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Reparaturkosten nach Tüv

A
anon68974427
June 10, 2014

Hallo,
und zwar wurde heute bei meinem Polo die neue HU Plakette verweigert.

Folgende Mängel wurden benannt:
-Feststellbremse Bestätigungseinrichtung Hebelweg / Pedalweg zu groß
- Radrennen 2 Achse links Freizügigkeit geringfügig eingeschränkt
- Schlussleuchte unten links eine leuchtet nicht
- Schlussleuchte unten rechts eine leuchtet nicht

Könnt Ihr mir sagen, was das so auf Kosten auf mich zu kommen??
Muss dies alles zur Nachuntersuchung behoben worden sein?? Nur das erste wurde als erheblicher Mangel gekennzeichnet. Die anderen 3 als geringe Mängel.

Vielen Dank für eure Antworten

H
hballerstedt
June 10, 2014

Der erste Teil ist Sache für eine Fachwerkstatt.
Der zweite Teil ist Sache eines "Schraubers", der
sich zutraut, den Fehler in der Stromversorgung,
bzw. im Stromfluss (Birnen kaputt oder Sicherung) zu
finden.
Zum dritten Teil: heute genügen 3 geringe Mängel, um
die Plakette zu verweigern.
Bei der Nachuntersuchung wird geprüft, ob die fest-
gestellten Mängel beseitigt wurden, wenn ja, kommt
die Plakette dran.

A
anon18010486
June 10, 2014

Der Fehler an den Rückleuchten ist ein "erheblicher Mangel".

Mit der neuen HU-Richtlinie seit 1.7.2012 sind etliche Mängel neu eingestuft worden, u.a. jetzt als "erheblich" sind:

404 Begrenzungsleuchten/Parkleuchten: mehr als eine leuchten nicht

405 Nebelscheinwerfer: beide leuchten nicht

406 Zusatzleuchten-Scheinwerfer: mehr als eine leuchten nicht

407 Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten: mehr als eine leuchten nicht

410 Kennzeichen-Beleuchtung: mehr als eine leuchten nicht

411 Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeige: Blinkfrequenz nicht vorschriftsmässig

415 Kontrollleuchten für Fernlicht, Nebelschlußleuchte: leuchten nicht, nicht vorschriftsmäßig


Eine Regel mit "ab 3 geringe Mängel keine Plakette" gibt es nicht, und gab es auch nie, richtig war und ist immer noch:

Wenn ausschließlich geringe Mängel vorliegen, KANN der Prüfer die Plakette erteilen, wenn er sicher davon ausgehen kann, dass die geringen Mängel innerhalb eines Monats beseitigt werden.

Es gibt genügend Prüfer, die verweigern bei entsprechender Einschätzung selbst bei einem einzigen geringen Mangel schon die Plakette, zB. wenn dieser geringe Mangel bereits bei der letzten HU bestanden hatte und vermutlich 2 Jahre lang nicht beseitigt wurde.

F
Fuxfan
June 11, 2014

Ich habe unseren Polo vergeblich durchwühlt und beim besten Willen keine "Bestätigungseinrichtung" oder gar ein "Radrennen" finden können.....! :wink:)

A
anon68974427
June 11, 2014

Das Problem hängt mit der Handbremse zusammen. Ich kann die Handbremse fast bis nach oben ziehen, bis überhaupt etwas passiert. Die Bremswirkung ist zwar ausreichend. Allerdings ist der Weg zu lang. So hat mir der Prüfer mir das erklärt.