Wo muss ein Dienstwagen zugelassen sein?
Guten Tag ,
folgender Sachverhalt, ein großes Unternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften stellt einem Mitarbeiter der bei Firma A eingestellt ist(und sein Gehalt bezieht)einen PKW der bei der Firma B zugelassen ist als Dienstwagen zur Verfügung. Kann der Mitarbeiter ohne Probleme die 1% Regelung bei der Firma A in anspuch nehmen ?
Da würde ich auch erst mal Rücksprache mit einem Steuerberater halten, denn Steuerangelegenheiten sind ganz schnell Straftaten.
Zu den Ausführungen von Hosenmatz füge ich noch hinzu, daß hier bereits der Straftatbestand der Gewinnverschiebung erfüllt sein könnte.
Grundsätzlich sind es eigenständige GmbHs die 100% zur Holding gehören.
Der Mitarbeiter hat folgendes Problem in der Holding
ist er mit einem normnalen Angestelltenvertrag ausgestattet und in der 2ten Firma hat er eine Minijob (400,--) wenn er den Geldwertenvorteile versteuern will muss er theoretisch aus dem 400,-- Job einen Sozialversicherungspflichtigen machen, das gereicht Ihm
dann meiner Meinung nach zum Nachteil, oder ?
Er bekommt also bildlich gesprochen weniger Netto raus als wenn er das über den "Haupt"-Arbeitsvertrag abführen würden.