Darf Werkstatt abschleppen mit Seil verbieten?
Hallo,ich war heute in einer Werkstatt --eigentlich nur um die Reifen wechseln zu lassen-,dabei wurde ein verheerender Mangel festgestellt( lockerer Stoßdämpfer li hinten) und die Werkstatt verbietet mir somit die Weiterfahrt bis Reparatur...Gut,seh ich soweit ein,da ich anscheinend nicht mehr verkehrstüchtig bin,aber da sie meinten es würde sich auf etwa 400 Euro Kosten belaufen und ich eventl. der Meinung bin,dies nicht mehr in einem 21 Jahre alten Opel investieren zu wollen.(Zumal ich auch einen günstigeren Mechaniker kenne)...Nun, meine Frage die Werkstatt besteht auf einen Abschlepper, ich darf es nicht einmal mit Seil ,sagen wir drei Strassen bis auf meinen Hof fahren lassen?Dort stehend,hätte ich einfach etwas mehr bedenkzeit,was nun passieren soll,mit dem Pkw. Haben die dazu das Recht?Wie sollte ich nun vorgehen?Ich meine,es ist ja selbststverständlich ,das ich nicht unbedingt für einen Abschlepper bezahlen möchte,bin bis dato ja auch auf der Strasse gefahren und mit Seil abgeschleppt zu werden,ist doch nicht genau das selbe wie selbst fahren.?!Danke für jeden Tipp.
hallo
meines wissens her darf dich die werkstatt nicht festhalten....sie darf aber verlangen das du einen mängelzettel unterschreibst der die verkehrsunsicherheit des fzg festhält!
außerdem würde ich damit rechnen das die ordnungsbehörden über dein Vorhaben informiert werden! kenne selber solch einen fall----!
fazit, besser wäre huckepack oder eine schleppstange zu verwenden
mfg elko02
Ich lass mich gerne eines besseren belehren aber meines Wissens nach darf nur eine Prüforganisation wie Tüv oder Dekra das Auto stilllegen, eine Werkstatt nicht. Wenn der Betrag bezahlt ist und die den Wagen nicht rausgeben solltest du drohen die Polizei zu rufen. Es kann aber sein, dass die den Wagen dann entstempeln oder sicherstellen, wenn er wirklich gravierende Mängel hat, dazu würde ich aber einen defekten Stoßdämpfer nicht zählen. Also direkt zur Werkstatt des Vertrauens und gut ist.
Eine Werkstatt hat kein Recht ein Verbot der Weiterfahrt auch bei schweren technischen Mängeln auszusprechen.
Sollte die es doch machen, dann kann man die Polizei holen und mit deren Hilfe die Herausgabe des Fahrzeugs durchsetzen - was aber nicht unbedingt taktisch klug ist.
Die Werkstatt hat eine Informations- und Aufklärungspflicht, wo dann über eine Verkehrsunsicherheit aufgeklärt wird, sollte sich das auch schriftlich machen und vom Kunden gegenzeichnen lassen und ist dann auch aus jeder Haftung raus.
Was die Werkstatt machen kann, ist die Polizei oder auch die Zulassungsbehörde über die Verkehrsunsicherheit zu informieren und die Herausgabe des Fahrzeugs bis zum Eintreffen der Polizei zu verzögern.
Wenn nun die Polizei durch wen auch immer gerufen dann da sind, erfahren die auch immer, dass hier eine Verkehrsunsicherheit im Raum steht, schreiben einen Mängelschein und untersagen die Weiterfahrt.
Abschleppen ist auch nicht, auch nicht mit einer Stange. Abschleppen ist eine Notmaßnahme, um ein durch einen plötzlich auftretenden technischen Defekt antriebsunfähiges Fahrzeug in eine fachlich geeignete Werkstatt zu verbringen, da ist der Wagen aber schon.
Was hier gemacht werden soll, ist das Schleppen (ohne "Ab) und das ist genehmigungspflichtig und sollte tunlichst ohne behördliche Genehmigung unterlassen werden.
"Merkt aber keiner" ist kein Argument mehr, wenn durch das vorhergehende Bohei die Polizei die Zusammenhänge nicht nur im Detail kennt, sondern in den elementaren Punkten selbst angeordnet hat.
Natürlich kann man die Polizei rufen, um den Wagen aus der Werkstatt zu bekommen.
Aber wer der Meinung ist, dass die Polizei einen mit einem von einem erfahrenem KFZ-Meister als verkehrsunsicher eingestuften Fahrzeug durch die Gegend fahren lässt, der sollte sich das vielleicht noch mal genauer überlegen.
Wie Automatikfreak ausführlich geschildert hat. Lösung: Jemand mit AHK am Fahrzeug und ausreichend Anhängelast kann für ein paar Euro für eine Stunde einen Transportanhänger mieten (ich hatte schon mal einen für einen ganzen Tag für 37,00 EUR) und holt dir das Auto auf deinen Hof, wo du es dann bitte auch wirklich stehen lässt, bis der Schaden behoben ist.
Man kann die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug nicht verbieten aber der Autofahrer handelt in diesem Fall auf eigene Gefahr.
Er könne dann allerdings bei einem Unfall die Werkstatt nicht in Mithaftung nehmen (Az.: 4 U 129/08-42).
Dafür gibt es auch keinerlei rechtliche Grundlage.
Selbst wenn die Werkstatt den Kunden nicht ausreichend auf die Gefahren eines Defektes hingewiesen habe, so habe er sich eigen-verantwortlich für die Weiterfahrt entschieden.
Ein mögliches Mitverschulden der Werkstatt falle daher nicht ins Gewicht.
Hier sollte man einsichtig sein und den Wagen nicht mehr fahren wie Sparsamfahrer schrieb einen Anhänger mieten.
Was wäre wenn unterwegs (auch wenn es zwei Straßen weiter ist) zu einem Unfall kommt ?
Dann wäre ich als Fahrer arm dran.
Na jaaa, hier wird von einem "losen Stoßdämpfer" berichtet, nicht von einem Defekten.
Bei einem 21 Jahre alten Obbel könnte sowas vielleicht daran liegen, dass die komplette Fahrwerkkonstruktion bzw. deren Karosserieadaption der "braunen Pest" zum Opfer gefallen ist und die Stoßfänger jetzt nur noch am sprichwörtlichen "Siemens-Lufthaken" hängen. who-knows
Je nach Schwere des Mangels bin ich mir daher nicht sicher, ob die Werkstatt sich nicht der unterlassenen (vorbeugenden) Hilfeleistung - oder wie man sowas rechtlich einordnen mag - schuldig macht, wenn sie solch ein Gefährt sehenden Auges vom Werkstatthof auf die Menschheit losfahren lässt.
ääähm
.. nicht "Stoßfänger" sondern natürlich "Stoßdämpfer" meinte ich
Habe mir das Urteil durchgelesen und darin steht nichts von Unterschrift vom Kunden.
Aber egal.
Wenn der Kunde eben darauf besteht das Fahrzeug zu fahren obwohl dieses nicht verkehrstüchtig ist muss man eben die Polizei einschalten.
Somit ist die Werkstatt raus aus der Haftung. Entscheidungsträger ist dann die Polizei.
Wenn Du meinst das ich Unfug rede ist das Dein Ding. Steigere Dich nicht hinein. Du hast ja auch recht mit Deiner Aussage.
Aber ich habe nichts in dem Urteil zwecks Unterschrift gelesen.
Was wir hier in unserer Werkstatt machen ist ganz einfach. Der Kunden bekommt kostenlos einen Leihwagen mit.
Diese Situation das der Kunde darauf drängt hatten wir hier noch nicht.
Aber wenn der Kunde nichts unterschreiben will, dann würde ich die Polizei rufen, damit diese das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen kann.
Wenn das Fahrzeug nicht verkehrtauglich ist und schwere Mängel aufweist sollte jeder, der normal denken kann, das Fahrzeug stehen lassen. Das ist aber nicht bei dem Fragendem angekommen.
Man, man, man Du hast Sie doch nicht mehr alle beisammen. Juckt Dir das Fell ?
Musst Du schon so schreiben wie der Pfarrer ?
Da habe ich keine Lust mehr zu lesen. Ich hatte Dir schon recht gegeben. Reicht das nicht ? Und musst Du mich noch weiterhin anmachen ?
Schlagt euch oder macht ein Nickerchen.
Automatikfreak, habe Dir eine Nachricht geschickt. Lese die bitte.