Wie groß darf der Anhänger sein?
Ich fahre einen A6 mit 1,8t Leergewicht, darf ich mit Führerscheinklasse B einen gebremsten zweiachsigen Pferdeanhänger anhängen?
http://www.verkehrsportal.de
Führerschein B:
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
D. h. Du darfst and den A6 1,7t anhängen, vorausgesetzt Audi erlaubt das. Ein zweichachsiger Pferdeanhänger ist somit kaum ein Problem, solange keine Pferde drin sind.
a.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens
b.
Die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 3,5 t.
ACHTUNG - FALLE!
Es gilt IMMER das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, NICHT das tatsächliche Gewicht!
Wenn der Hänger also z.B. ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,0 Tonnen hat dann darst Du ihn NICHT ziehen, selbst wenn er leer ist und somit tatsächlich weit weniger wiegt!
Schwachsinn, ist aber so!
Und natürlich muß bei all dem auch die maximale zugelassene Anhängelast für Dein Fahrzeug berücksichtigt werden.
Blecky