Elektromobil
Guten Abend,
ich hoffe, ich belästige hier Niemanden mit meiner Frage. Ich habe vor, nach vielen so einigen Kilometern, meinen geliebten Mazda 6 zu verkaufen. Machen wir uns nichts vor, mit 85 ist es nun auch mal Zeit sich aus dem Autoverkehr zurückzuziehen.
Mein Enkel freut sich, gleichzeitig wird er mir ein sog. Elektromobil besorgen (siehe https://mc-elektromobile.de/).
Ich würde mich gern vergewissern wollen, ob ich damit auch im Notfall auf der Straße fahren kann? Am Rande Ost-Berlins sind leider nicht alle Straßen mit zusätzlichem Gehweg versehen worden. Weiß jemand Rat?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus
Sowohl das fahren auf dem Bürgersteig (Schrittgeschwindigkeit) als auch Radwege und Fahrbahnen ist erlaubt. Nur Kraftfahrstraßen und Autobahnen sollte man meiden. Eine Versicherungskennzeichen braucht man auch. Die Höchstgeschwindigkeit liegt ja nur bei ca. 15 Km/h.
Nicht nur im Notfall, sondern ganz regulär. Die Dinger dürfen überall fahren, bis auf Kraftfahrstraßen und Autobahn, wie bereits genannt.
Zu den Teilen selbst:
- Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h, unterliegen die keinerlei technischen Vorschriften.
Die Vorschriften aus StVZO und FZV gelten nur für "Fahrzeuge" und die Definition für "Fahrzeug" ist u.a. "schneller als 6 km/h".
- Ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h, müssen die Teile eine Betriebserlaubnis haben, müssen versichert sein (Versicherungskennzeichen bzw. "Mofa-Kennzeichen") und lichttechnische Einrichtungen haben:
Wie Fahrrad: vorn weißes Licht, hinten rotes Rücklicht, vorn weißer Reflektor ("Katzenauge"), seitlich gelbe Reflektoren. Weiterhin Blinker und hinten einen roten Reflektor für langsam fahrende Fahrzeuge (rot, dreieckig, wie an PKW-Anhängern bekannt).
Bei der Nutzung dürfen keine Ladung, zB. Jacke, die lichttechnischen Einrichtungen verdecken.
- Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 15 km/h, benötigt der Fahrer eine Fahrerlaubnis. Fahrerlaubnisklasse S, die im B bzw. 3er enthalten ist.
Daraus gibt es dann drei wichtige Hinweise:
Sollte es ein Fahrzeug sein, was maximal 6 km/h fahren kann, dann bitte unbedingt Licht (Fahrradbeleuchtung) und Reflektoren (besonders der größere Rote hinten) zur eigenen Sicherheit nachrüsten.
Aufpassen, wenn man auf den Führerschein freiwillig verzichtet und abgibt. Dann hat man keine Fahrerlaubnis mehr, gar keine und darf keine Teile fahren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben, die über 15 km/h liegt.
Diese ganzen Geschichten mit den 25 km/h Autos gibt es alles nicht mehr. Wer so ein Ding noch hat, hat Bestands- und Nutzungsschutz und kann die noch nutzen.
Allerdings liegt der Bestandsschutz auf den Nutzer in Verbindung mit dem Fahrzeug. Ändert sich der Nutzer (zB. Verkauf eines solchen Fahrzeugs) oder das Fahrzeug (zB. Anschaffung, dann erlischt der Bestandsschutz.
Es werden immer wieder diese 25 km/h-Dinger gebraucht angeboten, aber die kann man sich dann nur noch als Blumenkübel in den Garten stellen. Eine wie auch immer geartete "Übertragung" des Bestandsschutz ist nicht möglich.