Hallo
Habe nun auf meinem w201 1.8L Baujahr 1992...meine 9x16 et 30 drauf vorne 10mm platten und hinten 30mm platten.
Fahrwerk ist auch verbaut 60/40 H&R.
Im mom hab ich 225/40/r16 85w drauf...aber soweit ich weiß darf ich 215/40/16 86w fahren...stimmt das ?
muss mir die aber noch kaufen weil ich TÜV machen möchte...
Nun meine frage wie viel sollte ich bördeln damit der TÜV nichts sagt?!
bekomm ich die eingetragen ?
Nicht legal eintragbar.
Über tiremanager.de kann man sein Fahrzeug wählen und bekommt dann die vom Hersteller zugelassenen Reifen- und Felgenkombinationen angezeigt.
Alternativ kann man zur Dekra fahren und sich erkundigen, ob die Reifen- Felgenkombinationen zulässig sind oder nicht, die haben da eine fahrzeugspezifische Liste.
Muss man nicht suchen. Bei den Gutachten, die es gibt - und die gibt es, kann man die Auflagen nicht (mehr) erfüllen.
Seit 2002 gilt für Rad/Reifen-Kombinationen die Liste der ETRTO und dort ist zulässige Mindestbreite eines Reifens bei 9"-Felgenbreite 235mm.
Alles, was geringer ist, benötigt vom Reifenhersteller für den am Fahrzeug vorhandenen Typ eine Nutzungsfreigabe (Herstellerbindung). Seit 2007 sind diese Nutzungsfreigaben aber nicht mehr rechtswirksam.
Was zu dem Zeitpunkt eingetragen war, hat Bestandsschutz. Seit diesem Zeitpunkt sind Eintragungen jedoch nicht mehr möglich.
Auch wenn ein Felgen-Gutachten UND eine Reifenfreigabe vorgelegt wird. Es gibt zwar einige "Gutachter", die das auch heute noch eintragen, jedoch entfalten diese Eintragungen keine Rechtswirksamkeit.
Mal abgesehen, dass man derartige Kombinationen schon allein aus technischer Sicht nicht fahren sollte und nicht ganz harmlos sind. Auch wenn es doch cool aussieht, wenn der Reifen so schön spannt und die Felge weit aus dem Kotflügel heraus steht.
Und nur so nebenbei: Wenn der Reifen schmaler wird, dann vergrößert sich der Abstand zwischen Rad und Kotflügel und irgendwelches Börteln, Kanten umlegen ist mit Sicherheit das, was dann nicht notwendig ist.