Muss ich ein Knöllchen im Ausland zahlen?
Hallo, ich habe in Ungarn in Budapest 5 Knöllchen wegen Parken ohne Parkschein bekommen. Der Betrag enspricht jeweils ca 4-5 EURO.
Ich habe es nicht bezahlt, da ich gehört hatte das ein deutsches Auto nicht weiter belangt wird.
Jetzt ist bei mir in Deutschland ein Verwarnungsgeld i.H. von 175 EUR eingegangen (für die 5 Knöllchen).
Der Brief kam von der Londoner Firma Euro Parking Collection (EPC).
Ich habe mich im Internet schonmal schlau gemacht, es heisst das ein Abkommen der EU-Länder nicht vor März 2009 eintritt.
Es gibt also keine Rechtsgrundlage die mich dazu zwingt dieses zu zahlen.
Ach ja und dann wurde ich noch von der Polizei angehalten und ich hatte meinen Fahrzeugschein vergessen. Dafür soll ich jetzt auch nochmal 20 EUR zahlen.
Würdet ihr das jetzt zahlen oder nicht?
Und wenn ich eines Tages mal eine Reifenkralle drauf habe, muss ich es spätestens dann zahlen??
Vielen Dank.
Gruß
Katrin
Die "Auslandsknöllchen" aus Ungarn kannste zwar mangels Rechtsgrundage ignorieren, musst jedoch bei der nächsten Einreise nach Ungarn mit Problemen rechnen, da Du bzw. Dein Auto dort in der Fahndung steht.
Ein Abkommen über die Vollstreckung bzw. Beitreibung ausländischer Ordnungsgelder gibt es zur Zeit nur mit Österreich und Israel.
Das nächstes Jahr in Kraft tretende EU-Abkommen soll auch nur für Bußgelder ab 70,- greifen.
Wenn Du demnächst eine gerichtliche Vorladung haben willst, bei der Du zur Zahlung all der bereits entstandenen Kosten verurteilt wirst, zuzüglich der Kosten des Amtshilfeverfahrens, des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Gerichts- und evtl. Anwaltkosten, dann zahle nicht.
Wenn Du dann auch nicht zur Gerichtsverhandlung gehst, kommen noch die Kosten für das Säumnisurteil, den vollstreckbaren Titel und die Vollstreckungskosten auf Dich zu. Insgesamt wird das dann sicher vierstellig mit ner 2 vorne dran.
Die Rechtsgrundlage ist ein multilaterales Amtshilfeabkommen zwischen den EU Mitgliedsstaaten, das seit Gründung der EU existiert. Dieses Amtshilfeabkommen wird ab März 2009 durch ein vereinfachts Amtshilfeabkommen ersetzt.
Ich kann meinen Vorrednern nur Zustimmen!
Wenn man Mist baut dann steht man dafür gerade!
Abgesehen davon, - gleich 5 (FÜNF!) Knöllchen wegen fehlendem Parkschein bekommen.
Super gemacht!
War das Absicht oder Ignoranz?
Da ein Deutsches Auto ja angeblich nicht weiter belangt wird braucht man sich um die in Ungarn geltenden Regeln ja nicht zu scheren und kann parken wie und wo man will....
Oder wie kommt man sonst auf 5 Knöllchen?
Blecky
HI An ALLE! Bin selber Ungar und fahre mit ein Deutsche kennzeichen oft zum Familien besuch nach Budapest.Habe schlechteres erfahrung gemacht wie ihr.Nur wegen die kennzeichen.Kann ich ein buch schon schreiben davon!Zb: Die Ungarische knöchen verteiler sind nicht wie hier polizisten!Meist arbeitslosen und nach leistung bezahlt!Wörtlich jagen sie auf die ausländische kennzeichen!Bei mir ist ua passiert dass mein parkschein grad abgelaufen ist und bin beim auto gewesen.Er war seit einiges zeit schon dort und hat gewartet.Wenn die knöllcen ablauft.Habe gesagt dass ich kein münze habe und gehe auf d andere strassenseite in ein geschäft zum wechseln.Sagte ok.Nach ca5 min war ich beim auto.Mit d parkschein.Aber knöllchen drauf.Typ ist verschollen!Andersmal vor meine nase haben sie ohne grund reifenschellen auf die auto getan.Verantwortung trägt niemand!Aber 60eu musste zahlen.In 10 min waren sie dort abzunehmen.Gibts möglichkeit mit händy zu bezahlen auch!Aber ausländische kennzeichen wird irgendwie nicht registriert.Nur gebühr abgezokt!Knöllchen wieder drauf!Andersmal im innenstadt:bezahle beim automat die parkgebühr und kommt kein schei raus.Papier war alle!Rufe an auf die service hotline fragt nach meine kennz. und sagt können sie dort bleiben nach erkundung den betrag,für d zeitraum.Gehe beruhigt weg.bin nach halbe stunde beim auto zum fahren,und natürlich knöllchen drauf!Also viel spass in Ungarn! Ps:Bitte wenn ihr irgendwo parkt die halter von die Navi auch abnehmen weil 3 mal wurde mein auto afgebrochen deswegen!Navi ist aber immer noch bei mir gewesen!Naja!Hat ausser 2 paket zugarette ist nichts gefällt!Wieder was gelernt! Habe auch viel rechnungen erhalten von d Oben genannte Englische firma.Von ca10 eu sofort auf ü100eu aufgelegt!Werde aber nicht bezahlen! Wir haben datenschutz noch!Oder was?Schau ma mal!Vor kurzem habe in d Ungarische Fernsehen gesehn dass manche bezirk mach richtig sport von knöllchen verteilung und viele sind ungerecht und auch verfälscht!Verantwortung trägt natürlich niemand!Anschprechpartner findet man sowieso nich! ALSO????Hoffe war mein info hilfreich auch! VIEL SPASS IN UNGARN!!!
Hi
Ich habe auch nach meiner Einreise in Budapest ein Knöllchen bekommen, weil ich noch kein ungarisches Kleingeld hatte und so kein Ticket kaufen konnte. Ein paar wochen später musste ich meinen Parkschein überziehen - weil die ungarischen Behörden einfach langsamer sind als ich dachte. Natürlich hatte ich gleich ein Knöllchen... Ich habe erstmal abgewartet bis ich Post bekam - und festgestellt dass diese Idee völlig falsch war... Denn es wurde gleich mehr als der doppelte Betrag verlangt. Ich bin also in das Sekretaiat der Universität hier in Budapest - wo ich studiere - gegangen und habe dort um Beratung gebeten. Die freundliche Sekretärin hat herumtelefoniert und mir eine Adresse genannt bei der ich meine Rechnung persönlich bezahlen kann - und auch nur die Ursprungssumme zahlen muss. Also habe ich dieses gemacht! Einige Wochen später bekam ich einen Brief aus London - Mahnung wegen nicht bezahlter Parkgebühr! Ich habe dort hingeschrieben, habe meine Quittung der Zahlung mitgeschickt - Antwort: Ablehnung! Die geforterte Summe soll trotzdem gezahlt werden! Ja aber was bitteschön habe ich denn nun hier in Budapest bezahlt!?
Interessante Frage: Ich habe auch ein Knöllchen bekommen und will jetzt aus Deutschland bezahlen, geht aber nicht, da ich auf dem beigefügten Zahlschein weder einen Empüfänger, geschweige denn eine International nutzbare Bankverbindung finde (abgesehen von den übrigen Sprachschwierigkeiten).
Hat jemand hierzu eine Idee?
Die Beitreibung ausländischer "Knöllchen" (ab 70,-€ incl. Verwaltungsgebühr) erfolgt doch (bisher) ausschließlich über das Bundesministerium für Justiz; wie sollen denn da Sprachschwierigkeiten auftreten ???
Ich war gerade in Budapest und habe auch einen Strafzettel bekommen. Für die Überziehung der Parkzeit möchten die Betreiberfirma nun 80,00€ haben. Ich habe auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt mit Parkautomat. Bezahlt hatte ich bis 11.39 Uhr um 11.50 Uhr bekam ich den Strafzettel. Also knappe 10min.
Das Nachbarauto ein Ungar, der auch schon dastand wie ich kam, hatte kein Parkschein und kein Strafzettel, daher mutmasse ich, dass verstärkt auf die ausländischen Kennzeichen geschaut wird.
Tja, wer zu spät kommt bestraft das Leben, aber für 10min. 80,00€ strapaziert selbst mein Geldbeutel. Ich werde die Betreiberfirma auf Wucherei verklagen.
[Zitat]
Ich werde die Betreiberfirma auf Wucherei verklagen.
[/ZitatEnde]
Na dann Viel Spaß dabei
Andere Länder - andere Sitten
.. die Deutschen sind durch die europaweit recht 'günstigen' Knöllchen etwas verwöhnt; im Ausland geht's teils recht drastisch zur Sache.
... uuund:
Recht im Unrecht gibt's nicht; auch wenn der 'Nachbar' kein Knöllchen kassiert hat, befreit Dich das noch lange nicht von DEINEM Ticket bzw. bleibt es weiter rechtswirksam.
Ganz tolle Idee, weil das deutsche BGB (§138 - Wucher) auch in Ungarn durchsetzbar ist. Noch immer nicht gemerkt, dass das mit den tausend Jahren nicht geklappt hat?
Mal davon abgesehen, dass so ein ungarischer Anwalt ganz bestimmt kostenlos arbeitet, wenn so ein schlauer Deutscher kommt.
Wer aufgrund eines rechtswidrigen Schreibens von EPC zahlt, ist selber schuld. EPC und die im staatlichen Eigentum befindlichen Park, bzw. Verkehrsgesellschaften begehen nämlich alles andere als den gesetzlich vorgeschriebenen Weg des Straferkenntnisverfahrens. Ein Ausländer weiß davon natürlich gar nichts. Schon bei der Art wie ein Parksünder die Verständigung über seinen Parkverstoß erhält, ist gegen die gesetzlichen Vorschriften:
- ein ungarischer Zahlungsbefehl muss von einem lokalen Notar ausgefertigt werden (sonst ist er weder eintreibbar noch kann rechtskräftig werden). Das Schreiben von EPC ist es nicht, es heißt sowieso lediglich Zahlungsaufforderung, die sich vom Zahlungsbefehl ganz unterscheidet.
- In der Tat kann eine Behörde/Gesellschaft/Privatperson in Ungarn keinen Zahlungsbefehl vom Notar fertigen lassen, wenn die Ansässigkeit des Adressaten im Ausland ist. Der lange offizielle Weg, den die Ungarische Parkgesellschaft gehen könnte übersteigt sowohl ihre personelle Kapazität als auch ihr Fachwissen.
- Obendrein müsste die Ungarische Parkbehörde die Zustellung des Zahlungsbefehls samt gesetzlich vorgeschriebener Rechtsbelehrung und der Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von 60 Tagen nachweisbar (eingeschrieben) durchführen. Keiner erhält das Schreiben eingeschrieben, welches wiederum kein Zahlungsbefehl ist.
Wird die Frist der nachweisbaren Zustellung des Zahlungsbefehls (und nicht der Zahlungsaufforderung) nicht eingehalten, verfällt die Parkstrafe, kann nicht geklagt werden.
Um das ganze, schwierige Prozedere umzugehen, wird EPC beauftragt in einem gesetzlosen Verfahren das Geld bei den Parksündern (die sich aber eventuell wehren würden) einzutreiben. Auf dem Zahlungsaufforderungsschreiben von EPC fehlt die richtige Rechtsbelehrung. Die Möglichkeit des Einspruchs ist ein schwaches fake und erfüllt keine gesetzliche Anforderung. Das wissen auch die ungarischen Auftraggeber. Ihnen muss es auch bekannt sein, dass sie mit EPC auf diese Art und Weise Betrug betreiben.
Und das sind nur die anfänglichen Fehler, woran die Rechtmäßigkeit der Strafzahlungsforderung scheitert. Grundsätzlich gilt: ohne ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, kann EPC zwar fordern, wer aber zahlt, wurde doppelt reingelegt (zusätlich zu dem meist niedrigem Strafbetrag akzeptiert er die hohen Privatkosten von EPC). Wie EPC operiert ist letztendlich ein Versuch mit gesetzeswidrigen Methoden (Täuschung, Rechtseinschränkung) zu Geld zu kommen. Es gilt also: wer zumindest unter diesen Ungereimtheiten von EPC oder Notaren, Österreichischen Inkassobüros, Rechtsanwälten zur Zahlung aufgefordert wird, soll Nicht zahlen.
EPC ist bei einer Klage gegen einen Parksünder aus Deutschland abgeblitz, weil u.a. die Angelegenheit von keiner privat- sondern öffentlich rechtlicher Natur ist. Spätestens ab diesem Urteil weiß man: EPC oder ihren weiteren Beauftragten: NIE ZAHLEN!
https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2015-63-UNGARN-Urteil-des-AG-M%C3%BCnchen-zu-Parkforderung-aus-Budapest_249067.pdf