Ist es zulässig, dass Schaden am Mietwagen fiktiv abgerechnet wird?
Hallo,
Ich hatte einen 9-Sitzer Mietwagen gemietet und (eindeutig selbstverschuldet) einen breiteren Kratzer in den hinteren Radkasten gefahren.
Im Nachgang erhielt ich einen Kostenvoranschlag (Summe incl. Mwst. ca 3800€, erstellt von einem KfZ Gutachter Unternehmen anhand von Fotos) und eine Rechnung mit meiner Selbstbeteiligung über 1750€.
Natürlich bin ich bereit den von mir verursachten Schaden zu begleichen, allerdings möchte ich gern nur bezahlen, was auch wirklich nötig ist. Die Vermieterfirma sagt, dass sie fiktiv abrechnen um die Kosten günstig zu halten.
- Kann ich eine Rechnung über wirklich erbrachte Reparatur verlangen? Ist fiktive Abrechnung zulässig?
- Reicht der Kostenvoranschlag (ich habe gelesen nur bis 500€?) oder braucht es ein Gutachten?
- Macht es Sinn ein eigenes zweites Gutachten einzuholen?
Ich wäre sehr dankbar für Hinweise wie ich hier vermeide übers Ohr gehauen zu werden.
Herzliche Grüße
Angela
Frag doch mal Deine Versicherung, war es denn nur ein Kratzer allso,nicht tief im Metall, mit scharfen Kanten ohne Schäden am Unterbau?
Kv 3800€
Rg. 1750€
das scheint nicht ganz zu passen.
Den KV hast Du doch noch? müssen da größere Teil getauscht werden?
Es ist schon tief, und es muss daher laut KV das gesamte, schon große, Bauteil (hintere Seite eines VW 9-Sitzers) neu lackiert werden.
Es geht mir aber eher um die Modalitäten, was bzgl. Vorgehensweise zulässig ist.