Rechte des Käufers bei Lieferverzug
Autobestellung vom September 2010 mit Liefertermin 6 Monate überschritten.
Von Seiten des Verkäufers kann kein konkreter Liefertermin genannt werden.
KIA Deutschalnd betont, dass sie nur Importeur sind und keinen Einfluß auf die Produktion haben.
Da es sich um eine Vertragsverletzung durch den Hersteller handelt, interessiert mich welche gestzlichen Möglichkeiten einer Schadensersatzforderung bestehen.
Was steht denn im Kleingedruckten zum Thema Liefertermin?
Wie schon angedeutet wurde, es gibt bei Lieferverzug keine gesetzliche Grundlage für einen Schadensersatz.
Entweder es wurde etwas in der Art im Vertrag gesondert bzw. zusätzlich vereinbart oder nicht.
Im Privatbereich wird das ohnehin immer in die Hose gehen, da die durch den Lieferverzug entstehende Kosten immer weit geringer sind, als die eingesparten Betriebskosten, Steuer, Versicherung und Wertverlust - wenn weniger Geld ausgegeben wird, spricht man eher nicht von einer Schädigung.
Danke für die Hinweise. Wie bei allen Dingen merkt man erst die eigene Blauäugigkeit wenn es zu spät ist. Traue keinen Verkäufer