Seat Exeo Kupplungsschaden nach 56.800 km -
Hallo Freunde,
06/2014 habe ich mir bei meinem Seat-Händler einen Exeo ST 2.0 (Diesel, 143 PS) für 18.500 € gekauft.
Hier einige Daten dazu:
Erstzulassung: 02/2013
-> Nutzung durch Mietwagenfirma Europcar bis 06/2014, Laufleistung 25000 km.
10/2015 diesen Jahres ging plötzlich die Kupllung kaputt und musste erneuert/ausgetauscht werden -
(Kupplungsscheibe, Druckplatte, etc.)
Kostenfaktor: 905€ (inkl. MWST.)
-> 300€ für die Ersatzteile (70% Rabatt/Kulanz) -> 600€ Lohnaufwand (kein Rabatt/Kulanz)
Mein Fahrverhalten kann nicht die Ursache für den Schaden sein. Ich fahre kaum Stadtverkehr & bin ein guter und schonender Fahrer.
Meine Anliegen:
Es wurden bereits 2 Kulanz-Anträge für die Reduzierung der Werkstattkosten von Seat abgelehent.
Die wurden direkt von meiner Werkstatt an Seat übermittelt.
Ich möchte, dass Seat mir ebenfalls 70% Rabatt auf den Lohnaufwand von 600€ gewährt. Es kann nicht sein, dass ich 16 Monate und 30.000 km später eine defekte Kupplung in Höhe von 900€ bezahlen muss. Ich habe schließlich 18.500€ dafür bezahlt.
Wie würdet ihr diesen Vorgang angehen, damit ihr von Seat einen weiteren Kulanznachlass gewährt bekommt?! Die Argumente und die Formulierung müssen Stichhaltig und eindeutig sein.
LG Eric
Das wurde schon mehrfach erklärt: "Kulanz ist freiwillig, man hat keinen Anspruch darauf."
Anders sieht es bei Garantie oder Gewährleistung aus: "Auf Verschleiss gibt es keine Garantie, auf ein Verschleissteil gibt es Garantie - oder Gewährleistung."
Man müßte jetzt einmal wissen, was an der Kupplung defekt war.
Kulanz ist eine freiwillige Sache der Hersteller
da wirst du nix gegen machen können.
hättest die Kupplung höchstens in einer Werkstat einbauen lassen könnendie günstigere Stundenverrehnungssätze hat und Zubehörteile verbaut
Du hast einen ehemaligen Mietwagen gekauft........
25000 km waren die Fahrer darauf bedacht keinen optischen Schaden zu hinterlassen.
Ansonsten wird ein Mietwagen nicht unbedingt schonend gefahren.
Das die Kupplung noch so lange gehalten hat war schon ok.
Das Verschleißteil ist nun hin und es ist ein Teil des Materials übernommen worden.
Mehr bekommst Du nicht, es fehlt die gesetzliche Grundlage.
Tja, man weiß ja wie viele Mietwagenkunden mit Mietwägen umgehen...vor allem wenn es dutzende unerfahrene Fahrer sind...
Hier zum Nachlesen: Kulanz vs. Gewährleistung vs. Garantie:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/K...
Viele Grüße
Ich verstehe hier eines nicht. Viele denken das die Mietwagen nicht schonend gefahren werden, welches ich durchaus nicht teilen kann.
Ich habe eher das Gefühl das diese ihre Mietwagen selber nicht schonend fahren und von sich auf andere schieben.
Fahrzeuge von Europcar sind in den meisten Fällen von Langzeitmietern.
Daher muss der Defekt an der Kupplung nicht zwangsläufig daraus führen das es ein Mietwagen war.
Der Kunde hat den Wagen erst etwas über 1 Jahr und als Gebrauchten gekauft.
Er hat 2 Jahre ab Kaufdatum Gewährleistung. Außer es ist diese explizit auf 1 Jahr verkürzt worden.
Aber !!!!
Die Klausel bei den Gebrauchtwagen - Verkaufsbedingungen (ZDK vom 03.2008) Verkürzung auf 1 Jahr ist rein rechtlich anzufechten.
Da gibt es Urteil wobei diese Klausel "Verkürzung der Sachmangelhaftung auf ein Jahr verworfen" nichtig ist.
Ruhig einmal im Netz schauen.
Ob man damit nun Erfolg hat kann hier keiner beantworten, da die Kupplung ein Verschleißteil ist.
Zudem ist man auch in der Beweislast. Der Kunde muss dem Verkäufer nachweisen das der Mangel schon bei Kauf vorhanden gewesen ist. Das wird aber sehr sehr schwer sein.
Tip :
Hier sollte man sich mit dem Verkäufer zusammensetzen und sachlich darüber reden.
Die Sachmängelhaftung von 2 Jahren ansprechen.
Somit auch die Nichtigkeit der Verkürzung auf 1 Jahr.
Vielleicht findet man gemeinsam noch eine Möglichkeit.
§ Urteil Az.: VIII ZR 104/14
"Die Richter des VIII. Zivilsenats am BGH erklärten dabei die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kaufvertrages für unwirksam, die die Verjährungsfrist für Sachmängel auf ein Jahr verkürzt (Abschnitt VI, Nr. 1, Satz 1). Sie sahen einen Verstoß gegen das Transparenzgebot, da sich an anderer Stelle aus den AGB ergebe (Abschnitte VI, Nr. 5 und VII), dass für sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz die Verjährungsfrist nicht verkürzt ist und die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren gilt."
Ob nun zu diesen Bedingungen das Fahrzeug gekauft wurde, sollte einmal geprüft werden.
Eine Kupplung kann schon mal innerhalb von 32 Monaten kaputt gehen. In der Regel sollten diese schon sehr viel länger halten !
Mietwagen werden von Europcar genauso in kurz wie Langzeitmiete vermietet.
Ich fahre ein paar tausend Kilometer im Monat und bin selbst ein zügiger Fahrer.
Wenn ich dann mal einen Mietwagen in Deutschland benötige fahre ich diesen wie meinen eigenen. Zügig halt.
Aber.....
Ich habe bei Kurzzeitmiete, auch bei Europcar, noch keinen Mietwagen bekommen der technisch einwandfrei war!
Die Hürden welche bei der Vermietung vorhanden sind wie z.B. Alter,Führerschein etc.sind nicht hoch.
Jeder der diese erfüllt bekommt also so ein Fahrzeug.
Wer also einen solchen ehemaligen Mietwagen 30 000 km fährt ohne einen defekt der Kupplung zu bemerken, wird dieses Verschleißteil genauso bezahlen müssen wie abgefahrene Reifen.
Da einen Sachmangel nachzuweisen dürfte fast unmöglich sein.
Ich habe in meinem Bekanntenkreis etliche Fälle wo ehemalige Mietwagen ein Jahr alt verkauft wurden und dann nach weiteren 12 bis 18 Monaten Kupplung oder Getriebeschaden hatten.
Da war auch mit anwaltlicher Hilfe nur Kulanz beim Material drin.
Sachmangel noch ein war nicht nachzuweisen.
Da wird also keine Garantie gewährt werden.
Da hilft nur eins:
Hoffen das der Händler sich freiwillig beteiligt!