Reimport - arglistige Täuschung
Probefahrt gemacht? Oder Katze im Sack gekauft?
Motor ist gelaufen?
Was steht im Kaufvertrag?
Hallo,
kurz zum Sachverhalt.
Ich habe ein VW Touareg 2010er Baujahr von Privat gekauft.
Verkauf erfolgte Privat an Privat.
Nach ein paar Tagen habe ich den Wagen angemeldet und festgestellt das es sich bei dem Fahrzeug um ein Reimport handelt.
Im Kaufvertrag hat der Verkäufer angekreuzt das es sich NICHT um ein Reimport handelt.
Nach der Anmeldung ist mir das aufgefallen das es sich 100 % um ein Reimport handelt.
Ausserdem macht der Motor zusätzlich starke Geräusche.
Ich habe den Käufer geschrieben das ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wandeln möchte aber der Verkäufer meint das er nichts davon wusste.
Er hat den Wagen 1,5 Jahre gefahren.
Wie sieht die Rechtslage aus? Wenn er sich nicht einsichtig zeigt dann muss ich notfalls einen Anwalt einschalten und den Klageweg gehen.
Melde dann das Auto ab und warte bis es gerichtlich entschiede wurde. Fühle mich getäuscht!
Was spricht denn so sehr gegen einen Reimport?
Der ist keinen Deut schlechter verarbeitet, läuft vom selben Band wie ein Auto für DE und ist ggf. sogar besser ausgestattet. Ich spreche da aus Erfahrung, wir fahren zwei VW als EU-Import aus DK. Nullkommanull Probleme bisher, weder mit Werkstatt noch Garantie, Updates oder sonstwas, preisgünstiger und besser ausgestattet obendrein.
Der Kaufpreis spielt allerdings eine nicht unerhebliche Rolle, da ist schon umgerechnet vom Neupreis Import vgl. mit Neupreis DE auszugehen und ggf. ein Teil zurückzufordern. Da könnte in der Tat ein Anwalt hilfreich sein. ADAC-Mitglied? Dann die dortige jur. Beratung fragen, ist kostenlos.
Ein Sachmangel wäre der Reimport m.W. nur, wenn das Auto schlechter ausgestattet wäre als ein deutsches Modell.
Arglistige Täuschung ist es nur dann, wenn der Verkäufer das vorsätzlich verschwiegen hat. Muss man auch beweisen können.
Was haben die ungewöhnlichen Geräusche mit Reimport zu tun?