Abschleppen von PKW
Moin "Monikainge",
definitiv: JA
m.f.g.
Raucher
Wurde hier schon mit JA geantwortet?
Dann sag ich mal: In jedem Fall Ja
Muß im abgeschlepptem Fahrzeug ein Fahrer mi t Führerschein Sitzen
Ich weiß nicht, wie die allgemeine Meinung ist, aber ich stimme für: JA
Gruß
Br
Nabend zusammen,
ich habe mich geirrt (sorry "andiearbeit")!
Die Änderung ist noch nicht durch, allerdings in Vorbereitung zur Änderung, da sich einige Gerichte und der BGH nicht einig sind.
Der Irrsinn an der ganzen Sache ist auch der Umstand meines Fehlers: der Führer eines ABgeschleppten Fahrzeugs benötigt keinen Führerschein, nur der Führer eines ANgeschleppten Fahrzeugs!? Der Unterschied entsteht beim anspringen des Motors! In diesem Fall wird aus dem >>Fahrzeugführer<< ein >>Kraftfahrzeugführer<< !!
Allerdings wird das ganz unterschiedlich bewertet, denn es gibt auch andere Meinungen (von Gerichten):
Laut dem Bundesgerichtshof für Strafsachen bedeutet auch das Lenken eines mit einem Seil abgeschleppten Pkw ein Führen eines Fahrzeugs im Sinne der STVO (BGHSt 36, 341).
Noch ein Urteil: Um Führer eines Fahrzeuges sein zu können, muss man das Fahrzeug unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzen oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenken (BGHSt 18, 6).
Betonen sollte man nochmal, dass der Hintermann ein Fahrzeugführer ist nicht jedoch ein Kraftfahrzeugführer. Deswegen benötigt er auch keine Fahrerlaubnis, da die FEV nur für Kraftfahrzeuge gilt. Der §31 STVZO hingegen bezieht sich auf Fahrzeuge allgemein, nicht nur auf Kraftfahrzeuge wie die FEV. Deswegen benötigt der Lenker des hinteren Fahrzeugs keine Fahrerlaubnis nach FEV, muss aber geeignet sein nach §31 STVZO.
Fazit: Der Führer des abgeschleppten Fahrzeugs benötigt z.Zt. noch keine gültige Fahrerlaubnis.
ASCHE AUF MEIN HAUPT !!
m.f.g.
Raucher
P.S.
Allerdings würde ich bei dieser "schwammigen" Rechtslage keine Experimente machen!