Darf man die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschreiten?
Im KfZ-Schein ist eine zul. Höchsgeschwindigkeit vermerkt, die je nach Hersteller und Modell unterschiedlich ist. Darf man diese eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreiten?
Du meinst die Zahl oben rechts, die Höchstgeschwindigkeit. Dies zeigt nicht wie schnell er darf, sondern kann. Da der Tacho nicht exakt ist, kann es vorkommen, dass bei Höchstgeschwindigkeit 20 mehr drauf stehen als du wirklich fährst. Hängt auch mit der Fahrbahn zusammen, Bergab gehts schneller.
Nein, darf man nicht. Es ist dies eine Angabe, wie
Länge über alles,Breite über alles, zul. Gesamtge-
wicht, Bereifung, Anhängelast u.a. und gehört zu
den für das Modell relevanten Zulassungsdaten.
Dann müssten die anderen Angaben, wie Maße und Gewichte, auch Reifendimensionen u.a.
ebenso "mehr oder weniger glaubhaft" sein.
All diese Daten sind Grundlage der ABE, sie
stehen übrigens auch im Fahrzeugbrief (heute
Teil I).
Es handelt sich hier nicht um eine "bauart-
bedingte" Grenze (wie beim Moped), sondern um
technische Daten des Fahrzeugs.
Kontrollen in der Richtung sind beim PKW
selten, bei Mopeds dagegen häufig - die
fallen auch eher auf, wenn sie statt der
erlaubten 50 km/h irgendwo zwischen 70 und
90 gemessen werden. Selbst nicht getunte
müssen dann soweit runtergeregelt werden,
daß sie nicht schneller können, getunte
dürfen nicht einmal zur nächsten Werkstatt
gefahren werden.