Techworld Tuning
Habe ja seit knapp einer Woche den Hyundai i30 1.6 CRDI 116PS Baujahr 2009
Nach dem Kauf hab ich mal alles gründlich im Motorraum angeschaut und mir viel am Steuergerät etwas auf.
Als ich es Auspackte sah ich ahja Chiptuning.
Als ich dem Kabel folgte sah ich das es an nix angeschlossen ist.
Nun kam mir eine Überlegung wenn ich schaue Zahlen andere für solch einen Chip für dieses Model 250€ Neu da dachte ich mir ich Probier es auf wenn es Funktioniert Verkaufe ich es einfach weil ich brauch keine Leistungssteigerung da mir die 116PS vollkommen ausreichen
Was sagt ihr dazu ?
Bilder sind auch da
Ich hoffe ihr könnt mir eure Meinung sagen
Mit freundlichen Grüßen.
xMrEddyx
Solche Boxen brauchen zum Teil nicht einmal eingetragen werden (da streiten sich aber noch die Gelehrten drum).
Es ist trotzdem Kirmes-Tuning, da diese Kisten nichts anderes tun, als Signale zum Steuergerät zu verstärken bzw. zu faken.
Deswegen wundern sich Fahrer von sog. Pedal-Boxen, dass der Karren letztlich gar nicht schneller ist, sondern sich in den ersten 0,5s der Beschleunigung nur spritziger anfühlt. Noch dazu saufen die Kisten in dem Moment wie ein Loch.
Wer gutes Tuning haben will, muss sich Anbauteile gönnen und Kennfeldoptimierung betreiben.
Unterm Strich: Schmeiß den Schei* raus. Wenn du an den falschen Anwalt gerätst, kann es, wie Petrocelli schon schrub, zu Schwierigkeiten kommen (wie gesagt, die Gelehrten streiten sich da noch). Zusätzlich läufst du immer Gefahr, dass Teile wie der Common-Rail oder Turbolader außerhalb der Spezifikationen betrieben werden und dadurch frühzeitig verschleißen.
Wer "Tuningsboxen" für eintragungsfrei hält, der ist maximal ein Geleerter, aber kein Gelehrter.
Jegliche Veränderung der Motorleistung (und ein paar anderer Dinge) ist abnahme- und eintragungspflichtig. Ohne jede Diskussion oder Auslegung, ganz einfach, weil es in §13 Abs.1 Pkt.3 FZV gesetzlich vorgeschrieben ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html
Selbst bei reinen "Gaspedalboxen", die ausschließlich die Kennlinie des Gaspedals verändern, ist auch nichts strittig.
Hierbei handelt es sich um einen Eingriff in einen Bereich, der abgasrelevant ist und der berechtigte Verdacht auf Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 Abs.2 Pkt.3 StVZO beinhaltet.
Somit sind auch diese Gaspedalboxen nach §§22/22a StVZO zulassungs- bzw. erlaubnispflichtig. Es müssen auch für diese Dinger ein Gutachten (Typzulassung mittels EG-BE, ABE, TG, gutachterliche Stellungnahme) vorliegen.
In dem zugehörigen Gutachten ist dann aufgeführt, welche Wirkungsweise die Gaspedalboxen haben und ob diese abnahme- und eintragungsfrei, bzw. abnahme- und eintragungspflichtig sind.
Auch der häufig gelesene Hinweis mit einem "automatischen" Erlöschen des Versicherungsschutz wegen Erlöschen der BE des Fahrzeugs ist praktisch nur ein Reflex:
Ein Erlöschen des Versicherungsschutzes kann ausschließlich dann passieren, wenn alle vier Punkte erfüllt sind:
- Vollkaskoschaden
- die nicht für zulässig erklärte Modifikation ist unfallursächlich
- grobe Fahrlässigkeit bei der Missachtung einer Gutachten- oder Abnahme- und Eintragungspflicht
- Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag vereinbart.
Zur eigentlichen Fragestellung:
Verkaufe das Teil und das unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung, sowie deutlicher Nennung, dass kein Gutachten vorhanden ist.
Auf eine ggf. mögliche Mehrleistung legst Du ohnehin keinen Wert, somit spart man sich das Reinbasteln mit allen damit verbundenen Risiken und möglichen Problemen.
Sehr überzeugende Worte
Hab es jetzt knapp eine Woche im Internet aber keiner hat Interesse