Gesetzesänderungen 2008?
Die Jungs von autoplenum haben auch hier eine nette Aufstellung in Ihrem Blog:
Hab mittlerweile den Überblick verloren aber vielelicht hat ja jemand von euch im Kopf, was sich im Verkehrsrecht mit dem Jahreswechsel so alles ändert?
Bußgelderhöhungen?
neue Strafen?
Beste Grüße!
Am dramatischsten ist natürlich die Einführung der Umweltzonen in verschiedenen Städten.
Bußgelderhöhungen winken für Tempoüberschreitungen im Ort- bei mehr als 26km/h kostet der Spass künftig 100.- (bisher 60.-).
Der erste Alkoholverstoß schlägt jetzt mit 500.- zu Buche (bisher 250.-), davon könnte man locker ein paar gute Fläschchen Wein kaufen und sie zu Hause konsumieren!
TÜV und AU verteuern sich auch, wen überrascht das noch nach den Butterpreisen. TÜV kostet jetzt um die 52.-, AU wird um 2,40 bis 7,15 teurer. AU fällt allerdings bei KFZ mit Onboard-Diagnose um bis zu 16,50 (hab ich natürlich nicht).
Positiv außerdem: Auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Kasko-Versicherung zumindest einen Teil des Schadens, wenn der Vertrag ab 2008 abgeschlossen wurde.
Was in Zukunft auch nicht mehr läuft: dass die Versicherung nach einem regulierten Schaden und anschließender Kündigung den Rest der Jahresprämie kassiert.
LG und guten Rutsch, Arminius
Die Politik verspricht unermüdlich "Bürokratieabbau", doch der Amtsschimmel wiehert nur darüber auch im neuen Jahr. Das alles kommt auf die Autofahrer 2008 zu: Die ersten Städte in Deutschland werden zum Januar ihre Umweltzonen einrichten, in die dann nur Autos mit entsprechender Plakette einfahren dürfen. Der Steuersatz für reinen Biodiesel steigt ab Januar um sechs Cent pro Liter auf 15 Cent. Die staatlich verordnete Beimischung von "Biokraftstoffen" steigt für Ottokraftstoffe (Normal, Super, Super plus) von 1,85 auf 3,08 Prozent eines Liters Sprit. "Bio" klingt immer gut, ist aber in seinem Effekt für die Umwelt zweifelhaft. Da Bio-Kraftstoffe in der Beschaffung wesentlich teurer als herkömmliche Kraftstoffe sind, kann die Vorschrift den Bezinpreis um bis zu zwei Cent pro Liter erhöhen.
Die TÜV-Gebühren werden um bis zu zwölf Prozent erhöht.
Die Gebühren für TÜV und AU steigen. Mit Onboard-System wird die AU aber billiger.
Die Gebühren für TÜV und AU steigen. Mit Onboard-System wird die AU aber billiger.
Im Laufe des Jahres sollen auch die Gebühren für die Haupt- und Abgasuntersuchung steigen. Die neue Gebührenordnung des Bundesverkehrsminsteriums sieht Erhöhungen zwischen sechs und zwölf Prozent vor. Die Kosten für die Hauptuntersuchung ("TÜV") steigen um 5,50 auf rund 52 Euro, die Kosten für die AU, je nach Antriebsart, um 2,40 Euro bis 7,15 Euro. Aber: Die AU-Gebühren für Autos mit Onboard-Diagnose sollen um bis zu 16,50 Euro fallen. Auch bestimmte Bußgelder sollen erhöht werden. Ein Tempo von 26 km/h über dem Limit in der Stadt etwa soll künftig statt mit 60 Euro mit 100 Euro bestraft werden. Ein erster Alkoholverstoß am Steuer wird statt 250 Euro mit 500 Euro geahndet. Bislang ist dieser Satz erst bei einem zweiten Verstoß fällig. Ein zweiter Verstoß soll künftig bis 1500 Euro teuer werden. Die Pendlerpauschale von 30 Cent für den Weg zur Arbeit darf zwar ab dem ersten Kilometer als Freibetrag auf der Lohnsteuer karte eingetragen werden. Bestätigt das Bundesverfassungsgericht aber im Lauf des Jahres die neue Regelung, nach der erst ab dem 21. Kilometer abgerechnet werden darf, müssten Autofahrer mit dem vollen Freibetrag Steuern nachzahlen.
Keine Bange: Es gibt auch Verbesserungen für Autofahrer
Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz müssen Kaskoversicherungen für Verträge, die ab 2008 geschlossen werden, auch bei grober Fahrlässigkeit zumindest einen Teil des Schadens tragen (siehe AUTO BILD 49/07). Zudem soll der Versicherung nach Abrechnung eines Schadens und anschließender Kündigung durch den Versicherten nicht mehr wie bisher die restliche Jahresprämie zustehen. Auch wird die gesetzliche Mindestversicherungssumme der Autohaftpflicht bei Sachschäden von 500 000 auf eine Million Euro erhöht. Europäische Bußgelder immer wieder angekündigt, immer wieder verschoben: Auch 2008 wird die gegenseitige Anerkennung und Eintreibung von Bußgeldern in der EU nicht kommen. Der Grund: rechtliche Probleme wegen der unterschiedlichen Bußgeldsätze in den Ländern.
Nicht zu vergessen, dass Normalbenzin abgeschafft werden soll, war ja auch Zeit!
(Ist zwar keine direkte Erhöhung, aber eine indirekte, da man ja nur mehr Super tanken kann und das teurer ist.)
Euer Alex.