Hat die Spedition bzw LKW-enker nach Reifenmontage in fachwerkstatt die Pflicht die MOntage der Reif
Kann jemand die Frage beantworten, was für eine Pflicht eine Spedition bzw ihren angestellten LKW Lenker trifft vor Antritt einer Fahrt. Angenommen es wir der lkw in eine fachwerkstätte gegeben zum reifen wechsel. in der werkstatt wird dann eine unsachgemäße montage durchgeführt. reifen löst sich auf autobahn, verursacht unfall. hätte der spediteur bzw der lkwfahrer das nachprüfen müssen oder ist nur die werkstatt als fachmann schuld?
Kein Kunde hat die Pflicht Werkstattarbeiten zu kontrollieren.
Eine Schuld trifft den Kunden nur dann, wenn er mit offensichtlichen Mängeln weiterfährt, z.B. eine leuchtende Öldrucklampe oder mit höllisch lauten Klappergeräuschen.
Würde auch sagen dass der "schwarze Peter" bei der Werkstatt liegt, Nachkontrolle der Reifenbolzen gehört doch zum Service ... aber da der Führer eines LKW vor jeder Tour seinen Zug, auch wenn nur per Sichtkontrolle, überprüft könnte eine gewisse Teilschuld nicht ausgeschlossen sein.
Würde mich für eine 100%tige Antwort rechtlich beraten lassen.
Gruß
BigM
Wenn der Radverlust nur kurz nach dem Werkstattaufenthalt aufgetreten ist, ist die Werkstatt alleine in der Haftung.
Allerdings steht auf jeder Rechnung, die irgendwas mit "Reifen" zu tun hat drauf, dass der korrekte Sitz bzw. Anzugdrehmoment der Radmuttern nach 50 - 100km nochmals durch den "Kunden" zu überprüfen ist.
Wenn also der Radverlust erst nach z.B. 200km eingetreten ist, muss sich der Fahrer wohl ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Leider muß ich den bisher gegebenen Antworten massiv widersprechen.
Für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeuges ist einzig und alleine der Fahrer verantwortlich und sonst gar niemand.
Falls dieser Fahrer (oder möglicherweise der Halter, wenn Fahrer und Halter nicht ein und die selbe Person sind) sich hinterher an der Werkstatt schadlos halten will, ist das rein zivilrechtlicher Dschungel.
Ja,
so wie es Bestatter schreibt habe ich es auch im Kopf!
Gerade Berufskraftfahrer haben da eine besondere Sorgfaltspflicht!
Da gehört das Wissen um die Notwendigkeit einer Nachkontrolle nach Reifenwechsel zum Berufsbild - genau so wie die allgemeine Kontrolle des Fahrzeuges auf Verkehrssicherheit vor JEDER Fahrt!
Eventuell liegt die Sache so das der Fehler nicht erkennbar war, damit wäre der Fahrer aus dem Schneider, -aber das wäre dann eine "Gutachterschlacht".
Und ob das ganze lohnt kann letztendlich nur ein Rechtsanwalt sagen.
Blecky
hab einige gerichtsentscheidung gelesen, einerseits, dass sehr wohl nachprüfung erforderlich nach etwa 50 km, das hat ein sorgfältiger fahrer zu wissen, noch höher ist der sorgfaltsmaßstab für berufskraftfahrer. aber eine andere entscheidung sagt, dass man sich auf fachwerkstatt verlassen kann. kennt zufällig jemand einschlägige rechtsnormen? nach österreichischem recht? grüße