Hallo Leute hat jemand Erfahrung mit mpu :( bitte helft mir
Bitte nur antworten wenn jemand was weiß und nicht provozierend antworten ich habe vor 9 Monaten knapp ein Fehler gemacht. Ich hab mich mit 1.3 promile erwischen lassen und hab davor einen tankbetrug gemacht also war tanken und bin ohne bezahlen weggefahren und das mit Alkohol. Das war meine erste tat und das erste mal mit Alkohol. Ich habe auch keine Probezeitgehabt nun ist meine Frage an euch .Ich sollte 3 Monate vorher einen Antrag schicken dass ich ihn wieder bekomme meinen Führerschein bekomm ich ihn wieder oder muss ich doch erst einen idiotentest (mpu) machen. Tut mir leid wegen den Rechtschreibfehler und wie gesagt mit ist mein Fehler bewusst und ist halt passiert jeder Mensch macht Fehler daraus lernt man. Würde mich freuen wenn sich jemand auskennt und die Zeit hat zu antworten danke im voraus!
Über 1,1 Promille sind als Straftatbestand zu sehen.
Dir wurde also befristet die Fahrerlaubnis entzogen (für ein Jahr?); gab es denn beim Entzug bereits eine MPU-Auflage?
Dann ist diese zwingend zu erfüllen - da gibt es kein Pardon. Dazu gehört ein mindestens sechsmonatiger Nachweis, keinen (!) Alkohol getrunken zu haben. "Kontrolliertes Trinken" ist nicht, das fällt bei den Urin-Screenings auf.
Alternative zur MPU: 15 Jahre warten, dann darf die Behörde wegen der einen Sache keine MPU mehr anordnen.
Im Gegensatz zum Fahrverbot, nach dessen Ablauf man den Führerschein wieder per Post zugestellt zurückbekommt, muss beim Entzug der Fahrerlaubnis die Wiedererteilung beantragt werden - drei Monate vor Ablauf der Sperre.
Es kann aber auch sein, dass dann erst die MPU-Auflage vom Straßenverkehrsamt erteilt wird.
Das vermute ich in deinem Fall, da du drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag auf Wiedererteilung stellen sollst.
Stelle den Antrag, abwarten, was dann kommt. Es ist Ermessenssache der Behörde, ob eine MPU gefordert wird - das ist allerdings oft der Fall.
Mehr zum Thema MPU hier: http://www.verkehrsrecht-strafrecht-muenchen.de/Aktuelles/mpu-umgehen-alkohol-fuehrerschein-zurueck
Gleich mal einen Irrtum aufklären: Der Entzug der Fahrerlaubnis kann nur durch einen
Richter erfolgen und gilt auf Lebenszeit. Diese Fahrerlaubnis ist also "hin". Beim Fahr-
verbot bekommt man nach Ablauf der verhängten Frist diese Fahrerlaubnis wieder
"aktiviert", indem man das Ding per Post zugeschickt bekommt, oder selbst abholt.
Die Zulassungsstelle kann zwar eine neue Fahrerlaubnis erteilen, jedoch erst nach der
vom Richter ausgesprochenen Sperrfrist, und obendrein nach Erfüllung der von der
Zulassungsstelle erteilten Auflagen (z.B. MPU , oder auch eine neuerliche Fahrprüfung ) .
Die Zulassungsstelle kann aber auch eine Neuerteilung ganz verweigern wegen "erwie-
sener charakterlicher Unzulänglichkeit".
Ja, gut, nicht so ganz richtig ausgedrückt - hast ja Recht.
Entzug ist Entzug; Sperrfrist hier wohl ein Jahr, bevor eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden darf.
Diesen Antrag stellt man drei Monate vor Ende der Sperrfrist.
So passt das
Danke für den guten Artikel
Konnte ein gutes und unabhängiges Forum zu diesem Thema finden
Ohne Abzocke und Betrug
https://mpu-forum.com.de/
Vielen Dank an euch