Doppelte Geschwindigkeit in der Probezeit!
Hallo zusammen,
bin vorgestern Nacht in eine linke Laserfalle geraten.
Ich war innerorts mit 114 km/h unterwegs, auf gut Deutsch hat man mich ordentlich *****Edit*****!
Ich bin in der Probezeit.
Zur Frage:
Laut Bußgeldkatalog habe ich mit...
- 2 Monate Fahrverbot
- 2 Punkten
- 280,- Strafe + Bearbeitungsgebühren
- Aufbauseminar
- Probezeitverlängerung
... zu rechnen
Nur das Problem liegt darin, seit diesem Jahr wurde das System in Flensburg geändert. Sprich: Ab 8 Punkten ist der Lappen weg. Ich bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen da ich täglich 50 km zur Arbeit fahre und regelmäßig Vorlesungen habe.
Es heißt man habe das System umgekrempelt und vieles gelöscht. Da ich aber nicht weiß um was es sich genau handelt liste ich die Fakten einfach mal auf.
Fakten:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (August 2010)
- Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis (September 2011)
- Überfahren einer roten Ampel (Oktober 2010)
Was davon wird gelöscht bzw. verfällt und was habe ich zu erwarten?
Wie sieht es um meinen Führerschein aus?
Kann ich eine höhere als die errechnete Strafe erhalten?
PS: Ich erwarte nur hilfreiche Antworten und keine Vorwürfe von vermeintlichen Erwachsenen, welche der Überzeugung sind die Strafe wäre viel zu mild!
Das man seinen Führerschein unbedingt für die Arbeit braucht, muss man sich vorher überlegen. Mit über 100 km/h durch die Ortschaft zu rasen ist schon kriminell und intollerabel, es sei denn man ist dazu berechtigt und ist Notarzt, Feuerwehr oder Polizei und hat Blaulicht auf dem Dach. Man stelle sich nur mal vor es springt kurz vor einem jemand auf die Straße, z.B. eine Frau mit Kinderwagen. Der- Diejenige hat keinerlei Überlebenschancen, wenn er/sie durch einen Raser wie sie es einer sind erfasst wird.
Alle Delikte vor der Punkteumstellung wurden gelöscht, d.h. egal wieviel man Punkte in Flensburg hatte, die wurden alle gelöscht.
Es geht also on Neuem los, was kein Freibrief dafür ist Verstöße gegen die StVo zu begehen.
http://www.bussgeldkatalog.de/probezeit/
Wer so verantwortungslos und leichtsinnig fährt hat nach meiner Ansicht nach keine Berechtigung auf einen Führerschein!
Ich würde mal behaupten es kommt immer darauf an welche Straße man fährt, ich war auf einer gut ausgebauten Straße welche aus der Ortschaft führt, und dann wurde ich am Ortsschild gelasert.
Was soll man dazu noch sagen?
- Scheiße gebaut, Dafür gerade stehen. Fertig.
Oh nein da wird nichts gelöscht nur umgerechnet!
Hier empfehle ich Dir einen Anwalt einzuschalten der Dir vielleicht helfen kann was deinen Führerschein angeht.
Wenn ich mir dann so diene Vorgeschichte ansehe bin ich mir sicher dass der Schein weg ist,deine Probezeit könnte sich auf 4 Jahre verlängern und wenn es Dumm läuft musst Du zur MPU. Hier wird es dann so ausgelegt dass Du aus deinen Fehlern nichts dazugelernt hast
Die Geldstrafe wird sich im hohen 3 Stelligen Betrag wiederfinden
Also gehe zu einem gutem Anwalt und befrage dich
Meine Punkte wurden umgerechnet.
Sollte ich Glück haben bekomme ich 2 punkte und habe dann auf meinem Konto 7 Punkte.
Sprich:
Ich bekomme eine doppelte Strafe 560,- (Vorsatz)
Aufbauseminar
Aber wie ist das mit den 2 Punkten?
Werden diese auch verdoppelt?
Normal ist so eine extreme Geschwindigkeitsübertretung auf alle Fälle nicht. Tja auch beim Fahren ist Mitdenken gefragt.
"Fahr das was erlaubt ist und fertig", hat mein Vater immer gesagt und damit fahr ich ganz gut bisher und habe keine solchen Probleme, wie hier geschildert.
Das stimmt nicht ganz, was Yarisdriver geschrieben hat:
Die Punkte für alte Verkehrsdelikte, die nach dem neuen System zu keinem Eintrag mehr geführt hätten, werden gelöscht, o.k.. Das betrifft z.B. Punkte für Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen oder unerlaubtes Befahren von Umweltzonen.
Die übrigen Punkte werden auf das neue System umgerechnet und entsprechend beibehalten!!!!
Und als "linke Laserfalle" würde ich das nicht bezeichnen. Dadurch, dass die Geschwindigkeit um 60 km/h überschritten wurde, ist das schon berechtigt.
Ich würde mir jetzt einen Rechtsanwalt nehmen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.
Vielleicht kann der noch etwas retten.
Unser "Foren-Jurist", Hansen-Paule, wird dir möglicherweise die Fragen noch ausführlich beantworten. Bleibt mir, mich Yarisdrivers Stellungnahme anzuschließen und zu hoffen, dass dein "dafür gerade Stehen" auch das Überdenken des Fahrverhaltens in Zukunft einbezieht.
Eine Fahrerlaubnis zu haben, sollte meiner Meinung nach ein Privileg derer sein, die damit verantwortungsbewusst umgehen. Das ist leider hierzulande (und auch anderswo) sehr verwässert.
Ich würde zu diesem Thema gern mal all Diejenigen zu Worte kommen lassen, die nichts mehr dazu sagen können, da irgendein cooler Hampelmann ihrem Leben schlagartig ein Ende bereitet hat.
"PS: Ich erwarte nur hilfreiche Antworten und keine Vorwürfe von vermeintlichen Erwachsenen, welche der Überzeugung sind die Strafe wäre viel zu mild!"
Dass du Mist gebaut hast weißt du ja. Ich kann in deinem Text aber kein Anzeichen von Reue lesen. Eher wirkst du genervt, dass es dich erwischt hat und dann fällt dir noch ein, dass du deinen Führerschein ja brauchst. Blöd gelaufen, aber frech werden gegenüber unerwünschten Antworten kann ganz schnell dazu führen, dass die Frage geschlossen wird und du dir ein Forum suchen darfst, wo man dich als Held feiert und die böse Polizei die Übeltäter sind. Jeder von uns ist in seiner Jugend sicher mal etwas schneller gefahren und wurde geblitzt, aber wenn ich lese, mehrmals ohne Führerschein, über Rot, etc, dann zweifel ich dran, dass du jemals drauß lernen wirst.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (August 2010)
- Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis (September 2011)
Was aus den Dingern noch an Punkten vorhanden ist, ist aus diesen Angaben nicht ganz eindeutig zu beantworten.
Warst Du da noch minderjährig, hattest Du bereits eine Fahrerlaubnis, nur eben nicht für die Fahrzeugklasse, mit der Du gefahren bist, ... viele Varianten, die sich in der Punkteanzahl und deren Laufzeit auswirken.
Daher als Empfehlung:
Beim KBA eine Nachfrage nach dem aktuellen Punktestand machen (geht online über kba.de, dauert etwa 10 Tage, dann ist das Antwortschreiben im Briefkasten.
Dann die zwei jetzt kommenden Punkte drauf rechnen und man weiß, wo man stehen wird und ob weitere Konsequenzen aus dem Punktestand dann folgen werden.
- Überfahren einer roten Ampel (Oktober 2010)
Egal, auf dem KBA-Auszug ist das aufgeführt sofern das noch vorwerfbar sein sollte und dann auch in das neue System umgerechnet.
Was davon wird gelöscht bzw. verfällt und was habe ich zu erwarten?
Auszug schicken lassen, alles andere wäre wegen vieler Möglichkeiten eher eine Raterei als eine halbwegs verlässliche Info.
Wie sieht es um meinen Führerschein aus?
Aufgrund des aktuellen Verstoßes "nur" die zwei Monate Fahrverbot.
Ob da noch weitere Überraschungen lauern, muss man sehen, wenn der Auszug kommt und die dazukommenden 2 Punkte drauf rechnet.
Werden damit 6 Punkte erreicht oder überschritten, gibt es "nur" eine Anordnung zu einer verkehrsspychologischen Schulung.
Werden damit 8 Punkte erreicht oder überschritten, wird die Fahrerlaubnis entzogen (Schredder) und man kann frühestens nach 6 Monaten eine neue Fahrerlaubnis erhalten (etwa 200 Euro Verwaltungskosten für die Neu-, bzw. "Wiederbeantragung", KEINE neue Prüfung, jedoch eine bestandene MPU ist notwendig)
Kann ich eine höhere als die errechnete Strafe erhalten?
Mit erheblicher Wahrscheinlichkeit wird das Bußgeld verdoppelt, denn es gibt hier mehrere mögliche Szenarien, warum das üblicherweise gemacht wird:
ab ~50 km/h mehr als Soll innerhalb einer Ortschaft wird üblicherweise von Vorsatz ausgegangen, Vorsatz bringt Verdoppelung
sollte der Rotlichtverstoß noch in den Akten sein, dann gilt der als Voreintragung, der das Bußgeld verdoppeln wird
Verkehrsstraftaten (hier Fahren ohne Fahrerlaubnis) sind 5 Jahre verwertbar (Alk und Drogen 10 Jahre). Beide sind damit auch noch vorhanden, die Punkte könnten eventuell gelöscht sein, als "vorwerfbarer Voreintrag" blieben diese Taten auch ohne Punkte in der Akte bestehe.
Damit reichlich Möglichkeiten, dass das Bußgeld verdoppelt wird und daher auch sehr wahrscheinlich.
Allerdings erhöht, verdoppelt sich ausschließlich das Bußgeld, die Anzahl der Punkte wie auch die Dauer des Fahrverbots bleibt gleich.
Probezeitverlängerung und Aufbauseminar ???
Du hast im Oktober 2010 einen Rotlichtverstoß gehabt, hattest Du da eine Fahrerlaubnis?
Probezeit sind zwei Jahre und beginnen mit Erteilung der ersten Fahrerlaubnis. Die kann nur ein Mal um 2 auf dann insgesamt 4 Jahre verlängert werden und es kann nur ein Mal ein Aufbauseminar vergeben werden.
Das Datum der ERSTEN Erteilung einer Fahrerlaubnis zählt dafür. Macht man danach eine weitere Fahrprüfung für eine weitere Fahrerlaubnisklasse, also zB. mit 18 Jahren die Klasse B für Auto und 3 Jahre später mit 21 Jahren dann Klasse A für Motorrad, gibt es keine neue Probezeit.
Da gibt es auch keine neue Fahrerlaubnis, sondern die bereits vorhandene Fahrerlaubnis wird nur um die entsprechende Berechtigungsklasse erweitert.
Und die Probezeit auch nicht verwechseln, vermischen mit den Einschränkungen in den ersten 2 Jahren beim Motorradführerschein.
Die Leistungsbegrenzung in den ersten 2 Jahren bei der Klasse A hat nichts mit der Probezeit zu tun. Das sind zwei völlig voneinander unabhängige Geschichten.
Hier kannst Du aber selbst auf Deinem Führerschein nachsehen: Datum der (ersten) Erteilung und ab da zwei Jahre.
Bist Du noch innerhalb dieser 2 Jahre, dann kommt auch die Probezeitverlängerung und auch das Aufbauseminar.
Sind 2 Jahre seit (erster) Erteilung vorbei, dann ist auch nichts mehr mit Probezeit.
Sehe gerade in den Kommentaren, dass Du bereits einen aktuellen Punktestand von 5 in Erfahrung gebracht hast, dann werden es demnächst 7 sein - und dann ist jede weitere Fahrt eine Final-Fahrt.
Auch nur ein Punkt in den nächsten Jahren und die MPU ist fest gebucht.
...
persönliche Anmerkung:
Irgendwelches moralinsaueres Reueverlangen sehe ich hier als nicht weiter notwendig, ab jetzt gibt es nur noch zwei Möglichkeiten:
Entweder er knickt sein bisheriges Fahrverhalten oder die Fahrerlaubnisbehörde knickt seinen Führerschein. Ob nun so oder so - Ruhe wird hier immer einkehren.
Soviel zum Thema viel PS, wenig Hirn. Leider
Verdoppelt werden meines Wissens nur Bußgelder. Punkte und Fristen/Fahrverbote sind von der Verdoppelung nicht betroffen.
Entschuldigung da lag ich mit der Löschung vorheriger Punkte falsch, denn ich war der Meinung in der Zeitung mal sowas gelesen zu haben.
Genaue Angaben findet man:
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/punktereform/
https://www.bussgeldkatalog.org/punktereform/
Bleibt die Frage ob hier der Anwalt nicht zu spät eingeschaltet wird?? Bei der Vorgeschichte habe ich persönlich so meine Bedenken. Aber ganz ohne wird hier nichts gehen und Teuer wird das allemal
Ganz meine Meinung