Eigentümer des Kfz?
Hallo Leute,
ich habe über eine 3.Person ein gebrauchtes Auto gekauft. Nun steht in der mir ausghändigten Zulassungsbescheinigung I und II unter C4 Der Inhaber der Zulassungsbscheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugese ausgewiesen.
Wie muss ich dies verstehen?
hallo pepolino,
das bedeutet für dich, dass die fahrzeugbescheinigung teil 2 dir nicht als eigentumsnachweis dient.
viele glauben das der fahrzeugbrief auch gleichzeitig die eigentumsverhältnisse regelt dem ist leider nicht so.
als eigentumsnachweis dient dir z.b der kaufvertrag.
Hallo "Pepolino",
dazu eines kleines Beispiel aus dem "Leben".
Ich habe vor einigen Jahren einen Renault für drei Jahre geleast. Im Fahrzeugbrief stand zwar mein Name, aber Eigentümer war die Leasinggesellschaft. So kann es auch bei finanzierten Fahrzeugen sein, wobei dann der Brief eigentlich immer beim Kreditgeber bleibt.
Das mit dem Kaufvertrag ist auch nicht immer richtig, denn in vielen Vordrucken steht eine Klausel, die fast immer den Wortlaut beinhaltet, das der Verkäufer zusichert, dass keine Rechte von Dritten an diesem Fahrzeug bestehen. Wer ein Fahrzeug kauft, an dem Rechte von Dritten haften, kann im schlechtesten Fall mit Zitronen gehandelt haben ... denn ein Fahrzeug kann/darf nur vom eigentlichen Besitzer verkauft werden.
Kleiner Link zum Kaufvertrag:
http://cms.mobile.de/content-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf
Dort steht es unter ZUSICHERUNG ...
m.f.g.
Raucher