fällt ein Kurbelwellensensor unter die Gewährleistungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers?
Kaufdatum 11.11.2008
KM Stand 138.000
Händler will sich nur mit 100,-- an den Kosten beteiligen oder ich soll das Auto wieder zurückgeben.
Das möchten ich aber nicht, da ich sonst auf den bisherigen Kosten (Zulassung, Nummernschilder, Radio, Schonbezüge, Fußraummatten, Scheibenwischer u. diverse Pflegemittel) sitzen bleibe.
Frage ist wahrscheinlich ob das als Mangel oder als Verschleiss augelegt wird....
Das ist die ganz große Frage?!?
Bei einem Auto was ....Jahre alt ist, und 138.000 KM gelaufen hat, muß jeder Käufer auch mit anfallenden Reparaturen rechnen. Ob ein Kurbelwellensensor nun häufiger bei einem ....Jahre alten und 138.000Km gelaufenen Hyndai Lantra seine Dienste einstellt und damit ein Verschleißteil ist, werden nur Gerichte entscheiden können.
Wie hoch ist den die Reparatur kompl.? Was hat das Fahrzeug gekostet?
Hat der Händler Dir eine Gebrauchtwagengarantieversicherung angeboten, aber Du wolltest diese nicht kaufen?
All das sind Fragen die bei solch einer Entscheidung eine Rolle spielen werden, wenn Du vor Gericht gehen willst!
MfG
rama
Mit 100 müßte der Sensor ja schon fast bezahlt sein.
..oder sind die Dinger bei den Koreanern aus Gold.
Der Händler ist selbst bei Gewährleistung nicht verpflichtet ein Neuteil zu verbauen.
Ein funktionsfähiges Altteil ist auch statthaft.
Insofern wäre ein Deal mit Eigenbeteiligung für ein Neuteil garnicht so schlecht.
Wo doch schon soviel sinnvolles Zubehör speziell für das Fahrzeug erworben wurde.