Liegt es im ermessen des prüfers ob er schwarz lasierte rückleuchten einträgt?
liegt es im ermessen des prüfers ob er schwarz lasierte rückleuchten einträgt?? (VW, Zulassung)
Nein.
NEIN!
Selbstgelackte Rückleuchten sind generell nicht eintragungsfähig.
Wenn die drauf sind, mach sie ab. Das ist kein Spass bei Unfällen!
also die rückleuchten sind nicht selbstlackiert, sie sind direkt mit einem schwarzen glas aber nicht billig lackiert!...und das e-prüfzeichen ist sehr gut sichtbar!..desshalb stell ich mir die frage ob es da anders ist!?
Jetzt fragen wir mal anders: Was hat der Prüfer an den Rückleuchten moniert?
Wer die gelackt hat, ist erstmal egal.
Wenn sie gelackt sind, sind sie nicht zulässig.
Das E-Prüfzeichen gilt nur für "unbehandelte" Originalleuchten. ___ So bald da was lasiert wurde, ist das E-Prüfzeichen UNGÜLTIG; wie übrigens bei JEDER Veränderung an Lichtanlagen im/am Auto
..und es gibt auch keine möglichkeit für eine sonderzulassung??
Sevus yield sind sie so Orieginal getönt oder hast dus selber gemacht? wenn sie so Original sind kannst du sie eintragen lassen wenn nicht kannst du per einzelabnahme beim Tüv sie eintragen lassen
ich muss dich leider berichtigen sie sind zulässig per einzelabnahme mfg vwfreak
lo das stimmt nicht der golf 2 gt hat Orieginal gtönte rückleuchten mfg vwfreak
grööööhl ... nachträglich veränderte Leuchten per Einzelabnahme beim TÜV eintragen lassen?! --- Daaaa wäre zunächst aber mal ein schweineteures lichttechnischs Gutachten für nötig; dafür kannste Dir hunderte von original vom Hersteller eingefärbten Leuchten ans Auddo nageln. ___ Duuuuu scheinst ja der allergrößte "Spezialist" zu sein
... eben NICHT !!! -- @vwfreak -- dazu bräuchte es ein sündhaft teures lichttechnisches Gutachten -- das wird teurer als das ganze Auto IM NEUZUSTAND wert war.
.. die sind aber nicht nachträglich lasiert, sondern vom Hersteller getönt .. und dafür hat der Hersteller ein teures lichttechnisches Gutachten in Auftrag geben müssen. ___ DIe getönten Originalleuchten haben daher ja auch eine andere E-Prüfeichennummer als die Standardleuchten ___ Sei bitte vorsichtig mit solchen voreiligen Äußerungen, was die eintragungsfähigkeit bzw. Legalität nachträglich verpfriemelter Lichtanlagen am Auto anbelangt!!!
das kostet doch bloß 1200 für alles komplett
Na dann mach' mal ... leg' aber vorsichtshalber noch "ein paar Scheinchen als Reserve" nebendran