Sportanhänger mit Betriebserlaubnis 10 Jahre ohne tüv,was ist zu tun? Ummeldung notwendig?
Was ist zu tun bei einem Sportanhänger (Pferde)der 10 Jahre ohne HU ist.Und ist eine Halterummeldung(weil anderes Bundesland)erforderlich?
Da ist eine HU durchzuführen, und ja, der muss umgemeldet werden.
Danke für die schnelle Antwort!
Ist das eine ganz normale HU oder wird da so etwas wie eine Vollabnahme gemacht? Wie wäre der Wertegang wenn man den Hänger ganz nomal zulassen möchte - wie bekommt man Brief und dann Zulassung? Was wäre der Kostenpunkt? Im Moment existiert nur eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Moooment mal - Pferdeanhänger, Sportanhänger, kein Brief, nur BE
???
Wo ist der "Brief" (jetzt Zulassungsbescheinigung 2) und "Schein" (jetzt ZB1) abgeblieben, wie war der denn bisher zugelassen, warum wurde der abgemeldet (um bei einem steuerfreien Fahrzeug die Steuer zu sparen), was sind oder waren da jetzt für Kennzeichen drauf, schwarze oder grüne Schrift oder wurde der noch mit sogenannten "Folgekennzeichen" gefahren (gleiches Nummernschild wie Zugfahrzeug, dann ist das nicht 10, sondern seit 1992 über 20 Jahre her)?
Hier sind erheblich mehr Details notwendig, nach denen es dann weiter geht.
Das Ding wurde vor 10 Jahren gekauft.Haben nur eine Betriebserlaubnis dazu und es ist ein grünes Kennzeichen dran - müßte es da noch eine ZB 2 geben?
Bj.ist 1981 und das Kz.ist 1997 zugeteilt worden.
Ups, ich schreibe mal, wie es eigentlich sein müsste:
Sportanhänger sind zulassungsfrei aber (seit 1992) kennzeichenpflichtig
Bei der Zulassungsstelle wird anhand der Betriebserlaubnis des Anhängers keine Zulassung erteilt, sondern ein Kennzeichen vergeben und mit dem Kennzeichen ein "Brief", seit 1.10.2005 eine Zulassungsbescheinigung 2 ausgestellt (damit das Kennzeichen beim KBA registriert ist) und zugehörig der "Schein" bzw. Zulassungsbescheinigung 1 (damit man bei einer Kontrolle einen Nachweis hat, dass man das Kennzeichen nicht nur irgendwo abgeschraubt hat).
Man sollte sich nicht irritieren lassen, dass ein zulassungsfreies Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung von einer Zulassungsbehörde hat. Die Zulassungsfreiheit von derartigen Anhängern ist ein rein deutscher Sonderfall, Fahrzeugpapiere müssen aber EU-Vorgaben entsprechen und es gibt auf EU-Ebene keine "Kennzeichenbescheinigung", somit werden die EU-weiten Zulassungsbescheinigungen in D auch für die zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge benutzt.
Der Anhänger ist wegen Sportgerät steuerfrei und wegen steuerfrei gibt es ein grünes Kennzeichen.
Und alles, was ein Kennzeichen hat (egal ob schwarz oder grün), muss eine gültige HU haben.
Eine VersicherungsPFLICHT besteht nicht - weil zulassungsfrei und damit außerhalb des Pflichtversicherungsgesetz - bedeutet aber kein Verbot. Sollte man sich überlegen, ob eine freiwillige Anhängerhaftpflicht nicht doch abgeschlossen werden sollte.
Eine Abmeldung bzw. seit 1.10.2005 "Außerbetriebsetzung" gibt es von amtlicher Seite nicht. Es gibt keine Zulassung, die Widerrufen werden kann. Das Kennzeichen ist damit praktisch dauerhaft an den Anhänger vergeben.
Zumindest bis ein Ortswechsel im Zulassungsbereich statt findet und ein neues eben anderes Kennzeichen vergeben werden muss.
Oder bei einem Halterwechsel, bei dem die Zulassungsunterlagen korrigiert werden müssen.
Oder wenn man die Kennzeichen zurück gibt, zB. weil der Anhänger verschrottet wurde.
Üblicherweise werden aber die Kennzeichen nicht zurückgegeben, wenn der Anhänger nicht mehr benutzt wird. Kostet doch nichts ihn "angemeldet" zu lassen (keine Steuer, keine Versicherung), allerdings kostet es Gebühren, wenn man das Ding "abmeldet": Die "Kennzeichenrückgabe" kostet den üblichen Gebührensatz wie eine "richtige" Abmeldung eines zugelassenen PKW.
Eigentlich alles ganz einfach =)
Ich vermute mal, dass in diesem Fall der Verkäufer vor 10 Jahren vergessen hat, die zugehörigen Unterlagen mit damals noch "Brief" und "Schein" mit auszuhändigen, oder verbummelt wurden. Da die Kennzeichen 1997 (nach 1991) vergeben wurden, müssen die vorhanden gewesen sein.
"Leicht" problematisch ist jetzt allerdings, dass Du innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Kauf den Anhänger auf Dich hättest ummelden müssen - immerhin ein Halterwechsel..
Dies aber wohl nicht geschehen ist, sonst wären die fehlenden Unterlagen früher, so ungefähr vor 10 Jahren aufgefallen. Statt der drei Tage sind es wohl nun ungefähr 3.500 Tage. Macht die Sache nicht einfacher, insbesondere auf gewisse Fragestellungen, die jetzt auf der Zulassungsstelle kommen werden.
Das ist auch der erste Weg, denn hier muss eine Verlustanzeige abgegeben werden, damit dann in etwa 6 Wochen eine neue ZB2 und 1 ("Brief" und "Schein") ausgestellt werden können.
Wenn man diese Verlustanzeige stellt, dann kann (muss) man auch gleich dort nachfragen, ob das Kennzeichen noch beim KBA in Flensburg registriert ist, denn das ist für die HU oder Vollabnahme relevant.
Ist der Anhänger nicht mehr beim KBA registriert, dann ist eine Vollabnahme nach §21 StVZO notwendig. Ist das Ding noch beim KBA registriert, dann reicht eine HU, hier allerdings eine sogenannte "erweiterte HU" mit 20% Preisaufschlag, weil der Prüftermin um mehr als 2 Monate überzogen wurde und nun einige Prüfpunkte verschärft betrachtet werden.
Wie man das dann vom Ablauf mit neuem Kennzeichen, Vollabnahme vorher oder HU nachher dann korrekt durchführt, kann man sich gleich beim Sachbearbeiter erklären lassen.
Daher der erste Weg zur Zulassungsstelle, und möglichst die, von der das vorhandene Kennzeichen stammt.
Und der erste Gedanke an eine nachvollziehbare Erklärung, warum erst jetzt und nicht schon vor 10 Jahren, ohne dass man sich hier nicht allzuviel Bußgeld wegen mehr als nur grenzwertigem Verhalten einfängt.
Das Eis ist ganz dünn!
Eine missbräuchliche Nutzung eines Kennzeichens ist Kennzeichenmissbrauch - eine Straftat nach §22 StVG.
Ganz vorsichtig bewegen und keine lauten Worte auf der Zulassungsstelle, Kopf immer leicht nach unten gebeugt und das Eis beobachten.
Einfach mal eine klare Antwort zu bekommen ist in Foren ja eher die Ausnahme. Doch endlich mal einer, der nicht nur rumsülzt und glaubt, gehört zu haben, sondern offensichtlich weiß, wovon er schreibt
Kompliment und Danke