Betrug beim Autohaus
Wir sind betrogen worden!!!
Im Autohaus Mattern in Bielefeld haben wir einen Renault Kangoo Z.E. gekauft als Vorführwagen/Gebraucht im Januar dieses Jahres(2015).
Wir wollten mit dem neuen Gebrauchten unseren Beitrag leisten zur Erhaltung des Planeten.
Haben eine Probefahrt gemacht sind vom Filialleiter höchstpersönlich beraten worden.
Angeblich hat er diesen Vorführwagen auch eine ganze Zeit gefahren um sich an die Elektrofahrzeuge zu gewöhnen und die Kunden besser beraten zu können.
Der Renault wurde uns mit einer Reichweite von 130km pro Batterie-Ladung verkauft.
EG-Betriebsbescheinigung 170km Reichweite!!!
Schon wenige Wochen nach dem Kauf haben wir festgestellt, egal wie wir das Fahrzeug nutzten, unsere Reichweite pro Batterieladung lag nur bei 65km !!!
Also, den Händler kontaktiert und reklamiert, um Nachbesserung in der Werkstatt gebeten.
Lapidare Auskunft der Werkstatt, Auto ist so....., kann man im Winter nix dran ändern.
Hoffnung blieb das im Sommer alles besser wird, aber auch hier war die Reichweite nur begrenzt auf ca.80km.
Wieder den Händler zur Nachbesserung in der Werkstatt aufgefordert.
Kein Erfolg!
Dann hatten wir uns entschlossen den Renault wieder an den Händler zu geben.
Doch dieser verweigert die Annahme, mit der Argumentation, es liegt nur an meiner Fahrweise des Renault.
Sogar ein Sachverständiger wurde bemüht.
Nur schriftlich wurde mir nichts ausgehändigt, trotz einschalten eines Rechtsanwaltes.
Da dieses Auto ein Automatik-Getriebe hat, ist das schon seeeehr schwierig, "falsch" zu fahren.
Durch Zufall haben wir jetzt Original-Renault Unterlagen bekommen, die Besagen, dass der Renault Kangoo Z.E. durchschnittlich NUR eine Reichweite von 65km/Batterieladung hat.
Dies ist seit dem Jahr 2012 (!)
bekannt
UND
diese Information liegt jedem RENAULT-Händler vor!
Somit bleibt für mich nur die Erkenntnis, dass das Autohaus uns Bewusst getäuscht hat über die Reichweite des Kangoo.
Und das nenn ich Betrug!!!!
Die realen Reichweiten sind eigentlich in so ziemlich jedem Fahrzeugtest seit Herbst 2011 genannt, zB. hier:
http://www.focus.de/wissen/klima/tid-24034/fahrbericht-renault-kangoo-und-fluence-z-e-elektroautos-ohne-batterierisiko_aid_678872.html
Im Winter mit Licht, Lüftung, Heizung etwa 60-70 Kilometer; im Sommer bei angepasster Fahrweise um die 100 km (Ladung an normaler Steckdose oder Schnellladung), bzw. gut 120 km bei Ladung über die sogenannte "Hausbox" bzw. Ladestation.
Die 170 km aus dem Prospekt ist die hochgerechnete Normverbrauchsangabe aus dem NEFZ-Test. Der Labortest, bei dem Kompaktwagen mittlerweile 3,8 Liter/100km brauchen.
Ein reiner Laborwert, der zwar zum Vergleich von verschiedenen Fahrzeugen geeignet ist, aber mit realen Verbräuchen, bei E-Fahrzeugen Reichweiten, nicht viel zu tun hat.
Eigentlich jedem bekannt und da von Betrug zu reden, geht deutlich am Thema vorbei.
Auch wenn ich den Ärger verstehe, wäre ich vorsichtig mit Aussagen wie Betrug bei voller Nennung des Autohauses. Ich bin zwar kein Rechtsexperte aber ich bin mir ziemlich sicher, dass da Rufschädigung oder Verleumdung oder sowas in der Art im Raum stehen könnten. Man könnte das als Erfahrungsbericht verfassen und etwas entschärft einfügen.
Der oben angegebenen Erfahrungsbericht spiegelt nur meine Meinung bzw meine Empfindung wieder.
Abschließend möchte ich sagen, dass nur wenn man seine Meinung sagt, es nicht weniger Strafbar ist. Beispiel, wenn ich Jemanden Arschgeige nenne und sage das ist meine Meinung, ist es auch nicht okay, es bleibt eine Beleidigung. Niemand kann die Angaben hier prüfen und es ist nicht abwegig, dass sich das Autohaus mal selber googlet und das hier sieht.
Der Begriff -Betrug- ist eindeutig und klar definiert und unterliegt nicht einer Empfindung oder der persönlichen Meinung.
Hierbei schießt man sich sehr schnell selbst ein Loch in das eigene Knie, wenn man plötzlich Strafanzeigen und Zivilrechtsforderungen gegenüber steht.
Und wer sich auf Meinungsfreiheit beruft, der sollte sich auch mal den zugehörigen Artikel des GG durchlesen, wer hier die Meinung eines anderen zu dulden hat und wer nicht.
Einfach mal Artikel 1 Absatz 3 lesen, wer an die Grundrechte gebunden ist, und ob nichtstaatliche Strukturen wie Unternehmen, Vereine, Personen, ... auch dazu gehören.
Hallo,
wer den Planeten retten will fährt Fahrrad oder benutzt die Füße.
Ich frage mich bei der Schilderung nach welchen Kriterien ein Fahrzeug gekauft wird.
Reinsetzen, angucken und schon ist alles ok...sieht gut aus und wird gekauft????
Eine ausgiebige Probefahrt hätte euch schon aufgezeigt das nicht mehr Kilometerleistung zu erwarten ist.
Unabhängig was ein Verkäufer erzählt!!!
Bei einem E-Fahrzeug beendet die Batterie eine ausgiebige Probefahrt relativ schnell.........
Das hättet Ihr testen können!
Internet benutzen könnt Ihr auch, warum kauft Ihr dann ein Fahrzeug was nicht euren technischen Vorstellungen entspricht?
Das hat nichts mit Betrug zu tun!
Das ist die eigene Bequemlichkeit die scheinbar zu einer Fehlinvestition führte.
Vor 30 Jahren hätte ich mitleid gehabt, im heutigen Informationszeitalter nicht!