Bemerkung AHK: H-646* in Zulassung
Hallo,
vor 2 Monaten habe ich einen Ackerschlepper erstanden. Dieser hat eine Ackerschiene mit einem montiertem Kugelkopf wo man z.B einen PKW Anhänger ziehen kann. Des Weiteren hat der Schlepper auch eine Bolzenkupplung für Agraranhänger. In meiner Zulassung steht bei Punkt 22 folgende Eintragung: AHK: H-646* .Meine Frage wäre hierzu was es mit dieser Bezeichnung auf sich hat. Bezieht sich diese auf den montierten Kugelkopf auf der Ackerschiene bzw. ist dieser somit eingetragen so dass ich auch einen kleinen PKW Anhänger im Straßenverkehr damit ziehen kann? Vielen Dank für die Rückmeldungen
An einer Ackerschiene dürfen ausschließlich nur Arbeitsgeräte montiert sein, die Ackerschiene ist nicht für Zuglasten geprüft. Auch bei montierter Kugel bleibt es eine Ackerschiene und ein "PKW-Anhänger" wie zB. Transportanhänger, Wohnwagen, ... dürfen nicht angehangen werden.
Man kann die Ackerschiene starr an den Schlepper montieren (keine Schweißarbeiten an der Ackerschiene zulässig) und dann als starre Anhängerkupplung per Einzelabnahme bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen eintragen lassen (sofern korrekt ausgeführt, vorher mit einem aaS absprechen).
Mit dieser Abnahme und erteilter Genehmigung darf dann ein "normaler" Anhänger gezogen werden, jedoch keine Anhänger mit einer Anti-Schlinger-Einrichtung, die über Reibung auf dem Kugelkopf wirkt. Die Drehkraft würde den in der Ackerschiene nur geschraubten Kugelkopf lose drehen.
Der Eintrag "AHK: H-646*" wird sich mit großer Sicherheit ausschließlich auf die Bolzenkupplung beziehen.