Hallo,
kurz zum Sachverhalt.
Ich habe ein VW Touareg 2010er Baujahr von Privat gekauft.
Verkauf erfolgte Privat an Privat.
Nach ein paar Tagen habe ich den Wagen angemeldet und festgestellt das es sich bei dem Fahrzeug um ein Reimport handelt.
Im Kaufvertrag hat der Verkäufer angekreuzt das es sich NICHT um ein Reimport handelt.
Nach der Anmeldung ist mir das aufgefallen das es sich 100 % um ein Reimport handelt.
Ausserdem macht der Motor zusätzlich starke Geräusche.
Ich habe den Käufer geschrieben das ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wandeln möchte aber der Verkäufer meint das er nichts davon wusste.
Er hat den Wagen 1,5 Jahre gefahren.
Wie sieht die Rechtslage aus? Wenn er sich nicht einsichtig zeigt dann muss ich notfalls einen Anwalt einschalten und den Klageweg gehen.
Melde dann das Auto ab und warte bis es gerichtlich entschiede wurde. Fühle mich getäuscht!