht erwähnen) . Meine Frage ist nun wie soll ich weiter vorgehen? Wenn diese Mängel wirklich da sind? Wir wussten nichts davon sind ja auch noch selber mit gefahren.
Sie werden erstmal nichts machen. Hatte der Käufer des Fahrzeugs eine Probefahrt gemacht? Wenn der Käufer, wie Sie sagen, mit dem Wagen weiter umher fährt kann der Schaden wohl kaum so schwerwiegend sein. Nehmen Sie den Wagen auf keinen Fall zurück. Benachrichtigen Sie, wenn Sie dies noch nicht gemacht haben, umgehend die Versicherung und die Zulassungsbehörde. Ihre Gewährleistung ist ausgeschlossen, privater Verkauf!
Das sind Exporthändler und wollen im Nachhinein noch einmal den Preis drücken. Das ist die übliche Vorgehensweise.
Nicht davon beirren lassen.
Eine Nachverhandlung oder Rücknahme ist
ausgeschlossen.
Als Händler ist es deren Problem. Die hätten sich das Fahrzeug eben genauer anschauen und eine Probefahrt machen sollen.
Innerhalb von 5 Tagen (Kauf und Auftreten des Händlers vor der Tür) kann mit dem Wagen einiges passieren.
Das ist deren Problem. Diese Mängel hätten die zudem schon bei der Abfahrt nach dem Verkauf feststellen können.
Vielleicht haben diese innerhalb der 5 Tage ein defektes Getriebe eingebaut.
Möglich ist alles und auch schon vorgekommen.
Der Wagen ist unserseits seit 3 Wochen abgemeldet,Probefahrt wurde nicht gemacht wäre aber bei Wunsch möglich gewesen da die zwei Rote Nummern dabei hatten. Haben selber erwähnt als wir den Kaufvertrag gemacht haben das der Wagen wohl ins Ausland geht aufgrund der hohen ( 195000 km )Leistung. Der Käufer wollte auch erst nicht seine Personalausweisnummer in den Kaufvertrag schreiben, haben wir aber drauf bestanden und auf seinem Ausweis geguckt ob die Nummer stimmt.
Die Sache ist für Sie erledigt, aus, Punkt!
Guten Abend,
heute war der Autohändeler wieder vor der Tür mit einem Handgeschriebenen Blatt das ich unterzeichnen sollte was genau drauf stand kann ich nicht sagen da direkt gesagt habe das ich nichts unterschreibe. Aber er sagte mir Getriebe und ZKD wären kaputt und Werkstattkosten würden sich auf 1400€ belaufen eine Werkstattrechnung die das belegen würde habe ich nicht gesehen nur den Zettel und den Kaufvertrag hatte er in der Mappe. Er will das wir uns beteiligen. Sprich er will sein Geld zurück oder einen Teil. Als ich ihm deutlich zu verstehen gab das ich das nicht unterschreibe und auf den Vermerk keinerlei Gewährleistung hinwies sagte er nur das würde hier aber nicht gelten nur bei kleiner Beule oder Kratzer. Ich habe ihm gesagt er solle doch dann einen Anwalt einschalten und bitte den Vertag anfechten. Er meinte noch zwischendurch dann stelle er mir das Auto einfach vor die Tür... Ich hab ihm nur gesagt er kann "sein" Auto gerne hinstellen wo er möchte sollte es auf unserem privatgrund stehen werde ich halt die Polizei einschalten. Jetzt hat man natürlich ein mulmiges Gefühl. Wenn es wirklich so ist und das Auto einen defekt an der ZKD und (Getriebe) hat tut es mir leid für ihn aber als ich das Auto gefahren habe ist mir nichts dergleichen aufgefallen. was nun? Sollte ich mich auch schonmal um einen Anwalt kümmern?