Der Fehler an den Rückleuchten ist ein "erheblicher Mangel".
Mit der neuen HU-Richtlinie seit 1.7.2012 sind etliche Mängel neu eingestuft worden, u.a. jetzt als "erheblich" sind:
404 Begrenzungsleuchten/Parkleuchten: mehr als eine leuchten nicht
405 Nebelscheinwerfer: beide leuchten nicht
406 Zusatzleuchten-Scheinwerfer: mehr als eine leuchten nicht
407 Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten: mehr als eine leuchten nicht
410 Kennzeichen-Beleuchtung: mehr als eine leuchten nicht
411 Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeige: Blinkfrequenz nicht vorschriftsmässig
415 Kontrollleuchten für Fernlicht, Nebelschlußleuchte: leuchten nicht, nicht vorschriftsmäßig
Eine Regel mit "ab 3 geringe Mängel keine Plakette" gibt es nicht, und gab es auch nie, richtig war und ist immer noch:
Wenn ausschließlich geringe Mängel vorliegen, KANN der Prüfer die Plakette erteilen, wenn er sicher davon ausgehen kann, dass die geringen Mängel innerhalb eines Monats beseitigt werden.
Es gibt genügend Prüfer, die verweigern bei entsprechender Einschätzung selbst bei einem einzigen geringen Mangel schon die Plakette, zB. wenn dieser geringe Mangel bereits bei der letzten HU bestanden hatte und vermutlich 2 Jahre lang nicht beseitigt wurde.