Spezielle Frage bezüglich Umschreibeverpflichtung
Guten Abend!
Mein Kfz ist derzeit als Zweitwagen über meinen Vater angemeldet und auch über diesen mitversichert.
Vater wünscht eigenen Versicherungsvertrag für mich (Alter: > 25 Jahre). Jedoch möchte ich die Ummeldegebühren der Kfz-Zulassungsstelle von ca. 50 Euro umgehen (keine Adressänderung!).
Dazu meine konkrete Frage:
Geht nach einem eventuellen Tod des VN mein Fahrzeug, das ich vor 4 Jahren neu gekauft habe und seitdem ausschließlich selbst fahre, ohne die Verpflichtung der Umschreibung bei der Kfz-Zulassungsstelle versicherungsmäßig auf mich über? - Oder ist auch nach dem Tod des bisherigen VN eine Umschreibung dieses Kfz bei der Zulassungsstelle erforderlich?
Besten Dank im voraus für Ihre Antwort!
Nein, Fahrzeug muss "umgemeldet" werden.
Woher soll die Zulassungsbehörde wissen, auf wen das "übergehen" soll?
Halterschaft ist eine Pflicht ohne jede Rechte, dazu bedarf es einer persönlichen Erklärung des (neuen) Halters, dass er auch Halter sein will.
Bei Änderung der Halterschaft ändert sich auch das Versicherungsverhältnis, die Zulassungsbehörde benötigt eine Versicherungsbestätigung, die auf den (neuen) Halter ausgestellt ist.
Ein wie auch immer geartete "Unerreichbarkeit" des registrierten Halters führt automatisch zum Erlöschen der bestehenden Zulassung.
Änderungen in der Halterschaft müssen der Zulassungsstelle unverzüglich (das sind üblicherweise drei Arbeitstage) mitgeteilt werden. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit
(§13 FZV - Fahrzeugzulassungsverordnung)
Diese 50 Euro - die eigentlich nur um die 18 Euro sein müssten - werden entweder gleich fällig, oder in Zusammenhang mit viel Ärger und in Verbindung mit Straftaten (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Versicherung erlischt mit dem Tod des Versicherungsnehmers) und vielen Nebenkosten (Regress von 5.000 Euro der Haftpflicht in der Nachversicherungszeit, keine bestehende Voll- oder Teilkasko mehr), Steuerhinterziehung (KFZ-Steuer), Bußgelder wegen Verstoß §13 FZV, ohnehin fällig - aber dann wohl eine sehr unbedeutende Größe in der Gesamtrechnung haben.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Alles klar. Dann werde ich mich umgehend um die Umschreibung und um das eigene Versicherungsverhältnis kümmern.
Ich merke, hier bin ich mit meinen Fragen bestens aufgehoben - Vielen Dank nochmals!
Warum umschreiben wenn Vater nur einen eigenen Versicherungsvertrag für den Sohn will.
Halter und Versicherungsnehmer abweichend. Dafür brauch man die Halter nicht wechseln.
Wenn der Halter das Fahrzeug, bei Tod, dem Sohn vermacht geht das auch ohne Probleme.