Fahren Ohne Füherschein!
Hier ist nicht im geringsten Einschätzbar, was folgen wird.
Hier liegt nicht nur "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (FoF) vor, sondern auch ein (grob?) fahrlässig herbeigeführter Unfall mit erheblichem Sachschaden (der Eigenschaden zählt mit rein), und wahrscheinlich auch aufgrund des massiven Schadens eine fahrlässige Körperverletzung beim Unfallopfer. Eine Körperverletzung ist ein Straftatbestand, auch wenn die nur fahrlässig begangen wurde.
Die Strafe und die Sperrfrist für das FoF wird mit großer Sicherheit nicht im unteren Bereich liegen:
Durch die laufende Fahrausbildung ist einem völlig bekannt gewesen, dass diese Sache nicht nur ein "macht-man-nicht" ist, sondern eine nicht unerhebliche Straftat.
Die Voreinträge werden eventuell auch mit rein spielen. Waren dies ebenso Straftaten und ist hier eine gewisse Grundeinstellung gegenüber Vorschriften ableitbar - zB. ein "Uninteressant, wenn das meiner Bequemlichkeit im Weg ist" - dann gibt es natürlich auch eine entsprechende Bewertung im Strafmaß.
Hier können auch eventuell noch laufende Bewährungen aus früheren Straftaten betroffen sein.
Der verursachte Unfall steht auch noch im Raum. Hier muss bewertet werden, ob der eine Folge des FoF war (Unkenntnis der Vorschriften, mangelnde Fahrerfahrung, ...) und damit Unfall wie auch die vermutlich fahrlässige Körperverletzung "nur" eine Folge war und somit tateinheitlich gilt. Hier würde dann "nur" das Strafmaß für das FoF angehoben werden.
Ist der Unfall aber ohne jeden Zusammenhang bzw. "nur" die Folge des FoF, dann war das eine völlig eigenständige Sache, nennt sich tatmehrheitlich, bekommt eine "eigenständige" Strafe und es gibt eine Gesamtstrafe aus der einfachen Addition von zwei eigenständigen Straftaten.
Um hier eine halbwegs korrekte Einschätzung der Zusammenhänge zu bekommen, wird hier u.a. auch der Stand der Fahrausbildung berücksichtigt.
Jemand, der seine Fahrausbildung gerade begonnen hat, wird natürlich anders bewertet, als jemand, der schon "prüfungsfertig" war.
Dafür relevant ist auch die Örtlichkeit, ob die Stelle tatsächlich so gefährlich war und "jedem" dies passiert wäre, oder unter objektiver Betrachtung der Situation die Ursache in der nicht vorhandenen Ausbildungserfahrung liegt.
(Ein "wäre jedem passiert" ist hier extrem nachteilig, denn ohne Verbindung zu mangelhaften Grundkenntnissen wegen einer noch nicht ausreichenden Ausbildung, handelt es sich um zwei unabhängig voneinander begangenen Straftaten.)
Und zu guter Letzt kommt auch noch die Fragestellung, ob hier noch Jugend- oder Erwachsenen-Strafrecht angewendet wird.
Dann ist da auch noch der "eigentliche", alkoholisierte Fahrer. Da es sich um einen Kollegen gehandelt hat, der Dich üblicherweise mit zur Arbeit gefahren hat, ist dem sehr wohl bewusst gewesen, dass Du keine Fahrerlaubnis hast.
Hier liegt dann auch noch das Zulassen eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis vor. Auch er sollte mit einer Verurteilung wegen dieser, "seiner" begangenen Straftat rechnen. Hier ist das Strafmaß jedoch halbwegs einschätzbar:
Üblicherweise mit eine Geldstrafe von rund 30 Tagessätzen (ein Monats-Netto) und einem Fahrerlaubnisentzug mit einer Sperrfrist vor Neuerteilung von 6 Monaten (plus etwa 200 Euro Kosten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Ablauf der Sperrfrist).
Es spielt aber noch mit rein, wie stark der "eigentliche" Fahrer alkoholisiert war. Ab etwa 1,3 Promille (nachweislich) wir wohl eine Reduzierung des Strafmaß vorgenommen, war der (nachweislich) hackedicht, sodass er hier nicht mehr zwischen falsch und richtig unterscheiden konnte, was ab etwa 2,5 Promille anzunehmen ist, dann bleibt er vermutlich straffrei.
Das war jetzt aber nur das Strafrecht, da haben wir aber noch das Zivilrecht mit möglichen Schadensersatzansprüchen:
Das Unfallopfer wird hier zwar uneingeschränkt von der Haftpflicht entschädigt, allerdings wird die sich einen Teil des Betrags wieder holen wollen.
Hier liegt ein direkter Zusammenhang mit einer Straftat (FoF) vor, damit sind es zumindest erstmal ein Regresssatz in Höhe von 5.000 Euro.
Die zweite Straftat hat der "eigentliche Fahrer" begangen, das Erlauben eines FoF und das ist dann der zweite Regresssatz.
Damit ist zu erwarten, dass der "eigentliche Fahrer" der Versicherung den für den Unfall gezahlten Schadensersatz zurückzuerstatten hat, allerdings begrenzt auf nicht mehr als 10.000 Euro.
War hier der "eigentliche Fahrer" tatsächlich "hackedicht", dann fällt zwar ein Regresssatz weg und es wird bei 5.000 begrenzt - allerdings bist Du dann gegenüber dem "eigentliche Fahrer" vollständig schadensersatzpflichtig:
Du müsstest ihm dann die Regressforderung, den Höherstufungsschaden (er steigt in seinen Versicherungsprozenten) und den Wert seines Fahrzeugs (den Du beim Unfall zerstört hast) vollständig erstatten.
Zusammenfassend und auch völlig egal, wie jeder Punkt nun tatsächlich bewertet wird - Deine Frage nach der Zulassung eines eigenen Fahrzeugs, hat einen geringeren Stellenwert, als der berühmte Sack Reis.
Ich habe keine Ahnung, wie viel Geld Du zur Verfügung hast, aber es sollte schon sehr viel sein, wenn man sich am Ende von dem verbleibenden Rest noch ein Auto kaufen und unterhalten will.
Unabhängig davon - wer soll diesen Wagen fahren?
Du, wie auch Dein Kollege werden für viele Monate keinen Führerschein (genauer: Fahrerlaubnis) haben.
Über ein paar Tage muss man hier nicht diskutieren, denn ob Du nun Deine Fahrerlaubnisprüfung noch vor der Strafe schaffst oder nicht, ist hier unerheblich:
Entweder sind "die" schnell genug und widerrufen die Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung, oder Du bist schnell genug und kannst Deine Fahrprüfung vor dem Bekanntwerden bestehen und bekommst ein paar Tage später einen Fahrerlaubnisentzug, Das Ergebnis ist immer gleich:
Mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit wirst Du für eine sehr, sehr lange Zeit nicht fahren dürfen (1 Jahr wenn es gut läuft, wenn es zwei sind, würde mich das auch nicht verwundern) und Dein (Ex?-)Kollege wird für einige Monate auch nicht mehr fahren dürfen.
Und als persönlicher Ratschlag:
Lass den Satz "Ich bin gerade dabei mein Leben in den Griff zu bekommen" einfach weg, das wirkt merkwürdig in Zusammenhang mit dem bewussten Begehen von einer Straftat.
Hallo, mein Kumpel hat am Freitag etws getrunken gehabt, er war im Auto gesessen, ich habe es germekt und meinte zu Ihm er soll aussteigen und ich parke das Auto auf den anderen normalen Parkplatz. Als ich dann aus der Ausfahrt vom Supermarkt fahren wollte kam von Links ein Audi fahrer und rahmte voll links in mich rein. Ich dachte es war frei da es von einer Kuppe war habe ich nix gesehen das etwas kommt. Naja die Polizei war da, sie meinte das ich eine Anzeige bekommen wegen Fahren ohne Füherschein und Geldstrafe vermutlich. Leider ist früher in meinem Leben bereits auffälligkeiten gegeben mit dem Gesetzt. Ich bin gerade dabei mein Leben in den Griff zu bekommen. Ich selbst bin gerade dabei meinen Füherschein zu machen. Das Auto ist totalschaden wurde verschrottet.
Nur brauche ich ein Auto damit ich zu meinem Job komme ( werde sonst immer mit dem Auto gefahren mit meinem Kollegen der ALK getrunken hatte).
Wird der vorfall eigentlich der Zulassungsstelle gemeldet das ich kein neues Auto anmelden kann?
Wie lange muss ich mit Sperre rechnen? Was für Strafen können genau auf mich zu kommen?
Ich maße mir mal an, zwei Passagen aus deinem Text für meine Einleitung zu verwenden und eine mit einem Fragezeichen zu versehen:
"Naja" "Leben in den Griff zu bekommen"?
Die Zulassung eines Autos hat mit einem Führerschein nichts zu tun. Auch ein Sechsjähriger kann ein Fahrzeug zulassen (wenn die Eltern ihre Einverständniserklärung abgeben).
ABER: ein zugelassenes Auto in der Garage verführt dazu, es auch zu fahren, und das Problem hatten wir ja wohl gerade so ähnlich.
Zu Sperre und möglichen Strafen sagt dir vielleicht gleich noch jemand hier etwas.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis