Sind Alufelgen und Stahlfelgen (an je einer Achse) an einem Fahrzeug zulässig?
Alufelgen haben 14 Zoll, Stahlfelgen 13 Zoll; beide Felgengrössen sind für das Fahrzeug zugelassen. Es geht darum, ob sie gemeinsam montiert werden dürfen
Ja, schon erlaubt. Sieht nur etwas doof aus und es sollte besser keine Mischbereifung drauf sein, also z.B. vorne Winterreifen, hinten Sommerreifen. Ist zwar erlaubt, aber sehr unsicher und kann Probleme bei winterlichen Bedingungen (dann nur mit WR fahren) geben.
Ein Stahlrad darf ja auch z.B. als Ersatzrad montiert werden wenn sonst Aluräder drauf sind.
Achte auf die richtigen Schrauben für die unterschiedlichen Felgen!
http://www.reifen.de/static/de/tipps-tricks/reifentipps/mischbereifung
Als Notrad bis zur Werkstatt 13" 14" ja ,
aber als Dauerbereifung für Fahrbetrieb denke ich nicht, entweder 13 " oder 14 " .
mfg
Hallo,
aber woher wisst ihr das? Gibt es denn diesbezügliche Vorschriften? Die Alufelgen haben 14", die Stahlfelgen 13". die Reifen eine dementsprechende Schulterhöhe, sodass der Umfang gleich bleibt.(Geschwindigkeitsmessung) Wie gesagt, beide Felgengrössen sind für das Fahrzeug zugelassen. Auf beiden Felgen befindet sich Winterbereifung. Ich wüsste halt gern, wo ich etwas darüber nachlesen kann. Im Netz finde ich nur etwas über die Bereifung, nicht aber über die Räder.
mfG
Ich muss mich doch etwas korrigieren, danke für die Nachfrage.
Mein Link:
"Unterschiedliche Reifengrößen (vorn und hinten) dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn die entsprechende Kombination laut Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziffer 15) für das jeweilige Fahrzeug zulässig ist. Allerdings sind bisweilen nicht alle zugelassenen Reifendimensionen im Kfz-Schein vermerkt. Umfassendere Auskünfte hierzu können dann beim Fahrzeughersteller über das sogenannte CoC-Papier (Certificate of Conformity) eingeholt werden."
Unterschiedliche Reifengrößen bedingen logischerweise auch unterschiedliche Felgengrößen.
Sind beide Größen (wenn im Fahrzeugschein eingetragen!) gleichzeitig auf dem Auto zulässig, dann auch gemeinsam. Wie du richtig schreibst: Der Radumfang ist identisch. Kein Eintrag vorhanden - abnehmen lassen.
https://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/mischbereifung/
Soweit meine Kenntnisse. Um sicherzugehen, beim TÜV anrufen.
Wie ist die Reifengröße bei den 13 " Rädern Breite / Höhe / Traglast/ Geschwindigkeit und wie bei den 14"
Die Herstellervorgabe bezieht sich auf einen Satz Reifen ,und nicht auf vorn 13 und hinten 14 oder umgedreht, was lernt man denn in der Fahrschule heutzutage?
Frag einfach den TÜV der sollte es wissen.
mfg.
Hallo,
vielen Dank für die umfassenden Antworten.
Ich wünsche allen eine gute Fahrt.
MfG