Die Betriebserlaubnis würde nicht gelöscht werden da hier die Bauartgenehmigung des iX35 vor dem 01.11.2012 liegt.
Unter Punkt K steht die Bauartgenehmigung (Jahr) und die letzte Zahl ist die Anzahl der Bauartänderung.
Im Feld Punkt 6 steht nur die Erstzulassung und nicht die Bauartgenehmigung.
Das Baujahr ist für die RDKS Sensoren irrelevant.
Hier wird aber spätestens der TÜV einen Strich durch die Rechnung machen. Wenn ein Fahrzeug mit einer Anzeige der Reifendruckkontrolle versehen ist, muss auch dementsprechend das Fahrzeug bzw. die Felgen damit ausgestattet werden.
Es erscheint ohne diese Sensoren eine Fehlermeldung im Display die der TÜV als kleinen Mangel bewertet und diese innerhalb einer gewissen Frist nachgerüstet werden müssen.
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Noch einmal zum Verständnis.
Ab dem 01.11.2012 müssen die Hersteller Fahrzeuge mit Reifendruckkontrolle ausrüsten.
Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge (ohne Reifendruckkontrolle) mit Erstzulassung vor dem 01.11.2014 besteht nicht
und ist auch nicht verpflichtend.
Ab dem 1. November 2014 müssen alle NEUEN Modelle PKW und Wohnmobile (Bauartgenehmigung ab dem 01.11.2014)
über eine Reifendruckkontrolle verfügen.
Das Reifendruck-Kontrollsystem RDKS besteht aus mehreren Komponenten und hat die Aufgabe, den Druck in den Reifen /
Rädern Ihres Pkw oder Wohnmobils automatisch zu kontrollieren und vor Abweichungen zu warnen. Je nachdem ob der
Fahrzeughersteller bei Ihrem Modell eine direkte oder indirekte Reifendruckkontrolle einsetzt, werden die Luftdrücke im Bordcomputer
realtime angezeigt oder es weist eine Warnleuchte lediglich auf einen möglicherweise falschen Luftruck hin.
Ab dem 1. November 2014 müssen alle neuzugelassenen PKW und Wohnmobile über eine Reifendruckkontrolle verfügen.
Das Reifendruck-Kontrollsystem RDKS besteht aus mehreren Komponenten und hat die Aufgabe, den Druck in den Reifen /
Rädern Ihres Pkw oder Wohnmobils automatisch zu kontrollieren und vor Abweichungen zu warnen. Je nachdem ob der
Fahrzeughersteller bei Ihrem Modell eine direkte oder indirekte Reifendruckkontrolle einsetzt, werden die Luftdrücke im Bordcomputer
realtime angezeigt oder es weist eine Warnleuchte lediglich auf einen möglicherweise falschen Luftruck hin.
Wegen der Wichtigkeit des Themas haben viele Fahrzeughersteller vor dem 1. November 2014 Neufahrzeuge mit Reifendruckkontrolle
serienmäßig ausgestattet.
Bei Modellen die vor dem 01.11.2014 zugelassen wurden und eine Reifendruckkontrolle vorweisen, gilt die Nachrüstpflicht
(egal wie alt das Fahrzeug tatsächlich ist).
Auch darf das System nicht deaktiviert sein.
Ein nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontroll-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als 'geringer Mangel' eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel
unverzüglich zu beseitigen.
Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge (ohne Reifendruckkontrolle) mit Erstzulassung vor dem 01.11.2014 besteht nicht
und ist auch nicht verpflichtend.
Bei Modellen die vor dem 01.11.2014 zugelassen wurden und eine Reifendruckkontrolle vorweisen, gilt die Nachrüstpflicht
(egal wie alt das Fahrzeug tatsächlich ist).
Auch darf das System nicht deaktiviert sein.
Ein nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontroll-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als 'geringer Mangel' eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel
unverzüglich zu beseitigen.