L Gebrauchtwagen-Verkauf nach Österreich.. Gewährleistung?
Gebrauchtwagen-Verkauf nach Österreich.. Gewährleistung ???
Guten Tag, ich bin ein Gebrauchtwagen-Händler und habe ein Gebrauchtwagen an einem Kunden nach Österreich verkauft drei Monaten später bekomme ich einen Schreiben von einem Anwalt aus Österreich, den dieser Käufer eingeschaltet hatte. Im Schreiben steht, dass der Käufer einen Querlenker und den Dieselpartikelfilter gewechselt hatte und mir die Rechnung schickte und meinte ich soll die Rechnung begleichen.
Dazu hab ich folgende Fragen wenn ich das Auto an den Export verkaufe hat dann der Verkäufer trozdem einen Recht auf Gewährleistung (Obwohl es im KFz-Kaufvertrag stand dass ich die Gewährleistung ausschließe und der Käufer dies unterschrieben hatte) ???
Zudem möchte ich auch genauer wissen, bezieht sich die gesetzliche Gewährleistung (jetzt generell wenn um einen Verkauf innerhalb Deutschlands geht) auf irgendein Mangel welches innerhalb dieser 6 Monate an dem Gebrauchtwagen auftaucht oder nur an Mängeln an dem Motor und Getriebe ??
Danke im Vorraus
Natürlich hat der Käufer die vollen gesetzlichen Ansprüche. Ein zivilrechtlich geschlossener Vertrag kann keine Gesetze für ungültig oder unwirksam erklären.
Der Käufer hat nicht 6 sondern volle 24 Monate Sachmangelhaftung (ex. Gewährleistung). Man kann bei gebrauchten Gegenständen die Frist auf 12 Monate reduzieren, aber man muss diese Frist auch reduzieren. Hat man keine Reduzierung vereinbart, dann ist da auch keine Reduzierung.
Die gesetzliche Sachmangelhaftung umfasst alle Teile, ausgenommen sind ausschließlich Mängel, die auf Abnutzung oder Alterung beruhen oder vorher für einen durchschnittlichen Käufer erkennbar waren.
So sind zB. Bremsbeläge vollständiger Bestandteil der Sachmangelhaftung. Der Abrieb nicht, also dass die dünner werden und irgendwann ihre Lebensdauer erschöpft ist, aber zB. bei einem Bruch des Belags gilt die Sachmangelhaftung.
Ansonsten ist es wohl sehr angeraten, dass Du dich zu dem Thema mal rechtlich verbindlich bei einem Anwalt bzw. irgendwelchen spezifischen Kursen zu den Feinheiten bei zB. der Innung informierst.