In der Baustelle Geblitzt
Hallo,
Ich bin in einer Baustelle auf einer Autobahn mit 94 km/h geblitz worden. In der Baustelle war immer die Höchstgeschwindigkeit mit 80 km/h beschildert. Nachdem ein Blitzer aufgestellt wurde wurde sie an der Stelle auf 60 km/h gesenkt. Nach einigen Wochen wurde der Blitzer auf die andere Seite der Autobahnbaustelle aufgestellt, und die Strecke wieder auf 80 km/h freigegeben. Nun gilt auf der andern Seite 60 km/h wo vorher 80 war. Die beiden Abschnitte haben sich in dieser Zeit baulich nicht verändert, daher halte ich eine Geschwindigkeitssenkung für Geldmacherei. Ist es rechtes, nur für die Zeit des Blitzens eine Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren?
Vielen Dank!
PS: vielen Dank für Eure schnellen Antworten!
Von der StVO her gilt das, verwaltungsrechtlich unter Umständen nicht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb der Allgemeinen aus §3 StVO (50 innerorts, 100 außerorts, ...) müssen begründet sein.
Sind sie es nicht, oder ist die Begründung falsch oder nicht mehr vorhanden, dann sind die Begrenzungen unrechtmäßig aufgestellt und müssen wieder entfernt werden.
Die verantwortlich Stelle nach der Begründung fragen, sollte die nicht passen, dann zur Entfernung auffordern, ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Aber: so lange, wie Schilder aufgestellt sind, gelten sie auch und müssen befolgt werden, auch wenn die Anordnung/Aufstellung unrechtmäßig war oder mittlerweile ist.
Hallo, danke für die Antwort. Verstehe ich das richtig, selbst wenn die Aufstellung unrechtmäßig war ändert dies nichts am Busgeldbescheid bzw. Fahrverbot?
Ich sehe schon, wieder jemand der alles besser weiss, ohne Ende Zeit hat... und sich über andere aufregen kann... naja, das ist ja nix besonderes im Netz. Wenns dir Spass macht... ich wünsche dem perfekten Menschen einen schönen Tag und grüss die Engel im Himmel ))
Schade nur das man in Foren nichts mehr fragen darf ohne ein Belehrung zu bekommen. Wirklich schade!
Ja natürlich.
Der Grund für die Limitierung kann vieles sein und muss in der Situation weder erkennbar noch nachvollziehbar sein. Somit gilt die Limitierung immer.
Die Diskussion ist ohnehin Unfug, denn selbst für 80 bist Du deutlich zu schnell unterwegs gewesen. Wenn da 80 gegolten hätten, wieso bist Du dann 94 vorwerfbar, 97 Messwert und nach Tacho etwas über 100 km/h gefahren?
Wenn da 80 limitiert ist, dann sind das auch 80 und nicht Tacho gute 100. Du legst Wert, dass dort 80 korrekt wären (ohne überhaupt zu wissen, ob die 60 nicht doch rechtmäßig sind) und fährst die von Dir "akzeptierten" 80 dann auch nicht.
Wie willst Du in einer tatsächlich nicht gerechtfertigten Situation vor einer Bußgeldstelle oder einem Richter argumentieren, wenn Du selbst "Dein richtiges Limit" nicht eingehalten hast, sondern deutlich zu schnell warst?
Natürlich hast du da Recht, ich war einfach zu schnell... jedoch ist es, zumindest für mich, ein Unterschied ob mein zu schnelles Fahren mit einer Geldstrafe oder einem Fahrverbot bestraft wird.
Ich finde es nur sehr merkwürdig, das es sein darf, dass ein Blitzer mal für 3 Wochen auf der einen Seite der Autobahn stehen darf und mal auf der anderen Seite und je nach dem wo er gerade steht die Höchstgeschwindigkeit dem Blitzer angepasst wird. Auf der jeweils nicht überwachten Seite gilt dann sofort wieder 80 statt 60 km/h.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus:
Die Beschränkung auf 60 wurde nicht wegen des Blitzers eingerichtet, sondern der stand dort wegen der zusätzlichen Beschränkung.
Das hatten wir genauso in einer langen Baustelle auf der A61, als mitten in der Baustelle unterschiedliche Zufahrten für Baufahrzeuge in den Baubereich eingerichtet wurden, da stand auch 60, davor und dahinter wieder 80 km/h.
Halte dich einfach an die Tempolimits, gerade in BAB-Baustellen ist zu schnelles Fahren oft Ursache schwerer Unfälle, in besagter Baustelle im Herbst z.B. ein Auffahrunfall mit zwei Toten.
Richtig.
PS: Es heißt "Bußgeld", Busgeld wäre das Geld für den Fahrschein...
- auf dem Teilstück gibt es KEINE Baustellenzufahrt. 2. nach Verlegung war sofort wieder 80 km/h OHNE ein bauliche Veränderung der Strecke. 3. es geht nicht darum ob ich was falsch gemacht habe und ob ich mich in Zukunft danach richten werde... das ist hier nicht die Frage gewesen. Oder bist du vielleicht der Halbgott der Strassen, der niemals etwas zu schnell gefahren ist.. ob mit oder ohne Blitzer???
Nach meinem Rechtsempfinden steht es mir durchaus zu für mich relevante Umstände zu beleuchten. Und nochmal, ich habe was falsch gemacht, will mich nicht davor drücken... aber das heisst nicht das der Landkreis/Stadt Regeln aufstellt und ich nicht nachfragen darf, ob dies so in Ordnung ist!!!
Einerseits sagst/schreibst Du, dass es für Dich schon relevant ist, ob man sich ein Verwarn- bzw. geringes Bußgeld oder ein Fahrverbot ein fängt,
andererseits handelst Du aber genau so, als wenn dies für Dich überhaupt keine Rolle spielt:
Du fährst ganz bewusst und vorsätzlich genau so, dass bereits die geringste Unachtsamkeit, Ablenkung, oder schon dumme Situation vollkommen aus reicht, dass Dir ein Fahrverbot aufgedrückt wird.
Einerseits weiß man, dass Limits primär nur dort existieren, wo es mit der eigenverantwortlichen Handlungsweise hapert, weil die Situation eben nicht als u.U. heikel erkennbar ist, Stichwort Verkehrssicherungspflicht,
andererseits ist aber dann dieser Zustand der "Unerkennbarkeit" genau das Argument für ein angeblich unberechtigtes Vorhandensein eines Limits.
Es wird abgeleitet, dass das Limit nur wegen dem Blitzer dort steht, denn nichts anders ist erkennbar.
Einerseits kennt man sehr genau heikle Situationen, und weiß, dass dies eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung erfordern, Kennt auch jeder, ist die vorgeschriebene situativ angepasste Geschwindigkeit,
anderseits würde man aber nicht mal mit dem Gaspedal zucken, wenn diese heiklen Situationen offen erkennbar sind, mit der Begründung, dass dort kein ausgeschildertes Limit existiert.
Denn wäre die Situation tatsächlich brisant, dann wäre dort ja ein Limit.
Einerseits weiß man (spätestens durch diesen Thread), dass schon die Anordnung eines Limits vorab und objektiv nachvollziehbar begründet sein muss,
anderseits beharrt man stur auf seiner Behauptung, dass das Limit unbegründet wäre und lässt sich nicht den zugehörigen Verwaltungsvorgang zu diesem Limit bei der anordnenden Behörde vorzeigen.
Hier stehen immerhin ein paar Straftaten mit Amtsanmaßung (falsche Behörde angeordnet) oder auch Amtsmissbrauch (bewusst völlig überzogenes Limit angeordnet) im Raum und man könnte ggf. die Folgen aus einer unrechtmäßigen Anordnung über die Amtshaftung mit einer dann berechtigten Schadensersatzforderung abmildern.
Nicht die Strafe selbst, die ist kein Schaden im Sinne des Schadensersatzrechts, aber zB. kollaterale Folgen wie ein Arbeitsplatzverlust. Wird natürlich nichts, wenn man bereits schon vorher vorsätzlich (bewusst) zu schnell war und damit den Arbeitsplatzverlust durch ein Fahrverbot billigend in Kauf genommen hat.
Und wo steht, dass Du nicht die Begründung einer Aufstellung nachfragen darfst?
Das sind öffentliche Anordnungen und die sind grundsätzlich immer öffentlich einsehbar.
Bei Baustellen ist das auch noch ganz einfach, denn es entfällt die manchmal etwas aufwändige Suche nach dem zuständigen Baulastträger:
Auf dem Bauschild stehen drei Ansprechpartner: Bauherr, Bausausführender (Bauleitung) und Planer. Alle drei wissen nicht nur, wer die örtlich zuständige Verkehrsbehörde ist, sondern können auch vom Anordnungsschreiben direkt ablesen, welche Abteilung und welcher Sachbearbeiter die Anordnung ausgeführt hat.
Entweder dann direkt dort anrufen und Termin zur Vorlage geben lassen; oder beim Bauleiter direkt auf der Baustelle vorbeischauen, denn der hat das Anordnungsschreiben in seinen Unterlagen vor Ort zu liegen.
(Immerhin stellt diese Anordnung einen Mehraufwand dar, der per Nachtragsrechnung dem Auftraggeber berechnet wird. Das Anordnungsschreiben ist bares Geld für das bauausführende Unternehmen)
Wenn Dir permanent Leute begegnen, die für Dich persönlich ganz relevante Dinge tatsächlich besser wissen, als Du selbst, dann sollte man doch vielleicht ein wenig an sich selbst arbeiten:
Wenn jeder Arsch es besser weiß, was ist man dann selbst und will man das wirklich sein?
Ohne Ende Zeit haben Andere sehr wahrscheinlich auch nicht, nur wenn man sich mal die Sache bewusst macht:
20 km/h sind 5,6 m/s. Bei einer Baustellenlänge von einem Kilometer sind das nicht mal drei Minuten.
Drei Minuten sind für Dich nicht nur "ohne Ende", sondern auch gleich so viel Wert, dass Du bei dieser Wette Deinen Führerschein mit einem Monat Fahrverbot dagegen setzt.
Für mich stimmt da die Verhältnismäßigkeit nicht, darum mache ich diese Wette nicht. Da Du sie bewusst machst, muss doch für Dich alles in Ordnung sein und nicht Dein Rechtsempfinden derartig unkontrolliert los poltern lassen.
So wie das hier erkennbar ist, bist Du derjenige, der sich hier mächtig aufregt. Zumindest für meinen Teil ist da nichts Aufregendes dabei, allerdings jede Menge Belustigendes: Wenn man einem "Erwachsenen" die Fakten auf zeigt und dann so erwachsen wie ein Kindergartenkind mit "alle sind doof" reagiert.
Und mit der am Ende Deiner Antwort genannten Belehrung, schließt sich auch wieder der Kreis zum Erstgenannten: Wenn man Dich überall gleich belehrt, dann müssen doch gewisse Verhaltensdefizite als Fahrer, wie allerdings auch als Diskutant so groß sein, dass sie selbst nach nur wenigen Zeilen Text für viele offensichtlich werden.
"es geht nicht darum ob ich was falsch gemacht habe und ob ich mich in Zukunft danach richten werde..."
Doch, darum geht es. Du bist zu schnell gefahren.
Mir scheint, dass auch du zu den vielen Verkehrsteilnehmern zählst, die sich das Recht rausnehmen "20 mehr als das Schild erlaubt geht immer".
Nein, geht es nicht. Und ich muss nichts Halbgöttliches an mir haben, um ein Tempolimit -besonders in einer BAB-Baustelle- zu akzeptieren und einzuhalten.
Natürlich kannst du beim zuständigen Amt nachfragen, was der Sinn des herabgsetzten Limits war.
Belehrung oder Antwort auf deine Frage?
Muß jetzt mal eben meinen Senf dazu abgeben.
Du meldest dich hier an und hoffst auf Ratschläge und Hilfe.
Jetzt bekommst du Antworten die du nicht hören / lesen möchtest oder mit denen du nicht gerechnet hast. Kein Grund so zu reagieren!
Diese Leute die ohne Ende Zeit haben opfern diese um anderen Usern Ratschläge geben zu können.
Aber du wirst ja in andern Foren auch schon schlechte Erfahrungen gemacht haben wenn das nichts besonderes ist für dich.
Kein Wunder. So wie man in den Wald hinein ruft schallt es hinaus.
In diesem Sinne........