Zugelassene Alufelge 17 Zoll nicht existent?
Servus,
Wir haben uns vor kurzem einen i30 BJ 2013 gekauft und wollen für dafür die größten laut Zulassungsschein erlaubten Felgen kaufen. Das Problem ist, dass bei allen Onlineshops, bei denen ich bis jetzt geschaut habe, keine Felgen in den Maßen verkafut werden.
Diese sind:
225/45R17 91V auf Felge 7,0Jx17 ET 53
Das Problem ist die Einpresstiefe (ET) mit 53. Diese ging online von 30 bis 50 aber nie 53.
Ist bei kleinerer ET eine Typisierung notwendig?
Witzig.
Eine Felge definiert sich über erheblich mehr, als nur diese 3 Zahlenwerte.
Eine Felge mit diesen Daten kann abnahme- und eintagungsflichtig sein, eine Felge mit abweichenden Angaben kann völlig eintragungsfrei sein.
Ob eine Felge für das Fahrzeug zulässig ist, welche ggf. Auflagen zur Nutzung existieren, und ob die Felge abgenommen und eingetragen werden muss oder nicht(Gutachten ist dann mitzuführen), findet sich alles im Gutachten der Felge.
Gutachten der Wunschfelge vollständig durchlesen, da ist alles aufgeführt. Oder sich bei einem größeren Reifenhändler beraten lassen.
Schau mal bei eBay vorbei und gib dann die 7,0Jx17 ET 53 ein, da bekommst du einige Alufelgen angezeigt, u.a. die originalen Alus von Hyundai. Wichtig ist das bei den Alus eine ABE dabei ist. Bei abweichenden Kennzahlen ist eine TÜV- oder Dekra Abnahme erforderlich mit nachträglicher Zulassungseintragung.
Welche besondere Wichtigkeit soll eine ABE haben?
Was meinst Du mit "witzig" ???
Wieso soll eine ABE bei Felgen "wichtig" sein, wenn die nicht notwendig ist, und ~95% der im Straßenverkehr anzutreffenden Felgen keine ABE haben?
Und bei Deinem zweiten Satz mit den "abweichenden Kennzahlen": Was sollen diese "Kennzahlen" sein, und (sofern Du damit Breite, Durchmesser und ET meinst), wieso sollten Felgen abnahme- und eintragungspflichtig werden, wenn eine Abweichung davon besteht?
Felgen müssen für zulässig erklärt sein und das geht auch über eine ABE, nur ist eine ABE die von den vier üblichen, fünf insgesamt möglichen Zulässigkeitserklärungen die, die am wenigsten verbreitet ist.
EG-Betriebserlaubnis, Technisches Gutachten (Wegen der Abkürzung TG oft auch als Teilegutachten oder TÜV-Gutachten bezeichnet), gutachterliche Stellungnahme, dann erst kommt die ABE und ganz am Ende die Zulässigkeitserklärung durch Einzelabnahme (auch als Sonderabnahme bekannt).
Ob und was ggf. abgenommen und eingetragen werden muss, steht in den Verwerndungsauflagen der Zulässigkeitserklärung aufgeführt.
Und auch hier gibt es keine kausalen Zusammenhänge zwischen der Art der Zulässigkeitserklärung und der ggf. notwendigen sachverständlichen Überprüfung des Anbaus (Abnahme) und ggf. auch eintragunspflicht in die Zulassungspapiere.
Alle nur denkbaren Varianten sind bei jeder Art der Zulässigkeitserklärung möglich: Felgen und Reifen, nur Felgen, nur Reifen, Felgen und Reifen eintragungsfrei aber Radbolzen mit höherer Zugfestigkeit, ... so ziemlich nichts, was es nicht gibt.
Zusammenfassend:
eine Zulässigkeitserklärung ist bei Felgen zwingend vorgeschrieben, es muss aber keine ABE sein.
die in der Zulässigkeitserklärung genannten Auflagen müssen erfüllt sein. Findet sich dort eine abnahme- und eintragungspflicht, dann muss das auch gemacht werden.
Findet sich dort keine abnahme- und eintragungspflicht, dann nicht. Andere dort genannten Bedingungen sind trotzdem einzuhalten, wie zB. die Art der Befestigung mit Länge der Radschrauben, Kegel- oder Kugelbund, ... was auch immer dort aufgeführt ist.
Was war jetzt "witzig", außer Deinem Beitrag, den ich nicht als witzig bezeichnen würde, sondern als Klassiker des falschen Allgemeinwissens.
Danke für die Antworten! Ich werde wohl die Beratung vor Ort in Anspruch nehmen. Irgendwelche Empfehlungen außer Forstinger oder ATU in Graz?