Von PKW zu LKW Zulassung
Hallo.
Ich besitze einen Mercedes Vito EZ 2008 9 Sitzer.
Möchte diesen von PKW auf LKW zulassen.
Ist das ohne großen Aufwand möglich und was muss ich dafür tun?
Vielen Dank im Voraus.
Flo
Schau mal im Busgeldkatalog nach,da wirst Du fast alles dazu finden.
Was geprüft werden/sein muß, was sich dann auch an der Nutzung ändert.
Größere Ladefläche als Sitzfläche.
Gurthalteraufnahmen verschweißt
Fenster mit Blech abgedunkelt oder Verklebt (Bundesland Sache)
TÜV abnahme
Die gleiche Frage, aus einem anderen Forum, von 2017, ergab diese hilfreiche Antwort:
"Zulassungsrechtlich ist es kein Problem. Nach entsprechendem 21er Gutachten von DEKRA/TÜV wird die Zulassungsbehörde das Fahrzeug von einem M1-Fahrzeug (Pkw) problemlos zu einem N1-Fahrzeug (Lkw) umschreiben. Das Problem ist jedoch, dass sich die Finanzbehörden --> Zoll<-- nicht an diese zulassungsrechtliche Festlegung halten müssen.
So kommt es häufig zu dem Umstand, dass das Fahrzeug laut Zulassungsbescheinigung ein Lkw ist, der Halter vom Zoll jedoch mit der Pkw-Steuer vom Zoll beaufschlagt wird.
Ich empfehle den Kunden daher regelmäßig, sich vor der Umschreibung mit dem für den Wohnsitz des Halters zuständigen Zollamt in Verbindung zu setzen, um abzufragen, was genau diese an Unterlagen haben wollen bzw. was für Umbauten notwendig werden. Aber auch hier darf man sich nicht abschrecken lassen. So sagte mir mal ein Zollbeamter, dass die hinteren Seitenscheiben verblecht werden sollen, die hinteren Sitze müssten ausgebaut werden, die Sitzaufnahmen müssten unbrauchbar gemacht werden, die hinteren Gurte müssten ausgebaut werden, die Gurtaufnahmen unbrauchbar gemacht werden, und zudem wollte er noch eine massive Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum. Auf meine Frage nach der entsprechenden Rechtsquelle für diese Anfordeungen wurde er dann schnell entspannt, weil der Verordnungsgeber dieses eben nicht so definiert hatte.
Man kann allerdings folgende Fakten aus entsprechend ergangenen Finanzgerichtsentscheidungen annehmen: minimales zGM 2.800 kg, Nutzlastfläche mindestens 51% der Gesamtnutzfläche des Fahrzeugs sowie Zuladung mindestens 800 kg. An diesen Daten scheitern schon die meisten Fahrzeuge."
Nachzulesen u. a. hier:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BFH&Datum=24.02.2010&Aktenzeichen=II%20R%206/08
Steuertabelle Vito: https://www.repareo.de/kfz-steuer-mercedes-vito/