Auszug - Eltern weigern sich, das Auto abzumelden, das auf den Namen des Kindes zugelassen ist
... was kann man tun, damit nicht weiter Steuern und Versicherung fällig werden? Kontakt zu den Eltern (weit entfernt) ist nicht der beste).
Das Auto gehört offiziell dem Vater (hat es zumindest bezahlt), ist aber auf Namen des Kindes angemeldet.
Gibt es rechtlich Möglichkeiten, das Auto abzumelden, wenn eine Rechnung samt Anschrift für die letzte Zahlung vorliegt? Kann man da mit Ausweis und Abmeldebstätigung was machen?
Danke.
Jeder, der die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1+2; früher: Fahrzeugbrief & -schein) besitzt, kann das Fahrzeug abmelden (Stilllegen lassen)
Das ist so nicht ganz richtig @Lo.
Früher konnte der Inhaber des Kfz.-Briefes das Fahrzeug abmelden, ummelden und verkaufen.
Denn: Der der im Besitz des Kfz.-Briefes war, galt vom Gesetzgeber her als Eigentümer des Fahrzeugs.
Unabhängig davon wer im Brief stand.
Aber mit der Zulassungs bescheinigung Teil2 (früher Brief) geht das NICHT mehr so einfach.
Denn: Wie auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil2 beschrieben, gilt jetzt nur noch der als Eigentümer des Fahrzeugs, der auch drin steht.
Das heißt: Es kann jetzt wirklich nur noch der ein Fahrzeug an-, um-, abmelden und verkaufen der in der Zulassungsbescheinigung drin steht.
Ausnahme ist wenn man einen gültigen Kaufvertrag zu dem Fahrzeug besitzt, somit also belegen kann dass das Fahrzeug sein Eigentum ist.
Für die Abmeldung benötigt man beide Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung 1+2, bzw. falls noch die alte Version vorhanden "Brief" und "Schein") und beide Nummernschilder (zum Abkratzen der Zulassungsplakette).
Anders geht es nicht und so lange, wie das Fahrzeug zugelassen ist, so lange ist auch der in den Papieren eingetragene Fahrzeughalter verantwortlich für die Bezahlung von Steuer und Versicherung.
Zahlungen einstellen geht auch nicht, das wären sogar Straftaten - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Steuerhinterziehung.
Ohne miteinander reden geht es nicht. Entweder bekommt man die "fehlenden Teile" und kann das Fahrzeug selbst abmelden, oder man muss der anderen Seite alle bei sich eventuell vorhandenen Teile des Puzzles zur Verfügung stellen und zur Ummeldung auffordern.
Klappt das nicht, bleibt dann nur der Weg zum (Fach-)Anwalt. Der kann dann die entsprechenden Schritte einleiten, die zu einer Zwangsstillegung führen, ohne dass man sich selbst strafbar macht.
Allerdings ist dieser Weg weder schnell noch kostengünstig. Der Anwalt kostet und es vergehen mehrere Monate bis zu einer "kontrollierten" Zwangsabmeldung, in denen Steuer und Versicherung bezahlt werden müssen.
Wenn der Kontakt "nicht der Beste" ist, dann sollte man sich aufraffen und miteinander reden, wenn der Kontakt überhaupt nicht mehr möglich ist, dann zu einem Anwalt.
Ziehe nach eingehender Prüfung meinen Kommentar zurück und behaupte das Gegenteil
Dachte nach besten Wissen geantwortet zu haben, dies war in diesem Fall leider ein Fehler.
Asche auf mein Haupt.