Parken rechtlich zulässig?
Mein Nachbar hat ca 2 m in seinem Grundsück seine Garage stehen. Um dort ungehindert und bequem ein- und ausfahren zu können hat er ein Schild an seinem Garagentor angebracht mit nachfolgendem Text:
Garagenausfahrt (Zeichen absolutes Halteverbot) und Abschleppzeichen (Fahrzeug am Haken) darunter "Parkverbot auch auf der gegenüberliegenden Seite.
Die Strasse ist ca. 5,5 m breit.
Dieses Schild hat er angebracht damit ich nicht mehr auf meiner Strassenseite Fahrzeuge (PKW) wenn auch kurzfristig abstellen kann damit er jederzeit ungehindert die gesamte Strassenseite zum ein- und ausfahren zu seiner Garage nutzen kann. Es ist eine öffentliche Strasse.
STVO: § 12.3.3 _______________
Leider trifft der genannte § hier nicht zu.
Es gibt in genau so einer Sache ein Urteil des VGH BW, dass eine 5,50m breite Straße nicht "schmal" ist und ein mehrfaches Rangieren zum Ein- und Ausfahren zumutbar. Der Hintergrund ist, dass die Parkflächen nicht noch durch "Bequemlichkeitsansprüche" künstlich verkleinert werden sollen.
https://www.deubner-recht.de/news/verkehrsrecht/details/show/parken-auf-schmalen-strassen-stvo-norm-unwirksam.html
Nebenbei: Das Parkschild des Nachbarn ist rein privater Natur und hat keine rechtliche Bindung. Wäre das bindend, könnte jeder nach Lust und Laune Parkverbote, Tempolimits etc. verhängen.