Führerscheinbefristung für die Kl. 3
Hallo,
ich werde im Mai 2009 50 Jahre alt und haben einen Führerschein im ec-kartenformat. Für die Führerscheinklassen C und C1E habe ich eine Befristung bis zum 21.05.2009. Jetzt die Frage, ich habe gehört, daß hier ein ärztliches und augenärztliches Gutachten vorgelegt werden muß. Bei welcher Behörde? Muß man dazu einen Antrag stellen? Da ich zu behördenähnlichen Arbeitszeiten arbeite, frage ich mich, ob ich die Angelegenheit früher beantragen kann oder muß ich erst bis zum Mai 09 warten, jetzt wäre es günstig, weil ich bis Ende Oktober Urlaub habe.
Wer kann mir die Fragen beantworten?
Recht herzlichen Dank
Panda 007
Moin "Panda007",
da würde ich einfach mal zum TüV fahren und dort nachfragen. Die können dir mit Sicherheit die erschöpfenste Auskunft geben, denn dort liegt die Zuständigkeit.
Das ärtzliche und augenärztliche Gutachten kannst du jederzeit einholen, allerdings weiss ich nicht, wie lange die dann gültig sind. Aber wie schon oben geschrieben, frag mal beim TüV nach.
m.f.g.
Raucher
Hallo Panda 007,
bei der Führerscheinstelle in deiner Zuständigkeit.
Wann ? Spiellt keine Rolle. Ich denke, je früher desto besser. Oder erkundige dich bei dieser Behörde telefonisch.
Die LKW Fahrerlaubnis ist an die entsprechenden Untersuchungen gebunden.
Man darf auch gerne vor dem 21.05 zu dieser Überprüfung.
Mit der alten Führerscheinklasse 3 hat das allerdings nicht zu tun.
Diese Untersuchung richtet sich an die Inhaber der "alten" Klasse 2 (LKW-Führerschein).
Bedeutet das jetzt, wenn ich meinen guten alten Grauen gegen dieses Plastikkärtchen tausche, steh ich schlechter da? Darf doch wohl nicht wahr sein.
Dann geb ich den Grauen nicht ab, bis ich ins Grab fahre. Schei... Bürokraten!!
Die alte Klasse 3 z.B. 1970 darf man mit einem 1 Anhänger
bis max. 7.5 T Gesammtgewicht fahren. Bei Umtausch wird das übernommen. Ausser der Lappen war länger als
zwei Jahre eingezogen und mußte neu gemacht werden.
Also!
Zuerstmal besorgst du Dir einen Antrag zur Beantragung der Verlängerung.
Manche Behörden verlangen,dass der Antrag vom Einwohnermeldeamt bestätigt wird... nachfragen...!
Die ärztlichen Termine kannst Du auf jeden Fall jetzt schon erledigen. Das ärztliche Gutachten ist idR ein Jahr und das augenärztliche zwei Jahre gültig. Oder auch andersrum... auf jeden Fall mind. ein Jahr!
Wenn du die Fahrerlaubnis (FE)durchgehend benötigst, musst Du den Antrag ca. 4 Wochen vor Deinem 50ten abgeben. Achtung! Die 5-Jahresfrist um die die FE Kl. C1E/CE 79 verlängert wird fängt zu laufen an,sobald die Behörde den Führerschein anfordert. Also nicht zu früh beantragen!!
Wenn in Deiner zuständigen Behörde nette Mitarbeiter sind, kannst Du auch darum bitten, dass sie den Antrag entgegen nehmen und Ihn erst im Mai 09 bestellen... einfach mal nachfragen...!
Brauchst Du die FE nicht ständig, kannst Du die FE auch erstmal verfallen lassen und hast dann die Möglichkeit innerhalb von 2 Jahren die FE mit den entsprechenden Unterlagen wieder zu beantragen und zu bekommen.
Es ist sogar was im Gespräch, dass diese 2-Jahresfrist auch wegfallen soll,ist aber noch nicht durch...
Bevor ihr über "Bürokraten"schimpft, erstmal informieren!!!! Es ist egal ob Du den rosanen, grauen oder Kartenführerschein hast. Es wird jeder gleich behandelt, es kommt nur auf die Klassen an!