Das Auto meiner Frau wurde abgschleppt von meinem Geschäftsnachbarn, ich möchte nun wissen, ob die
Ich betreibe ein Lokal und meine Frau hat Ihr Auto bei meinem Geschäftsnachbar vor seiner Schaufensterscheibe abgestellt, von Freitag Nacht auf Samstag morgen. Er hatte zwar Schild mit dem Hinweis Parken nur für Kunden, aber wir hatten mit Ihm vor ein paar Jahren eigentlich die Vereinbarung getroffen, das wir unter der Woche ab 19.00 Uhr dort parken könnten und am Wochenende wäre dies sowieso kein Problem. Abgeschleppt wurde das Auto übrigens um 9.00 Uhr. Er kam dann letzte Woche und wollte erst meinem Vermieter die Abschlepprechnung geben, dann kam ihm zufällig meine Frau entgegen und hat sie ihr gegeben. Auf der Rechnung stand abgeschleppt wegen Verkehrsbehinderung, was ich sowieso nicht verstehe. Nun möchte ich wissen, ob er trotzdem er weiß das meine Frau der Halter des Fahrzeugs ist und meine Telefonnummer an der Eingangstüre meines Geschäftes steht, müssen wir die Abschlepprechnung begleichen? Im übrigen haben wir Ihm keine Ausfahrt oder Zufahrt versperrt, sondern im Extremfall die Sicht in sein Schaufenster leicht verhindert.
Er hat leider rechtlich recht, obwohl sein Verhalten moralisch verwerflich ist. Gabs da vorher Zoff? Lief da was zwischen ihm und der werten Gattin nicht optimal?
So wie ich das sehe, ist dem "Geschäftsnachbarn" als Auftraggeber des Abschleppauftrages auch die Rechnung zugegangen; was auch korrekt ist: Wer beauftragt, zahlt zunächst mal.
Wenn er diese jetzt "auf dem kleinen Dienstweg" von Dir erstattet haben will, es nach Deinen Aussagen aber wirklich eine belegbare Vereinbarung gibt, die Euch das Parken dort erlaubt, würde ich es drauf ankommen lassen, dass der "gute Nachbar" seine Forderung auf dem zivilrechtlichen Wege eintreiben lassen müsste.
Für den Fall solltest Du aber tunlichst Nachweise bzw. Zeugen für die von Dir angesprochene Vereinbarung haben; sonst wird's evtl. für Dich teuer.
Unabhängig von euren Absprachen hat Dein Nachbar in so einem Fall die Verpflichtung den Schaden so klein wie möglich zu halten.
Da ihm bekannt ist wem der Wagen gehört hätte er zunächst versuchen müssen Euch telefonisch zu erreichen.
Erst wenn ihr nicht erreichbar gewesen wärt, oder euch weigert den Wagen wegzufahren, darf er ihn auf eure Kosten abschleppen lassen.
Du rufst ja auch nicht gleich beim BKA an wenn Du einen Ladendieb erwischst.
Ruf doch einfach mal bei einem Anwalt an und frag nach.
Eine wirklich eigenartige Reaktion des Nachbarn...
In diesem Fall würde ich mich auch mit meinem Anwalt beraten und es auf eine Konfrontation ankommen lassen...
Viel Erfolg!
Auch wenn es das Privatgelände Deines netten Nachbarn ist, und Euer Fahrzeug die Sicht auf seine Auslage verbaute, hat er nicht das Recht Euer Fahrzeug einfach abschleppen zu lassen.
"Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen!"
Euer Nachbar hätte Euch erst auffordern müssen, das Fahrzeug umgehend wegzufahren, da Ihm bekannt war wem das Fahrzeug gehört!
Nun stellt sich allerdings die Frage: Wollt Ihr in den nächste Jahren einen nicht endenden Nachbarschaftskrieg? Versucht in Ruhe mit Eurem Nachbarn zu reden, fragt, warum das Fahrzeug so dringend weg mußte, versucht eine gütliche Einigung zu finden, wenn das alles nicht geht, dann bleibt leider nur noch der Rechtweg.
Viel Glück!
Die IGA ist ein Berufsverband, kein Abmahnverein.
Wir haben noch nie abgemahnt, eher werden wir abgemahnt.
Informationen zur dieser Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer können Sie unter www.iga-verein.de gerne nachlesen.
Mit freundichen Grüßen Dieter Pramschüfer
Werbung gehört hier nicht her! Sonst mahnen wir mal ab!