Auto mit Unfallschaden gekauft
Ja, der Schaden ist repariert, aber sehr schwer zu erkennen. Fällt nur auf wenn man beide Seiten miteinander vergleicht.
Habe ich somit wahrscheinlich keinen Anspruch auf Rückgabe? Oder Reparatur? Das Auto hat immerhin 10000€ gekostet
Wenn der Schaden für einen Laien nicht sofort zu erkennen ist, muss der Verkäufer Dich darauf hinweisen.
Ansonsten hättest Du auch ggf. einen Anspruch auf Wandlung (Rückgabe).
Lass Dich am Besten von einem Anwalt beraten, der sich auch den Kaufvertrag ansehen kann.
Hallo,
Ich habe einen Opel Insignia unwissentlich mit Unfallschaden gekauft. Das Auto wurde privat gekauft und ich wurde auf den Schaden (Beifahrerseite Schweller) nicht hingewiesen, obwohl ich mich nach Unfällen vergewisserte. Kann ich jetzt im Nachhinein noch etwas unternehmen?
Handelt es sich um einen reparierten Unfallschaden oder ist er nicht repariert, offen sichtbar und Dir nur nicht aufgefallen?
Sollte er repariert, Dir aber nicht gesagt worden sein, hättest Du wohl Ansprüche gegen den Verkäufer.
Eine offensichtliche Beschädigung, die Du nur nicht gesehen hast, aber bei einer gründlichen Besichtigung hättest sehen können, ist eher Dein Problem.
Wie so oft liegen zwischen Recht haben und Recht bekommen Welten.
Wie MOAS schreibt bleibt dir nichts anderes über als dir einen Rechtsbeistand zu suchen.
Vielleicht kannst du ja vorher noch ein Wort mit dem Verkäufer wechseln das er sich äußern kann.
Danke, das werde ich machen, auch wenn es wahrscheinlich zwecklos ist aber ich will den Verkäufer wenns nur irgendwie geht zur Verantwortung ziehen.
Ein Unfallschaden bei einem Gebrauchtwagen ist ein nicht behebbarer Mangel, denn man kann aus dem Auto kein unfallfreies mehr machen. Deshalb hast du als Käufer da sehr wohl Ansprüche an den Verkäufer - nur müssen die belegbar sein. Steht im Kaufvertrag "ohne Unfallschäden," ist die Sache klar - du kannst z.B. eine Kaufpreisminderung verlangen. Ist im privaten Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen worden, wird es schwerer - dann muss dem Verkäufer entweder Arglist nachgewiesen werden, oder aber er muss belegen könne, dass ihm davon nichts bekannt war.
Für eine rein mündliche Zusage wird es ohne Zeugen schwieriger, aber nicht unmöglich.
Letztlich aber ist ein fachgerecht reparierter Schaden auch nur eine Wertminderung.
Weitere Informationen: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Rechte_beim_Gebrauchtwagenkauf_-_Unfallschaeden_erkennen_und_richtig_reklamieren.d3740.html
Dass du dich ärgerst, kann ich verstehen. Wahrscheinlich ist es wirklich am besten, wenn du dir einen Rechtsbeistand nimmst, der sich auch den Vertrag mal genauer ansieht. Ich halte dir die Daumen, dass du das von dir gewünschte Ergebnis erzielst, niemand lässt sich gerne hinters Licht führen.
Was eventuelle mündliche Zusagen angeht, ich finde es beim Fahrzeugkauf immer angenehm eine Begleitperson mitzunehmen. Vier Augen und Ohren sehen mehr als nur zwei und einen Zeugen hat man dann, falls nötig auch. Hilft dir eventuell jetzt nichts mehr, aber man lernt ja für die Zukunft.