Tachomanipulation fahrlässig in Kauf genommen
Es geht um einen Mercedes CLS 320CDI BJ 2006.
Ein Freund von mir hat unter Zeitdruck ein Tag vor dem Urlaub ein Auto im Juli 2018 in einem Autohaus gekauft. Händler schien seriös, da es ein richtiges Autohaus war und kein Hinterhof Händler. Mein Freund hat das Auto mit 189.000 KM gekauft und so ist das auch im Kaufvertrag eingetragen. Der Händler hat das Auto laut Kaufvertrag über das Autohaus verkauft, also kein privater Kauf, aber er hat meinen Freund als Gewerbetreibenden eingetragen. Obwohl das nicht der Fall ist.
-Es liegt ein TÜV Bericht von 2017 mit 196.000 KM vor. (meiner Meinung nach das offensichtlichste Anzeichen)
-Scheckheft komplett als Nachtrag gekennzeichnet. Alles auf einen Tag datiert.
-Scheckheft angegeben bis 150.000 KM obwohl Mercedes Datenbank nur 53.000 KM (Stand Juli 2009) vermerkt hat über Reparaturen und Service. (Also gefälschtes Scheckheft)
- Mercedes Diagnose fand einen gespeicherten Fehler bei 211.000 KM. (Wer weiß, wann dieser Fehler gespeichert worden ist)
-Lenkrad und Fahrersitz sehen nach 400.00 aus.
Einer groben Rechnung zur Folge müsste das Fahrzeug mindestens 300.000 auf dem Tacho haben.
Dass der KM Stand manipuliert ist, ist klar. Die Frage ist nur, weil der Händler eigentlich mit zwei blicken in die Papiere hätte erkennen müssen, dass er ein manipuliertes Auto angekauft und dann meinem Freund verkauft hat. Ist durch diese Fahrlässigkeit eine Rücknahme verpflichtend?
Wir würden einem RA einschalten, aber würden das gerne vermeiden oder zumindest vorher informieren was ihr für Erfahrungen habt.
Bitte nur sachliche Beiträge.
Mit freundlichen Grüßen
Dem Händler den Fall darlegen,reagiert er nicht,musst Du ja einen RA einschalten. Bleibt ja nix anderes übrig. Schlichtungsstelle KfZ Handwerk könnte event. noch was bringen. Aber nur wenn das AH auch Innungsmitglied ist.
Beweise sichern, Händler kontaktieren.
Wenn keine zufriedenstellende Antwort: Rechtsanwalt einschalten und dann gehts los.
Alles andere ist Kaffeesatzleserei .......