KFZ Kennzeichen mitnehmen bei Halterwechsel
Hi Leute, ich bin letztes Jahr vom Land in die Stadt gezogen. Ich werde mein Auto bald ummelden. Es ist momentan auf meine Mama versichert, da ich die Prozente von meinem Opa bekomme möchte das Auto auf mich zulassen.
Nun zu meiner Frage ich möchte mein Kennzeichen XY:AB:123 mitnhemen. Meine Mama sagt aber das dies nicht geht da Stadtkennzeichen XY:A:123 haben. Wer hat nun rech?
Gruß
Mama hat recht.
Bei einem Umzug kann man sein "altes" Kennzeichen aus dem früheren Zulassungsbereich behalten. (Adressänderung muss aber der Zulassungsstelle unverzüglich angegeben werden - alles wie immer, nur dass man sein "altes" Kennzeichen behalten kann).
Bei einem Halterwechsel gibt es das Kennzeichen, was am Wohnort des Halters gilt, aber keines aus einem anderen Zulassungsbereich.
Bei derartigen Geschichten erst das Fahrzeug auf sich ummelden und danach erst umziehen, dann kann man das "alte" Kennzeichen behalten.
Achso, das mit den Prozenten von Opa ist etwas anders, als Du dir erhoffst:
Du kannst nur das an Prozenten bekommen, was Du auch selbst erfahren hättest können. Auch wenn der Opa 40 Jahre unfallfrei war, wenn Du erst 4 Jahre die Fahrerlaubnis hast, dann gibt es auch nur diese 4 Jahre.
Erst 22 Jahre alt aber schon 40 Jahre unfallfrei mit Kraftfahrzeugen unterwegs, das klappt nicht. Hat früher mal geklappt, aber seit vielen Jahren gibt es das nicht mehr.
Man kann nicht mehr die SF-Klasse übertragen, sondern nur noch die schadensfreien Jahre und die nur in der Höhe, wie man auch selbst hätte schadensfrei sein können.
Das ist ab dem Erhalt der eigenen Fahrerlaubnis, jedoch nicht seit dem letzten Unfall vom Opa.
Aso ok, ich gibt es da nicht irgendwie eine Möglichkeit das alte Kennzeichen zu behalten und trotzdem einen Halterwechsel machen?
Nein,
bei einem Halterwechsel mit An- bzw. Ummeldung muss man zu der Zulassungsbehörde, die für den Wohnort des (neuen) Halters zuständig ist. Diese Zulassungsbehörde kann nur "ihre eigenen" Kennzeichen zuteilen, aber nicht über "fremde" Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbereich, von einer anderen Zulassungsbehörde verfügen.
Bei einem Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbereichs kann das alte Kennzeichen verbleiben, beim Wechsel des Zulassungsbereichs nicht. Unabhängig ob das nur Stadt/Land oder Hamburg/München ist.
Zulassungsstelle fragen, wenn es sich organisatorisch um die selbe Behörde bei Stadt/Land handeln, könnte es "intern" als Ausnahme möglich sein, üblich oder grundsätzlich möglich oder einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Bleibt der Halter gleich, kann auch das "fremde" Kennzeichen am Fahrzeug verbleiben, da hier kein Halterwechsel (die Person) vor liegt, sondern nur eine Anschriftenänderung vorgenommen werden muss.
Ok, ich bin bloß vom Land in die Stadt gezogen. Es ist der gleiche Landkreis. Eigentlich geht es mir nur um die 2 Buchstaben nach der Landkreis Kennung. Ich weiß ich bin nervig
Frage bei der Zulassungsstelle nach, ob es da Ausnahmen gibt.
Gesetzlich ist da nichts möglich. Ich selbst habe mit einer derartigen Konstellation mit Stadt/Land persönliche Erfahrungen mit München und da ist es nicht machbar.
Zwei Zulassungsbereiche, zwei unterschiedliche Kennzeichen, auch wenn beide das M als "Ortskennung" haben.