Auto bei Unfall auf Vorbesitzer versichert?!
Ich hatte vor etwa 3-4 Monaten einen Unfall mit Fahrerflucht. Ich wollte gerade den Parkplatz vor einer Schule verlassen und stand an der Ausfahrt(wollte nach links abbiegen). Um zu sehen ob jemand von links kommt, musste ich mit dem vorderen Drittel meines Fahrzeugs auf die Strasse (30er Zone). Und tatsächlich, von links näherte sich aus 100 Metern Entfernung ein anderes Fahrzeug. Ich wollte dieses Fahrzeug vorbeilassen und dann nach links abbiegen. Das Fahrzeug beschleunigte, wurde immer schneller, und rammte meinen Wagen schließlich mit ca. 60-70 Km/h. Bei meinem Fahrzeug ist die linke Vorderradaufhängung gebrochen. Das Unfallfahrzeug setzte kurz zurück, und verschwand mit quietschenden Reifen. Das alles geschah abends gegen 22 Uhr, keine anderen Fahrzeuge auf der Strasse. Die einzigen Zeugen: die 3 Insassen meines Fahrzeugs und eine Frau, die mit Ihrem Hund Gassi gegangen ist. Nach einer Stunde kam auch endlich die Polizei und noch ein wenig später das Abschleppfahrzeug. Beim Hochheben des Fahrzeugs auf den Abschlepper ein vermeintlich gutes Zeichen. Dem flüchtigen Unfallverursacher ist doch tatsächlich vorne das Kennzeichen abgefallen. Die Polizei, der Gutachter und alle Zeugen sagen mehr oder weniger folgendes: Mein Fahrzeug hat gestanden, das andere Fahrzeug muss mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein, keine Bremsspuren.
Wenige Tage später der erste Schock: Das Fahrzeug war zugelassen und versichert, allerdings noch auf den Vorbesitzer. Das Auto wechselte 1 Woche vor dem Unfall den Besitzer. Dieser neue Besitzer ist bereits polizeibekannt mit unbekanntem Wohnort/Aufenthaltsort. Das Unfallfahrzeug ist bis heute auch noch nicht aufgetaucht. Neulich bekam ich einen Brief vom Staatsanwalt: Verfahren vorläufig eingestellt, da Beschuldigter nicht auffindbar.
Dieser Unfall ist trotz aller Gutachter-, Polizei- und Zeugenaussagen rechtlich gesehen unklar. Mich trifft anscheinend eine gewisse Teilschuld, da ich dem Unfallgegner die "Vorfahrt genommen habe", ich stand ja auf seiner Spur.
Ich habe die Angelegenheit wenige Tage nach dem Unfall einem Anwalt übergeben. Dieser rät mir nun davon ab, meine Rechte weiter zu verfolgen. Bisheriger Schaden etwa 2.500 Euro am Fahrzeug und etwa 500 Euro für Gutachter und Anwalt.
Soweit ich es verstanden habe, war das Auto noch nicht abgemeldet oder umgemeldet, also noch versichert. Diese Versicherung müsste direkt auf den neuen Besitzer des Fahrzeugs übergegangen sein, sofern der Vorbesitzer den Verkauf vor dem Unfall der Versicherung gemeldet hat.
Müsste also die Versicherung (des Vorbesitzers) erstmal für den Schaden aufkommen oder der flüchtige Unfallverursacher persönlich? Wie schaut es in solch einem Fall mit der Schuldverteilung aus, wie entscheiden hier Gerichte(mir geht es hier um die prozentuale Schuldzurechnung an die Unfallbeteiligten)? Habe ich irgendwelche Chancen zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen oder ist der Fall aussichtslos?
Danke für Eure Hilfe.
Als erstes der Verkäufer muss ja den Namen und die Anschrift des neuen Besitzers haben Kaufvertrag. Als nächsten würde ich den Anwalt wechseln. Ich hatte vor etwa 7 Monaten einen ähnlichen Unfall selber Vorgang. Diesen habe ich komplett gewonnen, Staatsanwalt hat Missachtung der Vorfahrt und Körperverletzung niedergeschlagen.
Danke für deine Antwort. Den Kaufvertrag gibt es, der Käufer ist aber nicht mehr durch die Behörden aufzufinden.(vielleicht war die angegebene Adresse nicht zutreffend oder die Person ist untergetaucht?)
Kannst du mir deinen Fall kurz schildern, dann könnte ich mir auch ein Bild davon machen. Mich würde interessieren wie das bei dir genau gelaufen ist, dass du am Ende doch nicht die Vorfahrt genommen hast. Das wäre nett.
Es war der selbe Vorgang nur statt ein Auto ein Radfahrer der zu schnell war und beim abbremsen stürzte und unter meinem Auto landete.
Also wenn das Auto noch nicht abgemeldet wurde, ist es noch versichert. Auf wen ist nebensächlich.
Nimm mal einen Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, das dürfte mehr bringen.