Feder gebrochen wer muss Zahlen?
Hallo Leute habe mal eine Frage am habe im November 2013 ein Golf 6, Bj. 2009 bei einem VW-Händler mit einer Gebrauchtwagengarantie erworben.
Jetzt ist hinten rechts die Feder gebrochen. Daraufhin bin ich bei uns vor Ort zu VW (anderer Händler) und der Kundenberater hat bestätigt das die Feder durchgebrochen ist und hat sich mit dem Händler wo ich das Auto erworben habe in Verbindung gesetzt ob er die kosten übernehmen würde und der Händler meinte dann: „ne das ist normaler verschleiß“. Das Auto hat einen aktuellen Km-Stand von 58Tkm vielleicht etwas drüber aber noch keine 59Tkm. Meine Frage ist ob das alles so richtig ist das es Verschleiß ist ich die kosten tragen muss? Ich habe auch gehört dass Händler eine Gewährleistung geben müssen von 6 Monaten würde die hier greifen?
Das Problem mit einer gebrochenen Fahrwerksfeder ist beim Golf 6 nicht unbekannt, stand auch im aktuellen Dekra-Gebrauchtwagenreport.
Angesichts der geringen Laufleistung würde ich mal zum einen schauen ob das die Gebrauchtwagengarantie abdeckt oder, wenn nicht, ob sich eine Kulanzregelung findet. Diese ist aber eine absolut freiwillige Leistung des Herstellers!
Das mag alles sein, aber auf was hat der Händler dir die Garantie gegeben ?? Wenn du das in deinem Kaufvertrag stehen hast dann ja oder hat der dir das Gebrauchte Fahrzeug nur im Kundenauftrag weiter verkauft.Dann hast du die rep selbst an der Backe.
Eine Fahrwerksfeder ist kein Verschleißteil.
http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Gebrauchtwagenkauf/gebraucht_5.htm
Soweit mir bekannt ist wurde das Auto nicht im Kundenauftrag verkauft. Als die Feder getauscht wurde hat der Kundenberater eine Kulanzanfrage bei VW durchgeführt und auch bei der Garantie meines Autos angefragt und beide Übernehmen keine kosten.
Macht es sinn bei VW und der Garantie selber nachzufragen?
Die andere frage wenn Garantie und Kulanz keine kosten übernehmen. Kann ich drauf bestehen das der Händler wo ich das Auto gekauft habe das bezahlt oder habe ich kein Anspruch drauf? Weil er auch schon angefragt wurde und er meinte ne er bezahlt nicht. Würde gerne wissen darf er das? oder versucht er mich abzuwimmeln da er denkt ich kenne mich ja eh nicht aus.
Kulanzanfrage kann man auch direkt bei VW stellen, Kopie des vollständig ausgefüllten Inspektionsheft beilegen und dann abwarten.
Garantie kann man selbst nachlesen, findet sich im Garantievertrag beschrieben, was teilweise oder vollständig inkludiert oder komplett ausgeschlossen ist. Ansonsten bei Garantiegeber anfragen, wer das ist, findet sich ebenso in den Unterlagen zur Gebrauchtwagengarantie.
Bleibt dann noch die Sachmangelhaftung ("Gewährleistung") des Verkäufers. Die beträgt zwar (mindestens) 12 Monate und in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer - aber hier?
In der Sachmangelhaftung gibt es keinen Ausschluss von Verschleißteilen, jedoch einen Ausschluss von "üblicher Abnutzung" und "üblicher Alterung" (Stichwort Lebensdauer).
Wenn hier bereits offiziell bekannt ist und gewarnt wird (Dekra), dass die Fahrwerksfedern bei diesem Fahrzeug oftmals eine erschreckend geringe Lebensdauer bis zum Bruch haben, dann läuft das vermutlich schon als "übliche Alterung" und es würde sich um keinen Sachmangel handeln, für den der Verkäufer aus seiner gesetzlich Pflicht haften müsste.
Allerdings würde mich das nicht im Geringsten davon abhalten, den Verkäufer zur Mängelbeseitigung im Rahmen der Sachmangelhaftung aufzufordern. Ein Versuch ist es immer wert, vielleicht klappt es und er lässt sich darauf ein - und selbst wenn es nur eine Verhandlungslösung "halbe/halbe" bei den Kosten ist, hat man immer noch etwas gespart.
Lehnt er es ab, dann eben Pech gehabt, denn der Gegenbeweis (dass er doch haftet) wird sich kaum wirtschaftlich führen lassen. Aber "nö" ist der Zustand, der jetzt schon ist und somit hat man nichts zu verlieren - fragen kost nix.
Bedanke mich für eure Hilfe werde den Händler noch mal anschreiben und es einfordern.