Folgeschaden aufgrund von Fehldiagnose. Wer zahlt?
Bei meinem neuen Skoda war die Federung extrem hart und es hat bei unebener Strasse des öfteren geknallt, weswegen ich kurz nach dem PKW-Kauf in die Skoda-Werkstatt gefahren bin.
Dort teilte man mir mit, daß das normal sei und sich das mit der Zeit legen würde.
Nach 2Monaten stellte sich heraus, daß die Transportsicherung nicht entfernt worden war, so daß die Federung im Grunde deaktiviert wurde. Das hatte zur Folge, daß eine Staubmanschette beschädigt wurde.
Frage: Wer hat die Kosten dafür zu tragen? (zur Info: der PKW wurde nicht in der Werkstatt gekauft)
Wie ist generell die Haftungsfrage, wenn die Fachwerkstatt einen Fehler übersieht oder ignoriert und dann ein grösserer Schaden z.B. in Form eines Motorschadens auftritt?
Zuständig ist hier derjenige Händler, bei dem du den Kaufvertrag für das Auto unterschrieben hast. Der hatte dir ein fahrbereites Auto zu übergeben, was offensichtlich nicht geschah. Er ist für die Gewährleistung zuständig.
Für fehlerhafte Arbeit steht der Betrieb gerade, der die Arbeit ausgeführt hat. Es gibt aber immer Einzelfälle, bei denen das anders liegen kann; das wird dann gesondert geprüft.