Auto Privat verkauft (ohne Gewährleistung)
Hallo, ich habe ein Fahrzeug vor zirka 6Wochen verkauft, aber heute hat sich der Käufer gemeldet und meinte das jetzt die Zylinderkopfdichtung hinüber sind. Ich habe es mit frischen Pickerl verkauft. Ebenso ohne Gewährleistung. Der Käufer meinte ich soll da zurücknehmen oder die Reparaturkosten übernehmen. In diesem Fall möchte ich wissen ob der Käufer wirklich recht hat oder muss ich die Reparaturkosten nicht übernehm n. Als das Auto in meinem Besitz war, gab es keine Probleme.
Am "Pickerl" erkenne ich: es geht um österreichisches Recht, richtig? Ich frage das nur mal so, damit Antwortende ggf. darauf achten, falls es Unterschiede gibt.
Und wegen diesem Österreich sollte auch in einem Forum nachgefragt werden, das sich vorrangig mit dem Ö-Recht befasst.
Die Sachmangelhaftung/ Gewährleistung basiert zwar auf der selben EU-Richtlinie, aber jedes Land kann gewissen nationale Besonderheiten in seine nationale Gesetze fest legen, dass im Detail teilweise deutliche Unterschiede existieren.
Ja genau österreichische Recht