Pickup mit LKW Zulassung als Privater Anmelden
Ich überlege mich wieder einen Pickup zu kaufen, ich war vor vielen Jahren ein F150 Besitzer, damals hab ich einen eigene Firma gehabt und es war klar das ich den mit LKW Zulassung benützen könnte, auch mit Privatnutzung.
Was aber mir nicht klar ist, jetzt das ich KEIN Firma hab, ob ich einen Pickup mit LKW Zulassung als „Privatperson“ den offiziell als LKW Anmelden darf? Falls ja, muss Man besonders Kriterien erfüllen, zb. Fahrtenbuch halten oder beweisen das man der auch als Nutzfahrzeug brauchen wurde, oder ist es nicht so komplizier wie ich hoffe?
Tut mir leid wegen meiner schlechte Grammatik, meiner Muttersprache ist Englisch
So einer wie ein F 150 hat sowieso eine LKW Zulassung. Auch als Privatperson. Es steht im Fhzg. Schein LKW, offener Kasten. Ganz sicher kannst Du gehen, wenn beim Finanzamt, oder jetzt, evtl. beim Zollamt nachgefragt wird. Ich hatte schon 2 Chevys mit Standardkabine und musste beim Finanzamt vor fahren. Da wurde das Auto fotografiert wegen der LKW Zulassungssache. Die Dame sagte mir, mit Standard und 1 1/2 Kabine gibt es gar kein Problem. Allerdings kann es mit Doppelkabine und kurzer Ladefläche, - so wie z. B. die Japaner Pickups ( Mitsubishi etc.), die eine Doppelkabine und eigentlich nur einen offenen Kofferraum ( kurze Ladefläche) haben, Probleme bei der Zulassung geben. So dass diese als PKW versteuert werden. Wie gesagt, so hat die Dame von der Steuerstelle mir das gesagt. Deshalb würde auch ich zuerst mal nachfragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, ob als LKW oder PKW hängt ausschließlich an den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs. (Verhältnis Zuladung zum Leergewicht, Verhältnis Laderaumlänge zur Innenraumlänge, und einiges mehr)
Ob der Nutzer ein Gewerblicher oder ein Privater ist, oder ob die Nutzung rein gewerblich oder privater Spaß ist, ist davon vollkommen unabhängig.
Von der Art der Zulassung ist es dann aber abhängig, in welcher Höhe die KFZ-Steuer und die Versicherung zu zahlen ist.
Bei einem LKW ist üblicherweise die KFZ-Steuer geringer als beim PKW, jedoch die Versicherung höher.
Hier kann es billiger sein, sich ein derartiges Fahrzeug mit einer großen Doppelkabine kaufen, somit als PKW zugelassen zu sein, zwar etwas mehr KFZ-Steuer zu bezahlen hat, aber deutlich bei der Versicherung spart.
Hier muss aber genau am konkreten Fahrzeugtyp geprüft werden, was besser ist.
Zur Frage des Fahrtenbuchs kommt es auch wieder auf die Situation an. Ein klassisches Fahrtenbuch dient ausschließlich zur Abgrenzung einer gewerblichen zu einer privaten Nutzung, um den privat zu versteuernden Vorteil bei der Nutzung eines Firmenwagens berechnen zu können.
Liegt eine ausschließlich private Nutzung vor, oder wird eine private Nutzung eines Firmenwagens pauschal über die 1%-Regelung versteuert, muss auch kein Fahrtenbuch geführt werden.
Was jedoch auch ein Privater unter Umständen führen muss, sind sogenannte "Tagesberichte", in denen man Lenk- und Ruhezeiten protokollieren muss.
Diese sogenannten "Sozialvorschriften" mit den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten orientieren sich an den Fahrzeuggewichten und da rechnet dann auch ein eventuell gezogener Anhänger mit rein.
Da so ein F150 nicht unbedingt in der Gewichtsklasse eine VW-Golf spielt, kann es schon sein, insbesondere mit einem Anhänger, dass man den Sozialvorschriften unterliegt und die Lenk- und Ruhezeiten einhalten muss. Egal ob Privatmensch oder Gewerblicher, egal ob LKW oder PKW.
Und als letzter Punkt kommt dann noch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Betracht. Das Fahrzeug selbst eher nicht, auch ein F150 kommt kaum an die 7,5 Tonnen heran.
Aber einen Anhänger betrifft es. Ein Anhänger an einem KKW unterliegt einem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dabei ist es vollkommen egal, wie schwer oder groß der LKW ist und ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Transport handelt.
Danke für dein Antwort, hab ich mich evtl. falsch erklärt was ich wissen möchte dann tut es mir leid
Was ich genau wissen möchte ist folgendes:
Wenn ich mich z.b eine Dodge RAM mit LKW Zulassung kaufen wurde, kann ich den ohne Problem als LKW anmelden und versichern auch wenn ich kein Firma hab, als Privatperson? Oder muss ich der herkömmliche Motorbezogenesteuer (Hubraum etc.) für PKW damit rechnen?
LG
Fahrradlampe danke, dein Antwort ist gekommen danach ich meiner Antwort abgegeben ist, hab den nur gesehen nach das ich den gepostet hab.
Genau die Infos die ich gesucht hab, sehr detailliert und informativ
War meiner erste Japan Fahrzeug, immer US Autos am sonsten, der 370z ist ein Super Fahrzeug, ist einfach nicht meins
Danke
Aus eigener Erfahrung kann ich noch sagen das da jede Zulassungsstelle sein eigenes Süppchen kocht.
Gerade beim Dodge Ram wäre das zum Nachteil wegen dem hohen Hubraum.
Auch wenn in den Papieren eine LKW Zulassung steht muß das Finanzamt es nicht so abrechnen. Oft sagen die Finanzbeamten das im Fahrzeug fünf Sitzplätze sind und somit hauptsächlich der Personenbeförderung dient.
Bei einem Single Cab wird eine LKW Zulassung wohl möglich sein.
Bei einem Double Cab wird das schon schwieriger.
Selbst wenn die Ladefläche länger ist wie die Fahrerkabine wie beim Dodge Ram Crew Cab Long Bed
kommt es auf das Finanzamt an ob du die günstige LKW Steuer bekommst. Das wäre ärgerlich wenn man ein Fahrzeug kauft das man als LKW zulassen möchte und dann 5,9 Liter normal versteuern muß.
Am besten du besorgst dir die Fahrzeugdaten vor dem Kauf und fragst am Finanzamt nach ob eine LKW Zulassung möglich ist.
Hier noch etwas Lesestoff:
http://www.autobild.de/artikel/zulassung-pkw-oder-lkw-2791322.html
Ansonsten hat Fahrradlampe ja alles geschrieben.
Danke sehr gute Infos
Fragt mir die Finanzamt sicher ob der für Gewerbliche oder Privaten Nutzung ist. Gibt's irgend welche Basis Argument als Privater z.b Hobby Gärtner oder das ich ein grosser Auto für Anhänger brauch?
Man wurde denken wenn der schon als LKW typisiert ist, egal ob Doppelkabin mit fünf Sitzplätze das die FA nicht davon abweichen kann, aber offensichtlich schon.
LG
Das ist unerheblich ob du den als Privatmann oder gewerblich anmeldest. Da bringen auch keine Angaben zur Nutzung etwas.
Da hilft wie geschrieben nur die vorherige Nachfrage. Am besten schriftlich per Mail. Wenn die Steuer dann doch normal abgerechnet wird kann man angeben mit wem man in Kontakt getreten ist und dann hilft nur noch Einspruch einlegen und hoffen.
Allerdings sollte das klappen wenn man sich in Vorfeld bei der Zulassungsstelle informiert.
Alles klar und nochmals danke an alle
Ich melde mich hier wieder mit meiner Erfahrungen wenn's soweit ist, muss aber zu erst den Nissan 370Z verkaufen (Schlechte Jahreszeit
Andy
PS. Danke auch für die Geduld bei meiner Schlechte Grammatik, glaub mir als Engländer ist es gar nicht so einfach zu lernen
Vom 370Z auf einen F150 oder sogar Dodge Ram? Respekt!
Die Grammatik ist nicht so wichtig. Man hat sich ja verstanden.
Viel Erfolg
Nein, wie bereits genannt: wie und warum Du nun so ein Fahrzeug und keinen Smart benutzt, ist allein Deine Sache und hat keinen Einfluss auf die Einstufung bei der Versicherung oder KFZ-Steuer.
Es geht einzig und allein um das Fahrzeug und dessen Eigenschaften selbst.
Dummerweise allerdings, dass das Finanzamt leicht veränderte (aber auch nur technische) Kriterien hat, was die Versteuerung an geht und es gewisse Grenzbereiche gibt, bei denen das Fahrzeug als LKW zugelassen ist und dann auch als LKW versichert werden muss (teuer),
jedoch vom Finanzamt als PKW angesehen wird und als PKW versteuert werden muss (u.U. sehr teuer).
@Fahrradlampe, ich wurde dann, von einen potenzielle Kaufobjekt, ein Kopie die Typenschein zukommen lassen und an die FA ein E-Mail schreiben das die alle Daten haben und fragen ob der weiter hin in Salzburg unter meiner Name auch als LKW angemeldet wurde.
Ach Österreich.
Was hier geschrieben wurde, gilt vorrangig für Deutscheland, wobei die Einteilung in der Zulassungsbescheinigung auf EU-Recht beruht und in Ö identisch sein müsste.
Das Steuerrecht ist in Ö aber deutlich abweichend von denen in D geltenden Bestimmungen - und somit widerrufe ich alles und behaupte das Gegenteil =)
Von Ö habe ich steuerrechtlich kaum Ahnung. So weit, wie ich weiß, wird der große Posten bei der Einfuhr des Fahrzeugs einmalig als NOVA erhoben und ansonsten nur über die Motorleistung als Abgabe in der Versicherungsprämie mit einbezogen.
Da du den Wagen ohnehin irgendwie versichern musst, rufe doch einfach Deinen Ö-Versicherungsvertreter an, der sollte das doch genau sagen können.
Nachfragen, ob diese NOVA-Befreiung grundsätzlich für LKW gilt, oder an eine gewerbliche Nutzung gebunden ist und ein privater Nutzer dann nachentrichten muss.
In D gibt es auch ein paar Dinge, bei denen Gewerbebetriebe steuerlich "geschont" werden und einem Privaten nicht zustehen.
Muss nicht sein, ich habe von Ö-Steuerrecht keine Ahnung, aber hier würde ich schon vorher nachfragen, nicht dass eine ganz böse Rechnung im Briefkasten landet.
Achso, ok. Was ich genau weiss ist das ein LKW Typisierte Fahrzeug ist von die NOVA befreit.
Die NoVA wird nicht fällig, wenn:
es sich um einen Anhänger (z.B. Wohnwagen), um einen Omnibus, um einen (sowohl kraftfahrrechtlichen als auch zolltarifarischen) Lkw handelt.
Hallo,
Altes Thema, paßt aber fast.
Ich (Österreich) liebäugle mit einem Tesla pickup truck.
Es zeichnet sich aber ab, dass die long range Version über 2.5t haben wird. Ich will aber die Option haben 1t plus zwei Personen zu laden.
Damit bleibt eigentlich nur eine LKW Typisierung übrig, oder?
Jetzt einmal abgesehen davon, dass die EU nicht t reif für Elektro LKW ist und in Österreich alles 10 Jahre später kommt:
*) Alle die den LKW pickup truck fahren müssen brauchem mindestens Führerschein C1
*) Finanzamt-technische Behandlung als PKW bedeutet keine motorbezogene Versicherungssteuer. Perfekt.
*) Versicherung teurer, als bei PKW
Was für Komplikationen können sich noch ergeben?
Der Tesla Truck hat keine EU-Zulassung und dürfte so, wie er konstruiert ist, mit Sicherheit auch keine bekommen. Der Grund ist seine harte, unnachgiebige Karosserie, die den Fahrzeugbauvorschriften der EU nicht entspricht: Kaum passive Unfallsicherheit.
Kann man sich kaufen und in die Garage oder den Vorgarten stellen, aber keinen Meter fahren.
https://futurezone.at/produkte/tesla-cybertruck-bekommt-in-europa-keine-zulassung/400703511
https://techgarage.blog/cybertruck-keine-chance-auf-eu-zulassung-tuev-bremst-tesla-fans-aus/
Danke für die Links, fand ich sehr interessant.